Zitat:
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht meines Wissens auch bei NICHT verheirateten.
Das ist richtig. Donnergrummel schrieb aber 2x "mein Mann", also ging ich davon aus, das sie verheiratet sind.
Zitat:
Wieso muessen die Gemeinsam beantragen?
Weil sie einen gemeinsamen Haushalt bewohnen und somit automatisch eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Natürlich muß nicht jeder für sich einen Antrag stellen, sondern es wird ein Antrag für die BG gestellt, in dem sich beide "nackig" machen müssen, was Einkommen und Ausgaben angeht.
Wenn einer von beiden mehr Einkommen hat als der H4 -Satz für beide wäre, würden sie gar kein H4 bekommen. Allerdings evtl. Wohngeld.
Auch wenn eine BG weniger als H4 hat als Gesamteinkommen (z.B. weil jemand selbsständig ist oder nur Minijobs oder Rente hat usw.) könnten sie evtl. Wohngeld kriegen. Damit müßte kein H4 beantragt werden.
Bliebe noch die Frage nach der Krankenversicherung, denn die wird ohne H4 ja auch irgendwie gezahlt werden müssen. Ohne ein regelmäßiges Einkommen wirds nix...
Zitat:
Wenn Er Geld verdienen würde
Will er ja wohl nicht... Und wenn doch, wird es ihr mit angerechnet.