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BeitragVerfasst: Mi 30. Nov 2022, 04:07 
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Backpacker

Registriert: Di 22. Nov 2022, 03:49
Beiträge: 50
... oder gerade deshalb??? :happy:


Also es geht um folgendes: Den Kirchenaustritt

Genauer gesagt handelt es dabei ja i.d.R. um einen Austritt aus einer der beiden Amtskirchen. Also da wären einmal die evangelisch-lutherische und einmal die römisch-katholische Kirche.

Soweit so gut... oder eben vielleicht auch nicht.


Mir wurde damals immer gesagt. Wenn man aus der Kirche... also ich meine einer der beiden Amtskirchen ausgetreten ist, bzw. austritt. Dann braucht man sich darüber keine Gedanken mehr zu machen. Also man braucht auch nichts mehr für die Kirche bezahlen. Weil das ist ja gar nicht mal so wenig. In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8%, in allen anderen Bundesländern 9% vom Gehalt. Das Geld (also die Steuer), wird ja direkt vom Lohn abgezogen. Also von dem potentiellen Gehalt... beim Arbeitgeber.

Selbst oder auch wenn dieser (Arbeitgeber) die Kirche selbst ist. Weil man bspw. in einem kirchlich betriebenen Krankenhaus oder irgendwo im sozialen Bereich tätig ist. Dort ist die Kirche ja auch mehr oder weniger stark vertreten.

Das ist aber so nicht unbedingt vollständig korrekt. Denn: Auch wenn direkt keine Kirchensteuer mehr bezahlt wird. Gibt es trotzdem viele kirchlich geleitete Einrichtungen. Also solche die der Kirche (formell) gehören. Bspw. Krankenhäuser, soziale Einrichtungen, Altenheime, Kindergärten, Privat-Schulen... etc..

Sooo... diese werden aber oftmals zu einem nicht unerheblichen Anteil. Vom Steuerzahler (mit-)finanziert. Aber es gibt ja auch noch bspw. den sog. Reichsdeputationshauptschluss von 1803.

Das ist ein mittlerweile über 200 Jahre alter Vertrag. Wo es im Wesentlichen darum geht, dass die Kirche für damalige Enteignungen entschädigt wird. Also konkret geht es um Ländereien und Besitztümer.

Wer sich genauer darüber informieren möchte. Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsdep ... uptschluss

Dadurch kommt zum Beispiel zustande. Das alle Steuerzahler in Deutschland bzw. der BRD. Für die Gehälter der Bischöfe und Kardinäle der beiden Amtskirchen aufkommen müssen. Das wurde damals so geregelt als Entschädigung. Daneben gibt es noch viele weitere Vergünstigungen. Wie bspw. mietfreies Wohnen. Fester Sendeplatz im Fernsehen (Wort zum Sonntag).

Das bedeutet also konkret. Das selbst wenn man aus der Kirche (als Rechtsgemeinschaft) ausgetreten ist. Man trotzdem weiter für sie bezahlen muss. Wenn auch nicht mehr ggf. in dem Umfang. Geringverdiener sind ja von der Kirchensteuer befreit.


Allerdings und das ist Gegenstand dieses Thread. Bzw. das Thema. Kann es passieren, dass die Kirche den Austritt nach ein paar Jahren anzweifelt. Ggf. muss man dann eine deftige Nachzahlung leisten.

Siehe hier:

Zitat:
Ein Wort zur Austrittsbescheinigung
Letztlich werden Sie in den sauren Apfel beißen und die Gebühren bezahlen müssen. Dafür sparen Sie sich aber die Kirchensteuer nach Ihrem Austritt. Und auch wenn es noch einmal extra kostet, sollten Sie sich auf jeden Fall eine Austrittsbescheinigung ausstellen lassen.


Die Bescheinigung ist Ihr Nachweis dafür, dass Sie aus der Kirche ausgetreten sind. Und genau dieser Nachweis kann wichtig werden. Denn manchmal zweifeln Religionsgemeinschaften den Austritt an. Ziehen Sie zum Beispiel irgendwann einmal um, kann es passieren, dass plötzlich wieder Kirchensteuer abgezogen wird. In dieser Situation sind Sie in der Beweispflicht.

