Aussteiger und Selbstversorger Forum

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BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 08:27 
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Backpacker

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Beiträge: 15
Hey,
ich bin nun seit fast 2 Jahren krank, Erwerbsminderungsrente wird wahrscheinlich abgelehnt und mein ALG1 Bezug ist auch schon fast aufgebraucht.Meine berufliche Zukunft steht aufgrund meiner Gesundheit in den Sternen.
Ab Dezember wäre Hartz4 angesagt.
Mein Mann will mit dem ganzen Kram nix zu tun haben und sich lieber der Selbstversorgung wittmen. Ich muss noch dazu sagen, dass wir vor einem Jahr ein Haus gekauft haben ( 800qm Grund, ca 100qm Wohnfläche) und mitten im Thüringer Wald leben.
Nun meine Frage, bekomme ich Hartz4, auch wenn mein Mann sich ausklinkt? Und wenn ja, wieviel?

Danke schon mal


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mi 24. Jul 2019, 08:27 


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BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 08:30 
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Aussteiger
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Beiträge: 256
Ja, denke schon. Wieso nicht?

Denke da spielt es auch keine Rolle ob verheiratet oder nicht.

Hey, wenn dein Mann Selbstversorger machen möchte. Sucht ihr vielleicht noch einen Unterstützer?


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BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 08:37 
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Tunnelmensch
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Beiträge: 8148
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Dürften derzeit 420 € sein plus die Unkosten fuer das Haus.
Aber was heißt ausklinken? Soll alles finanziell an Dir hängen bleiben?

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BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 10:50 
So lange ihr verheiratet seid und in einem gemeinsamen Haushalt wohnt, zählt ihr als Bedarfsgemeinschaft und könnt nur zusammen H4 beantragen.
Also müßt ihr auch beide dem Amt bezüglich Jobs zur Verfügung stehen, den ganzen bürokratischen Mist machen usw.
Da kann sich keiner "ausklinken".


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BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 11:07 
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Aussteiger
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Registriert: Mo 17. Jun 2019, 16:46
Beiträge: 256
Was ist das denn für ein Schwachsinn???

Was ist wenn sich der Ehepartner aufhängt muss ich mich dann auch aufhängen? Diese ganze staatliche Ehescheiße sollten sie sowieso abschaffen.

Wer Bock hat kann irgendwie privat heiraten oder bei Facebook.


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BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 11:19 
Zitat:
Was ist das denn für ein Schwachsinn???


Das ist die Rechtslage. Ob DU das für Schwachsinn hälst, ist irrelevant.


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BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 11:57 
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Tunnelmensch
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Das ist mir so auch neu Zugucker. Eine Bedarfsgemeinschaft besteht meines Wissens auch bei NICHT verheirateten. Aber das ist nicht der Punkt. Wieso muessen die Gemeinsam beantragen?Wenn Er Geld verdienen würde, dann kann er ja auch nichts beantragen. Allerdings ist er schon rein moralisch verpflichtet sich am Haus zu beteiligen.

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BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 12:10 
Zitat:
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht meines Wissens auch bei NICHT verheirateten.


Das ist richtig. Donnergrummel schrieb aber 2x "mein Mann", also ging ich davon aus, das sie verheiratet sind.

Zitat:
Wieso muessen die Gemeinsam beantragen?

Weil sie einen gemeinsamen Haushalt bewohnen und somit automatisch eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Natürlich muß nicht jeder für sich einen Antrag stellen, sondern es wird ein Antrag für die BG gestellt, in dem sich beide "nackig" machen müssen, was Einkommen und Ausgaben angeht.

