... oder gerade deshalb???
Also es geht um folgendes: Den
Kirchenaustritt Genauer gesagt handelt es dabei ja i.d.R. um einen Austritt aus einer der beiden Amtskirchen. Also da wären einmal die evangelisch-lutherische und einmal die römisch-katholische Kirche.
Soweit so gut... oder eben vielleicht auch nicht.
Mir wurde damals immer gesagt. Wenn man aus der Kirche... also ich meine einer der beiden Amtskirchen ausgetreten ist, bzw. austritt. Dann braucht man sich darüber keine Gedanken mehr zu machen. Also man braucht auch nichts mehr für die Kirche bezahlen. Weil das ist ja gar nicht mal so wenig. In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8%, in allen anderen Bundesländern 9% vom Gehalt. Das Geld (also die Steuer), wird ja direkt vom Lohn abgezogen. Also von dem potentiellen Gehalt... beim Arbeitgeber.
Selbst oder auch wenn dieser (Arbeitgeber) die Kirche selbst ist. Weil man bspw. in einem kirchlich betriebenen Krankenhaus oder irgendwo im sozialen Bereich tätig ist. Dort ist die Kirche ja auch mehr oder weniger stark vertreten.
Das ist aber so nicht unbedingt vollständig korrekt. Denn: Auch wenn direkt keine Kirchensteuer mehr bezahlt wird. Gibt es trotzdem viele kirchlich geleitete Einrichtungen. Also solche die der Kirche (formell) gehören. Bspw. Krankenhäuser, soziale Einrichtungen, Altenheime, Kindergärten, Privat-Schulen... etc..
Sooo... diese werden aber oftmals zu einem nicht unerheblichen Anteil. Vom Steuerzahler (mit-)finanziert. Aber es gibt ja auch noch bspw. den sog. Reichsdeputationshauptschluss von 1803.
Das ist ein mittlerweile über 200 Jahre alter Vertrag. Wo es im Wesentlichen darum geht, dass die Kirche für damalige Enteignungen entschädigt wird. Also konkret geht es um Ländereien und Besitztümer.
Wer sich genauer darüber informieren möchte. Siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsdep ... uptschlussDadurch kommt zum Beispiel zustande. Das alle Steuerzahler in Deutschland bzw. der BRD. Für die Gehälter der Bischöfe und Kardinäle der beiden Amtskirchen aufkommen müssen. Das wurde damals so geregelt als Entschädigung. Daneben gibt es noch viele weitere Vergünstigungen. Wie bspw. mietfreies Wohnen. Fester Sendeplatz im Fernsehen (Wort zum Sonntag).
Das bedeutet also konkret. Das selbst wenn man aus der Kirche (als Rechtsgemeinschaft) ausgetreten ist. Man trotzdem weiter für sie bezahlen muss. Wenn auch nicht mehr ggf. in dem Umfang. Geringverdiener sind ja von der Kirchensteuer befreit.
Allerdings und das ist Gegenstand dieses Thread. Bzw. das Thema. Kann es passieren, dass die Kirche den Austritt nach ein paar Jahren anzweifelt. Ggf. muss man dann eine deftige Nachzahlung leisten.
Siehe hier:
Zitat:
Ein Wort zur Austrittsbescheinigung
Letztlich werden Sie in den sauren Apfel beißen und die Gebühren bezahlen müssen. Dafür sparen Sie sich aber die Kirchensteuer nach Ihrem Austritt. Und auch wenn es noch einmal extra kostet, sollten Sie sich auf jeden Fall eine Austrittsbescheinigung ausstellen lassen.
Die Bescheinigung ist Ihr Nachweis dafür, dass Sie aus der Kirche ausgetreten sind. Und genau dieser Nachweis kann wichtig werden. Denn manchmal zweifeln Religionsgemeinschaften den Austritt an. Ziehen Sie zum Beispiel irgendwann einmal um, kann es passieren, dass plötzlich wieder Kirchensteuer abgezogen wird. In dieser Situation sind Sie in der Beweispflicht.
Können Sie Ihren Austritt nicht mit einer entsprechenden Bescheinigung belegen, haben Sie nur zwei Möglichkeiten: Entweder Sie treten noch einmal aus. Oder Sie bezahlen die Kirchensteuer – und das nicht nur künftig, sondern unter Umständen rückwirkend für die vergangenen sechs Jahre.
Betragen Sie also auf jeden Fall eine Austrittsbescheinigung. Teilweise bekommen Sie diese gleich, manchmal wird sie per Post zugeschickt. So oder so sollten Sie die Bescheinigung dann gut aufheben.
Wer über den Kirchenaustritt informiert wird
Nachdem Sie Ihren Kirchenaustritt erklärt haben, meldet das Amtsgericht oder Standesamt den Vorgang
Ihrer (ehemaligen) Kirche oder Religionsgemeinschaft,
dem Einwohnermeldeamt,
dem Finanzamt, das für Sie zuständig ist, und
auf Ihren Wunsch den Standesämtern, die das Geburtenregister und das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister führen.
