Megalitiker hat geschrieben:
Einen Minijob mit KV und RV gibt es meines Wissens nicht.
Korrekt!
Zitat:
Das waere dann wohl ein Midijob. Mein Traum! Aber wo gibt es so was? Ich hatte mal drei Arbeitsvertraege bei der selben Firma, nur damit mein Verdienst jeweils unter dem Midijob blieb und sie keine RV und KV zahlen mussten.
Viele AG denken, dass sie mit Minijob sparen, also günstiger stehen weil sie keine RV und KV zahlen müssen.
Das ist aber nicht unbedingt richtig gerechnet und gespart.
Bei Minijob zahlt der AG 30% in die Kappschaft, bei Midijob werden dagegen nur etwas unter 20% SV Beiträge für den AG fällig, also deutlich weniger wenn man bei knapp über 450 Euro Grenze liegt, also bei 450,01 Euro und damit im Midijobbereich.
Einziger eventueller Nachteil in diesem Verdienstbereich für den AG ist, dass er etwas mehr Verwaltungsaufwand hat.
Während er bei Minijob nur bei einer Adresse anmelden und abführen muss (Kappschaft), sind es bei Midijob mehr Anmeldungen (KV,RV, AV).
Für AG´s mit Personalverwaltung bzw. gängigen -Personal-Prozessen sollte das kein Problem sein.
Für Singles, Alleinverdiener, insbesondere im Aussteigerbereich ist Midijob derzeit mit das Beste was sich anbietet, um einen Verdienst mit KV RV und AV zu haben bei sehr niedrigen KV, RV und Steuer Abgaben.
Wenn man einen potenziell interessierten AG hat, sollte man dem mal vorrechnen, was er selbst in der Zone 450,01 bis ca. 500 Euro spart wenn er statt Minijob den Midijob wählt.
Hat Vorteile für beide Seiten, AG und AN; hab ich selber durch.
Der AN wird hier übrigens auch Arbeitslosenversichert mit kleinem Anspruch; aber immerhin.
Man muss sich da bissl einlesen zum Thema aber es lohnt.