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zugucker hat geschrieben:
... mußt Du allerdings haben, wenn Du den ständigen Wohnsitz dort hast
zur Ergänzung (für DE):
Stimmt wohl alles was Du geschrieben hast, soweit ich weiß ...
Aber ist das Problem nicht gerade dass Du einen ständigen Wohnsitz
nur auf ausgewiesenen Flächen,
in der Regel bebautes Land oder einige wenige Campingplatzplätze,
anmelden kannst ?
Also Haus Nr. 8 im Wald neben Tannenbaum
oder auf Wiese neben Kuhhaufen geht nicht.
Was geht ist z.B. dass Du Dich auf einem Bauernhof mit Wohnsitz anmeldest
und tatsächlich im Wohnwagen, Mobilheim o.ä. auf der Wiese hinterm Haus lebst.
Ein Blockbohlenhaus/Gartenhaus darf bestimmte Grundflächen oder Rauminhalt
nicht überschreiten und darf KEINE Feuerstätte behergen.
Info-Link dazu:
https://www.heimwerker-news.de/gartenha ... nehmigung/ In der Tabelle steht für mich ganz neu,
dass Du in einigen Bundesländern sogar im Außenbereich (also kein Bauland)
kleine Häuschen aufstellen darfst (bewirkt aber keine Meldeadresse!).
Ob Dir ein Bauer sowas gratis macht, wäre eine Verhandlungssache -
vielleicht gegen Mitarbeit.
Wenn Du nämlich gemeldet bist kommt für eine Person mehr Müllabfuhrgebühr.
Und wenn nicht die gleiche Hausnr. wie der "Vermieter"
(also auch z.B. nicht Hausnr. 8 und 8a )
kommt auch die verfassungswidrige GEZ.
Der Vermieter müsste wg. GEZ bescheingen, dass Ihr in einem
gemeinsamen Haushalt lebt (nicht nur gemeinsames Haus!).
Und: Aus der Krankenversicherungspflicht kommste eh nicht raus.
Ich hoffe die Hinweise sind hilfreich !
Gilt nur für DE. Vom schönen Östereich habe ich keine Ahnung.
Liebe Grüße von der Ostsee
Andi
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