Können Sie Ihren Austritt nicht mit einer entsprechenden Bescheinigung belegen, haben Sie nur zwei Möglichkeiten: Entweder Sie treten noch einmal aus. Oder Sie bezahlen die Kirchensteuer – und das nicht nur künftig, sondern unter Umständen rückwirkend für die vergangenen sechs Jahre.

Betragen Sie also auf jeden Fall eine Austrittsbescheinigung. Teilweise bekommen Sie diese gleich, manchmal wird sie per Post zugeschickt. So oder so sollten Sie die Bescheinigung dann gut aufheben.
Wer über den Kirchenaustritt informiert wird
Nachdem Sie Ihren Kirchenaustritt erklärt haben, meldet das Amtsgericht oder Standesamt den Vorgang

Ihrer (ehemaligen) Kirche oder Religionsgemeinschaft,
dem Einwohnermeldeamt,
dem Finanzamt, das für Sie zuständig ist, und
auf Ihren Wunsch den Standesämtern, die das Geburtenregister und das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister führen.
Liegt die Meldung beim Finanzamt vor, wird die Zugehörigkeit zur jeweiligen Glaubensgemeinschaft auf der elektronischen Lohnsteuerkarte gestrichen. Von Ihrem Lohn oder Gehalt wird so keine Kirchensteuer mehr abgeführt. Auch die Kirchensteuer auf Kapitalerträge und auf Grundbesitz, die in einigen Regionen erhoben wird, fällt weg.


Quelle: https://www.kuendigung-vorlagen.de/kirc ... cheinigung

Weil da gibt es irgendwie solche Fristen. Habe in der Sache auch schon mit der Kirche gesprochen. Die evangelisch-lutherische ist ja über so eine kostenlose Hotline erreichbar.

Siehe hier:

Zitat:
EKD: Evangelische Kirche in DeutschlandEKD: Evangelische Kirche in Deutschland
Evangelische Kirche in Deutschland
Herrenhäuser Str. 12 30419 Hannover

0800 - 50 40 602

Montag bis Freitag 09:00 bis 18:00 Uhr kostenfrei erreichbar.


Quelle: https://www.ekd.de/

Leider, konnte man mir da keine wirkliche Auskunft geben. Man wisse wohl mehr oder weniger von nichts. Räumte aber ein das solche Missverständnisse wohl vorkommen könnten.


Kann mich bspw. aus dem privaten Umfeld auch an einen Fall erinnern. Eine ehemalige Nachbarin war vor Jahren aus der Kirche ausgetreten und bekam aber plötzlich wieder die Kirchensteuer abgezogen. Also nach ihrem Umzug. Sie sollte dann in die Gemeinde zurück kehren. In der sie einst aus der Kirche ausgetreten ist. Um da nochmals auszutreten. Sie hatte wohl keine Austrittsbescheinigung.


Diese ist nämlich ganz wichtig. Weil die Beweislast liegt beim ehemaligen Mitglied.

Gibt auch noch andere Fälle. Wo es bspw. um ehemalige DDR-Bürger geht. Die zu DDR-Zeiten aus der Kirche ausgetreten sind. Aber der Austritt dann irgendwie Jahrzehnte später im neuen Deutschland auf einmal angezweifelt wurde. Sie sollten dann auch eine Nachzahlung leisten.

Leider, ist es für einen normalen Menschen schwer sowas nachzuvollziehen. In solchen Situationen ist es am besten einen Anwalt einzuschalten. Der sich mit sowas auskennt.

Es bleibt also festzuhalten. Nur weil man aus der Kirche ausgetreten ist. Heißt das noch lange nicht. Das man deshalb auch auf ewig Ruhe von ihr hat. Also der Kirche. 8)


Außerdem... aber das steht auf einem anderen Blatt. Ist der Kirchenaustritt. Zwar ein Austritt aus der Rechtsgemeinschaft: Kirche. Also aus staatlicher Sicht. Allerdings nicht aus kirchlicher. Da ist nämlich ein Austritt gar nicht möglich. Es sei denn man wird exkommuniziert.