Wenn einer von beiden mehr Einkommen hat als der H4 -Satz für beide wäre, würden sie gar kein H4 bekommen. Allerdings evtl. Wohngeld.
Auch wenn eine BG weniger als H4 hat als Gesamteinkommen (z.B. weil jemand selbsständig ist oder nur Minijobs oder Rente hat usw.) könnten sie evtl. Wohngeld kriegen. Damit müßte kein H4 beantragt werden.
Bliebe noch die Frage nach der Krankenversicherung, denn die wird ohne H4 ja auch irgendwie gezahlt werden müssen. Ohne ein regelmäßiges Einkommen wirds nix...

Zitat:
Wenn Er Geld verdienen würde

Will er ja wohl nicht... Und wenn doch, wird es ihr mit angerechnet.


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BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 12:19 
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Tunnelmensch
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Beiträge: 8148
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Ja, so ist es besser formuliert. Wenn er nix verdient und trotzdem nix vom Amt will, das wird problematisch.

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BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 13:30 
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Backpacker

Registriert: Mi 24. Jul 2019, 08:15
Beiträge: 15
zugucker hat geschrieben:
> [quote]Was ist das denn für ein Schwachsinn??? [/quote]
>
> Das ist die Rechtslage. Ob DU das für Schwachsinn hälst, ist irrelevant.
[quote="zugucker"][quote]Eine Bedarfsgemeinschaft besteht meines Wissens auch bei NICHT verheirateten. [/quote]

Das ist richtig. Donnergrummel schrieb aber 2x "mein Mann", also ging ich davon aus, das sie verheiratet sind.

[quote]Wieso muessen die Gemeinsam beantragen?[/quote]
Weil sie einen gemeinsamen Haushalt bewohnen und somit automatisch eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Natürlich muß nicht jeder für sich einen Antrag stellen, sondern es wird ein Antrag für die BG gestellt, in dem sich beide "nackig" machen müssen, was Einkommen und Ausgaben angeht.

Wenn einer von beiden mehr Einkommen hat als der H4 -Satz für beide wäre, würden sie gar kein H4 bekommen. Allerdings evtl. Wohngeld.
Auch wenn eine BG weniger als H4 hat als Gesamteinkommen (z.B. weil jemand selbsständig ist oder nur Minijobs oder Rente hat usw.) könnten sie evtl. Wohngeld kriegen. Damit müßte kein H4 beantragt werden.
Bliebe noch die Frage nach der Krankenversicherung, denn die wird ohne H4 ja auch irgendwie gezahlt werden müssen. Ohne ein regelmäßiges Einkommen wirds nix...

[quote]Wenn Er Geld verdienen würde[/quote]
Will er ja wohl nicht... Und wenn doch, wird es ihr mit angerechnet.[/quote]



Naja, die Aussagen sind ja recht unterschiedlich.
Ja, wir sind verheiratet, aber mein Mann möchte sich auf dem Grundstück nützlich machen, Richtung Selbstversorger. Die Krankenversicherung läuft für ihn über mich, Familienversicherung.
Im Internet habe ich gelesen, dass der Partner, wenn er keine Leistungen bezieht auch kein Formular zu den Einkommensverhältnissen ausfüllen muss. Angeben muss er seine Einkommensverhältnisse ja. Wir glauben dass wir auch im Notfall von einem Hartz4 Satz leben könnten, wird eng, aber müsste zu schaffen sein. Er hat Jahrelang gearbeitet und trotzdem kein ALG 1 beantragt, so tickt er nun mal.


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BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 15:39 
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Tunnelmensch
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Das ist ganz schoen dumm. Das Alg I ist zu 100% eine Versicherungs- und keine Sozialleistungen. Er hat eingezahlt dafür. Das ist nicht Stolz, daß ist Dummheit!
Gucki, wenn seine KK bezahlt wird und er nix vom Amt bekommt, sehe ich nicht warum er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sollte.

