Andreas hat geschrieben:
Wovon ich gelesen hatte: Jemand war nach Kanada ausgewandert und hat dort lange ohne D'lands zutun gelebt. Dann wollte er seine (ihm zustehende) Rente einfordern und SCHWUPS nahm man ihm den Schlaf: Steuerpflichtigkeit mit massiver 'Nachforderung', Versicherungspflicht, Androhung der Pfaendung und eidestattlicher Hinrichtung, und dadada.
Wenn man (willentlich oder zufaellig) die Deutsche Staatsbuergerschaft hat, gibt es viele unsichtbare Ketten.
Das kann echt passieren, ich halte das für glaubwürdig.
Es reichen kleinste eigene Fehler beim An-, Ab- oder Ummelden oder auch Behördenfehler können einen teuer zu stehen kommen.
Wenn irgendein Behördenbescheid kommt, hat man 4 Wochen Zeit Widerspruch einzulegen.
Tut man das nicht, weil man gar nicht mehr da ist und das mitbekommt, wird der Bescheid gültig, selbst wenn er falsch oder gar rechtswidrig war.
Für einen nachträglichen Überprüfungsantrag gibt es auch Fristen; hat man aber auch nichts von, wenn man wegen Abwesenheit von der Sache gar nichts weiß.
Geht’s um Geldforderungen (berechtigt/unberechtigt, egal, wenn kein Widerspruch erfolgte) laufen pro Monat 1% Säumniszuschläge auf + Mahngebühren.
Das summiert sich über die Zeit enorm.
Bei dem ausgewanderten Canadier kann alles mögliche passiert sein,
spekulativ fallen mir folgende mögliche Konstellationen ein:
- falls er selbständig war und Gewerbe nicht korrekt abgemeldet hat oder behördenintern ein Fehler gemacht wurde, könnte eine Steuerschätzung ergangen sein; oder auch wenn alles korrekt abgemeldet, ne nachträgliche Steuerprüfung veranlasst worden sein
- Krankenkasse nicht richtig abgemeldet oder die haben es nicht akzeptiert oder ein Behördenfehler ist passiert
- falls ein Grundstück in DE vorhanden, können in der Zeit Erschließungskosten oder Straßenausbaubeiträge fällig geworden sein
Gibt es keine Zustelladresse mehr weil verzogen und abgemeldet, kann öffentlich zugestellt werden.
Ich sehe sowas immer wieder hier im Ort in den Schaukästen der Gemeinde (Öffentlich zugestellt an XYZ usw.)
Ne eigene Sache, die mir vor paar Jahren passiert ist:
Ich erhielt Kindergeld für meine Tochter, durchgängig; Kindergartenzeit, Schule, Gymnasium, anschießende Berufsausbildungszeit.
Über die ganze Zeit musste ich immer wieder Nachweise vorlegen, Schulbescheinigungen, Abiturabschluss, regelmäßig Bescheinigungen dann des Ausbildungsbetriebes, Ausbildungsvertrag, Vergütungsnachweiß etc.
Alles gemacht immer fristgemäß, nie Probleme über all die vielen Jahre.
Dann hat meine Tochter ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und wurde vom Betrieb direkt mit Arbeitsvertrag übernommen.
Ich rief wenige Tage vor dem Abschluss in der Kindergeldkasse an um sie abzumelden und die Zahlungseinstellung zu veranlassen.
Sehr freundliches Gespräch, alles kein Problem, ist notiert und Zahlungseinstellung wird veranlasst vom folgenden Monat an.
Es kommt dann noch was schriftliches zur Abmeldung welches ich der Form halber ausfüllen und rückschicken solle, hieß es.
Kam dann auch und ich füllte das zusammen mit meiner Tochter aus und schickte es zurück zur KG-Kasse.
Nur einen Schriebs konnte ich nicht selbst erledigen und das war die Bestätigung des Ausbildungsbetriebes über den Abschluss, mit Stempel und Unterschrift.
Ich gab das meiner Tochter mit, sollte sie ausfüllen lassen und direkt selbst zur KG-Kasse schicken, was sie auch tat.
Offenbar ist das da aber nicht angekommen oder nicht korrekt zugeordnet worden.
Jedenfalls bekam ich wenige Wochen später, als die Sache für mich längst abgehakt war, Post von der Kindergeldkasse.
Es war ein Aufhebungsbescheid.
Wegen angeblich fehlender Unterlagen zur ABMELDUNG! wurde die Kindergeldzahlung für die komplette Ausbildungszeit (knapp 3 Jahre) rückwirkend aufgehoben und die KG-Zahlung für ungültig erklärt. Daraus errechnete man mir eine Rückzahlpflicht Kindergeld für diese Zeit (in der alles nachgewiesen war) von knapp 6500 Euro, zahlbar innerhalb 4 Wochen.
Ein Widerspruch gegen diesen Bescheid entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung (Wie so üblich in DE halt).
Natürlich konnte und wollte ich diese Summe nicht zahlen, das Kindergeld stand zu Recht zu in der Zeit und ich hatte auch keine Fehler mir zuzurechnen, alles immer eingereicht.
Ich legte also Widerspruch ein und schickte sämtliche Kopien der Abmeldeunterlagen nochmal zur Kindergeldkasse.
Dem Widerspruch wurde stattgegeben, die Kindergeldzahlungen sind zu Recht erfolgt (so hieß es in dem Schreiben); der ursprüngliche Bescheid wurde aufgehoben.
Inzwischen, Widerspruch und Bescheid dann, waren nun aber mehr als 4 Wochen vergangen.
Trotz aufgehobenem Bescheid über die 6500 Euro bekam ich nun eine Rechnung über fällige 65 Euro Säumnisgebühren (Da ich ja nicht die 6500 Euro bezahlt hatte).
Die Säumnisgebühren hatte man also nicht gleich mit aufgehoben.
Ich sah natürlich nicht ein, diese Säumnisgebühren zu zahlen.
Im Ergebnis hatte ich dann zum ersten Mal in meinem Leben einen leibhaftigen Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür und dann in der Wohnung.
Ich hatte alle Unterlagen und Bescheide bereitgelegt und ihm diese dann gezeigt.
Er schüttelte nur den Kopf, rief dann einen Kollegen noch an, sinngemäß: "Sag mal Hotte, vollstrecken wir auch Kindergeld?", meinte dann zu mir, dass er hier nach Lage der Dinge natürlich nichts vollstreckt, einen Vermerk zu der Sache macht und das dann für mich erledigt sei.
Auch sagte er zu mir noch, dass ich noch froh sein könne, dass das noch recht harmlos sei und es zahlreiche viel krassere Sachen gibt, wo die betroffenen Leute echt nichts für können.
Damit war dann die Sache von Tisch.
Dachte ich...schien auch so...
Letztes Jahr, 3 Jahre später, erhalte ich eine Mahnung über 65 Euro, Arbeitsamt im Auftrag der Kindergeldkasse.
Säumniszuschläge...
Ich dacht ich spinne...
Gegoogelt und dann Antrag auf Aufhebung der Säumniszuschläge gestellt.
Post kam mit Bestätigung des Einganges meines Schreibens.
Wochen später dann Bescheid, dass die Säumniszuschläge aufgehoben wurden.
Fazit:
Es bedarf manchmal wenig, um richtig in Schwierigkeiten zu geraten und sich ungerechtfertigen monetären Forderungen gegen sich selbst ausgesetzt zu sehen.
Jana