Denn man wurde ja als Kind getauft. War damit schonmal Mitglied. Dann hat man später mit der Kommunion oder der Konfirmation. Diese Mitgliedschaft bestätigt. Somit ist die Taufe gültig.

Man müsste sich also aus dem Taufregister streichen lassen. Einen solchen Fall hat es aber in der Geschichte der BRD noch nie gegeben. In Frankreich hat es aber jemand geschafft.


Siehe hier:

Zitat:
Taufregistrierungen sind zu streichen
Aus: Libre Pensée

25. OKT 2011

Schlagworte:
Säkulares

Frankreich - Das Hohe Landgericht von Coutances (Manche) hat mit Beschluss vom 6. Oktober 2011 eine Gerichtssache entschieden, die weit über die Normandie Auswirkungen hat.

Ein als Kind getaufter Bürger wollte sich aus dem Taufregister der katholischen Kirche streichen lassen. Was die Kirche auf Basis des kanonischen Rechtes als Leugnung registrieren wollte. Danach galt er als Abtrünniger, was sich in der Geschichte bereits als sehr gefährlich herausgestellt hatte.

Der Kläger betrachtete dies als eine Bedrohung seiner Privatsphäre durch eine ihm fremde internationale Organisation. Da das Bürgerliche Gesetzbuch in Artikel 9 vorsieht, dass jeder das Recht auf Achtung seines Privatlebens hat, was die Achtung "aller Informationen über die Person" einschließt, bekam der Kläger recht. Die Taufe ist lt. Gericht „eine intime persönliche Information über eine Person und genießt den Schutz von Artikel 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches." Der Bischof wurde unter Strafandrohung verurteilt, innerhalb von 30 Tagen die Eintragung zu löschen, "zum Beispiel, indem sie mit unauslöschlicher schwarzer Tinte überschrieben wird."

Zehntausende von ähnlichen Fällen drohen jetzt der Kirche und die freisinnige Organisation Libre Pensée will jetzt eine Kampagne dazu organisieren.


Quelle: https://hpd.de/node/12184


Sooo... das war erstmal wieder ne' ganze Menge Text. Ggf. kann ich das ja noch ergänzen.

Mein Rat deshalb an alle die über einen Austritt spekulieren. Lasst euch diesen auf jeden Fall bescheinigen. Sonst seid ihr nachher die Dummen.


Beste Grüße
R.


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mi 30. Nov 2022, 04:07 


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BeitragVerfasst: So 11. Dez 2022, 13:40 
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Tunnelmensch
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Ich bin vor zig Jahren ausgetreten. Wenn ich so einen Schein bekommen hab, dann wüsste ich nicht wo der ist. Hätte auch nie Probleme danach. Bin auch Hartzer.

_________________
"Leben ist nicht genug." Sagte der Schmetterling.
"Sonne, Freiheit und eine kleine Blume muß man haben!"


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BeitragVerfasst: So 11. Dez 2022, 16:19 
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Weltreisender

Registriert: So 17. Jan 2021, 19:36
Beiträge: 94
Hab da kein Detailwissen, weil ich nie was mit Kirche zutun hatte, aber..

Dein Verhältnis zur Kirche basiert doch sicher auf Vertragsverhältnis. Wenn du nach Vertragskonditionen kündigst, bist du raus. Also ganz raus. Fertig bums. Keine Zahlungen mehr.
Alles andere ist illegal. Wenn Du aus dem Vertragsverhältnis raus bist, hast Du mit denen nichts mehr am Hut. Kannste denen auch verbieten dich zu kontaktieren.
Rechtlich gesehen brauchste auch die Bescheinigung nicht aufheben, ist obsolet. Wird jedoch empfohlen auf diversen Seite wie ich lese.

"Der direkteste Weg, Kirchensteuern zu sparen, ist, ganz aus der Kirche auszutreten. Wer dies tun möchte, muss zum Amt gehen – je nach Bundesland ist das zuständige Amt entweder das Standesamt, Einwohnermeldeamt oder das Amtsgericht. Hier muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt und abgegeben werden, außerdem wird in manchen Ländern eine Bearbeitungsgebühr verlangt (Genaueres siehe unten). Diese bürokratische Hürde erschwert es Austrittswilligen eher, die zu Kirche verlassen.
Für eventuelle später aufkommende Unklarheiten über den Austritt ist es ratsam, die Austrittsbescheinigung aufzubewahren. Außerdem ist zu beachten, dass die Kirchensteuer im Jahr des Austritts noch einmal fällig wird."