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BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 15:41 
Prinzipiell verstehe ich das alles. Bei uns ist es ähnlich, bloß das wir seit etlichen Jahren kein H4 mehr beziehen. Ich weiß aber, wie das alles läuft.
Wenn Du und Dein Mann ab einem bestimmten Datum keine Einkommen mehr haben werdet, dann bleiben Euch nur wenige Optionen.
H4 beantragen, wenn ihr beide arbeitsfähig seid, müßt ihr zusammen Antrag ausfüllen und dann aber auch beide dem Amt für Jobangebote zur Verfügung stehen.
Oder ihr versucht irgendwie ein Einkommen zu erzielen (Selbstständigkeit), dann meldest Du ein Gewerbe an, Dein Mann kann machen, was er will. Die KV mußt Du dann mit der KK aushandeln, bei Kleinstgewerbe unter ca.500€ Gewinn und gelegentlichen Minijobs Deines Mannes z.B. könnte es sein, das die KK mit dem Mindestsatz von ca. 180€ zufrieden ist. Mußt halt da auch wieder Papierkram ausfüllen.
Wenn ihr weder Selbstständigkeit noch irgendwelche Jobs machen könnt oder wollt, dann bleibt nur Betteln gehen oder Schwarzarbeit.
Mit Selbstversorgung kann man zwar manches an Geld einsparen, aber auf nen H4-Satz kommst Du damit nicht. Und von H4 kann man zwar leben, aber wenn man ein Haus und Grundstück hat, reicht das auf Dauer auch nicht, um es in Schuß zu halten oder gar was zu modernisieren. Von evtl. noch kommenden Zwangsabgaben, die schnell in die 1000e gehen können, ganz zu schweigen.


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BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 15:48 
Megalitiker hat geschrieben:
Gucki, wenn seine KK bezahlt wird und er nix vom Amt bekommt, sehe ich nicht warum er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sollte.


Wenn sie eine BG sind, müssen beide arbeits"willig" sein, um Leistungen zu kriegen.
Meine Frau (und noch ein paar andere Kleinstgewerbetreibende) wollten sie sogar dazu bringen, ihre Selbstständigkeit aufzugeben, weil der Gewinn nicht groß genug war und ich grad keinen Job hatte. Die wollten sie zwingen, in den Westen zu pendeln, und dort im Callcenter zu arbeiten, die Arschlöcher. :twisted: Da wurden sogar Vorträge gehalten und Druck gemacht, um ein paar Leute, die kurz vor der Rente waren, Halbinvalide oder sowas, und sich mit ner Gartenkantine oder ner Druckerei oder sowas über Wasser hielten, noch in nen Vollzeitjob zu pressen, die Drecksäcke :twisted:


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BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 16:05 
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Schamane
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Registriert: Mi 3. Apr 2019, 18:15
Beiträge: 664
Wohnort: Puebla
Hallo,

ich finde die Aussagen von zugucker klingen stimmig und nicht aus der Nase gezogen ... Aber es führt ja trotzdem zu Uneinigkeit.

@ Donnergrummel: Wende dich doch einfach an das Jobcenter! Die werden dir da die richtige Auskunft erteilen.

Hier ist es wie Dr. Google nach nem Befund zu fragen ... Am Ende entscheidest du dich eh für das stimmigste, für dich!

Das Jobcenter gibt dir dagegen die genauen Vorgaben, da die dir ja auch das Hartz IV bewilligen müssen.

:bandit:

_________________
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BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 16:15 
Da muß sie nichts fragen, es ist wie es ist...
Beide wohnen zusammen im gemeinsamen Haus, also bilden sie eine BG und müssen beide dem Amt zur Verfügung stehen, wenn sie Geld haben wollen.
Einziger Ausweg wäre, sie lassen sich scheiden, bauen das Haus so um, das sie "getrennte" Haushalte vorweisen können (also Minimum getrennte Schlaf- und Wohnzimmer), getrennte Konten usw.. Dann könnte einer H4 beantragen, der andere macht seinen Stiefel...
Ob das Amt das anerkennt, wage ich allerdings zu bezweifeln, theoretisch möglich wäre es wohl.


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