Liegt die Meldung beim Finanzamt vor, wird die Zugehörigkeit zur jeweiligen Glaubensgemeinschaft auf der elektronischen Lohnsteuerkarte gestrichen. Von Ihrem Lohn oder Gehalt wird so keine Kirchensteuer mehr abgeführt. Auch die Kirchensteuer auf Kapitalerträge und auf Grundbesitz, die in einigen Regionen erhoben wird, fällt weg.
Quelle:
https://www.kuendigung-vorlagen.de/kirc ... cheinigungWeil da gibt es irgendwie solche Fristen. Habe in der Sache auch schon mit der Kirche gesprochen. Die evangelisch-lutherische ist ja über so eine kostenlose Hotline erreichbar.
Siehe hier:
Zitat:
EKD: Evangelische Kirche in DeutschlandEKD: Evangelische Kirche in Deutschland
Evangelische Kirche in Deutschland
Herrenhäuser Str. 12 30419 Hannover
0800 - 50 40 602
Montag bis Freitag 09:00 bis 18:00 Uhr kostenfrei erreichbar.
Quelle:
https://www.ekd.de/Leider, konnte man mir da keine wirkliche Auskunft geben. Man wisse wohl mehr oder weniger von nichts. Räumte aber ein das solche Missverständnisse wohl vorkommen könnten.
Kann mich bspw. aus dem privaten Umfeld auch an einen Fall erinnern. Eine ehemalige Nachbarin war vor Jahren aus der Kirche ausgetreten und bekam aber plötzlich wieder die Kirchensteuer abgezogen. Also nach ihrem Umzug. Sie sollte dann in die Gemeinde zurück kehren. In der sie einst aus der Kirche ausgetreten ist. Um da nochmals auszutreten. Sie hatte wohl keine Austrittsbescheinigung.
Diese ist nämlich ganz wichtig. Weil die Beweislast liegt beim ehemaligen Mitglied.
Gibt auch noch andere Fälle. Wo es bspw. um ehemalige DDR-Bürger geht. Die zu DDR-Zeiten aus der Kirche ausgetreten sind. Aber der Austritt dann irgendwie Jahrzehnte später im neuen Deutschland auf einmal angezweifelt wurde. Sie sollten dann auch eine Nachzahlung leisten.
Leider, ist es für einen normalen Menschen schwer sowas nachzuvollziehen. In solchen Situationen ist es am besten einen Anwalt einzuschalten. Der sich mit sowas auskennt.
Es bleibt also festzuhalten. Nur weil man aus der Kirche ausgetreten ist. Heißt das noch lange nicht. Das man deshalb auch auf ewig Ruhe von ihr hat. Also der Kirche.
Außerdem... aber das steht auf einem anderen Blatt. Ist der Kirchenaustritt. Zwar ein Austritt aus der Rechtsgemeinschaft: Kirche. Also aus staatlicher Sicht. Allerdings nicht aus kirchlicher. Da ist nämlich ein Austritt gar nicht möglich. Es sei denn man wird exkommuniziert.
Denn man wurde ja als Kind getauft. War damit schonmal Mitglied. Dann hat man später mit der Kommunion oder der Konfirmation. Diese Mitgliedschaft bestätigt. Somit ist die Taufe gültig.
Man müsste sich also aus dem Taufregister streichen lassen. Einen solchen Fall hat es aber in der Geschichte der BRD noch nie gegeben. In Frankreich hat es aber jemand geschafft.
Siehe hier:
Zitat:
Taufregistrierungen sind zu streichen
Aus: Libre Pensée
25. OKT 2011
Schlagworte:
Säkulares
Frankreich - Das Hohe Landgericht von Coutances (Manche) hat mit Beschluss vom 6. Oktober 2011 eine Gerichtssache entschieden, die weit über die Normandie Auswirkungen hat.
Ein als Kind getaufter Bürger wollte sich aus dem Taufregister der katholischen Kirche streichen lassen. Was die Kirche auf Basis des kanonischen Rechtes als Leugnung registrieren wollte. Danach galt er als Abtrünniger, was sich in der Geschichte bereits als sehr gefährlich herausgestellt hatte.
Der Kläger betrachtete dies als eine Bedrohung seiner Privatsphäre durch eine ihm fremde internationale Organisation. Da das Bürgerliche Gesetzbuch in Artikel 9 vorsieht, dass jeder das Recht auf Achtung seines Privatlebens hat, was die Achtung "aller Informationen über die Person" einschließt, bekam der Kläger recht. Die Taufe ist lt. Gericht „eine intime persönliche Information über eine Person und genießt den Schutz von Artikel 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches." Der Bischof wurde unter Strafandrohung verurteilt, innerhalb von 30 Tagen die Eintragung zu löschen, "zum Beispiel, indem sie mit unauslöschlicher schwarzer Tinte überschrieben wird."
Zehntausende von ähnlichen Fällen drohen jetzt der Kirche und die freisinnige Organisation Libre Pensée will jetzt eine Kampagne dazu organisieren.
Quelle:
https://hpd.de/node/12184Sooo... das war erstmal wieder ne' ganze Menge Text. Ggf. kann ich das ja noch ergänzen.
Mein Rat deshalb an alle die über einen Austritt spekulieren. Lasst euch diesen auf jeden Fall bescheinigen. Sonst seid ihr nachher die Dummen.
Beste Grüße
R.