Regenvogel hat geschrieben:
Leider, konnte man mir da keine wirkliche Auskunft geben. Man wisse wohl mehr oder weniger von nichts. Räumte aber ein das solche Missverständnisse wohl vorkommen könnten.
Das sagt doch schon alles.


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BeitragVerfasst: So 11. Dez 2022, 20:05 
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Schamane

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Beiträge: 564
Wohnort: Montespuiu de Isona
Hallo alle meine Schäfchen, hier ist die Orginalübersetzung die mir zudekommen ist.
Normalerweise übernimmt das Metatron das Sprachrohr Gottes. Welches Gottes na eben dem den sich die Katolen wünschen.
Ich möchte hiermit vermelden, das aus unseren kanonischen Recht es kein Entrinnen gibt. Deshalb ist jegliche Form des Austritts für uns irrelevant.
Und genau so sieht das die K. KIRCHE. Also kommt mir nicht mit eueren fadenscheiniden Erklärungen um das bischen Juristen einmaleins. Da Scheist Gott drauf. Mit den freundlichsten Grüßen, euer liebender Vater und euch zugeneigter DBB

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BeitragVerfasst: So 11. Dez 2022, 22:01 
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Backpacker

Registriert: Di 22. Nov 2022, 03:49
Beiträge: 50
Also wegen der Austrittsbescheinigung, hier steht:

Zitat:
Kirchensteuerrechner
Der Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 % der Einkommensteuer. Berechnen Sie den Kirchensteueranteil an der Lohn- und Einkommensteuer:

Zum Kirchensteuerrechner


Bewahren Sie Ihre Kirchenaustrittsbescheinung gut auf!
Oftmals wird nach vielen Jahren Ihr Kirchenaustritt angezweifelt. Nach derzeitiger Rechtslage sind Sie in der Beweispflicht, Ihren Austritt nachzuweisen.

Einige Religionsgemeinschaften spekulieren darauf, dass ihre ehemaligen Mitglieder diese Bescheinigung nicht aufbewahren und fordern dann oftmals Jahre nach dem Austritt einen Beweis dafür.

Ihnen drohen dann Kirchensteuernachzahlungen für die letzten sechs Jahre.


Quelle: https://www.kirchenaustritt.de/


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BeitragVerfasst: So 11. Dez 2022, 22:19 
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Weltreisender

Registriert: So 17. Jan 2021, 19:36
Beiträge: 94
Das steht aber in Kontrast zu dem, wie der Bürokratenstaat funktioniert.
Zumal im deinem vorher verlinkten Artikel steht:

Zitat:
Nachdem Sie Ihren Kirchenaustritt erklärt haben, meldet das Amtsgericht oder Standesamt den Vorgang

Ihrer (ehemaligen) Kirche oder Religionsgemeinschaft,
dem Einwohnermeldeamt,
dem Finanzamt, das für Sie zuständig ist, und
auf Ihren Wunsch den Standesämtern,

Wenn die dann alle davon Wissen und das in deren Akten steht, wie soll man das dann bitte anzweifeln? Rechtlich gesehen, musst Du gar nichts nachweisen, sondern wenn überhaupt die Kirche. Aber da die Zahlungen am Finanzamt vorbeilaufen, ist das offensichtlich.
Wie schon gesagt wäre das illegal, wenn die dich dann wieder reindrücken wollen.
Viel Glück jedenfalls :bandit:


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BeitragVerfasst: Sa 17. Dez 2022, 22:18 
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Aussteiger
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Registriert: Sa 4. Sep 2021, 15:53
Beiträge: 167
Wohnort: Nord bei Nordwest
Spätestens nach entdeckung des untenstehenden Bildes in lila wäre ich auch aus der Kirche ausgetreten.Wenn ich drin gewesen wäre. :lupe:
(Das Bild hab ich bei `ner Freikirchlichen Was-Auch-Immer entdeckt...
...eiiiigentlich is`es ja auch recht...na,sagen wir: Witzig!) :raucher:


Dateianhänge:
ähm.ja..jpg
ähm.ja..jpg [ 16.93 KiB | 474-mal betrachtet ]
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BeitragVerfasst: So 18. Dez 2022, 00:06 
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Schamane

Registriert: Do 8. Jan 2015, 19:39
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Wohnort: Montespuiu de Isona
Cooler Beitrag !!! Und dann noch vom Satan sein Braten, geili geilerson
Grüße DBB

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BeitragVerfasst: Mi 1. Feb 2023, 14:58 
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Backpacker

Registriert: Di 22. Nov 2022, 03:49
Beiträge: 50
@oneappleaday:

Ja, das Ganze ist rechtlich gesehen wohl etwas heikel.


Auch muss man natürlich vorsichtig sein. Hier jemanden und/oder einer Institution Unrecht zu tun. Oft passiert das wohl nach einem Umzug. Kann sein das dort von Seiten des Einwohnermeldeamts irgendwie irgendwo ein falsches Kreuzchen gesetzt bzw. ein falscher Haken gesetzt wurde. Man daraufhin plötzlich (wieder) in der Kirche ist.

Fehler können vorkommen. Niemand ist perfekt. Wir sind ja alle nur Menschen.

In diesem Falle. Muss man entweder seinen Austritt nachweisen oder eben nochmal austreten. Die verpasste Kirchensteuer muss dann aber in letzteren Falle nachgezahlt werden.

Bei seinem Austritt bekommt man so eine sog. Austrittsbescheinigung. Mir wurde sie so vorgelegt. Aber ggf. sollte bzw. muss man da auch nochmal nachfragen. Dann bekommt man sie entweder gleich so oder per Post.

Gerade für eher schüchterne Menschen kann das allerdings auch eine Hürde sein. Also nach so einer Bescheinigung zu fragen. So gesehen ist der Austritt ja "nur" ein lapidarer bürokratischer Akt.

Man geht dahin und sagt bspw.:

„Ich würde gerne bitte aus der und der Kirche austreten."

Dann weiß die Person hinter dem Schalter schon bescheid und leitet das dann in die Wege. Dann legt man seinen Personalausweis vor und bezahlt das Geld. Innerhalb von nur ein paar Minuten ist man dann auch schon fertig.

Weiß allerdings auch aus Erfahrung. Das da viele mit sich hadern und der Weg dahin. Also zum Austritt oftmals ein langer schwerer ist.


Leider, ist es allerdings so. Das im Falle des Falles. Also wenn eine Person fälschlicherweise bspw. nach einem Umzug wieder Mitglied bspw. in einer der beiden Landeskirchen ist. Die Nachweißpflicht beim ehemaligen Mitglied liegt.


Konkret gesagt: Erzeugt es natürlich ein gewisses Gefühl der Unsicherheit bei ehemaligen Mitgliedern oder solchen die einen Austritt in Erwägung ziehen. Weil es geht hier ja auch um teilweise nicht geringe Summen. Ggf. kann hier auch ein sog. Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto etwas Sicherheit schaffen. Jedem BRD-Bürger steht nach seinem Recht ein solches Konto zu. Also genau eines.

Ein solches Konto bewirkt das einem bis zu dem Betrag von ca. 1.300,00€ kein Geld abgezogen werden kann. Weil ist ja ärgerlich man möchte gerade was abheben und kein Geld da.


Ähnlich ist es bspw. auch mit Bürgern aus dem EU und Nicht-EU Ausland. Wenn diese in ihrem Heimatland aus der Kirche ausgetreten sind. Müssen sie bei einer Wohnsitznahme bzw. bei Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft. Ggf. nochmal austreten. Da ihr Austritt hierzulande dann angezweifelt werden kann.

Kann sich jetzt jeder seine eigene Meinung zu bilden.


Sorry, wenn ich mich hier wiederholen und jemanden dadurch ein Mehraufwand entstanden ist. Es gibt leider soweit keine mir bekannte Möglichkeit diesen Mehraufwand zu ersetzen.


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