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 Betreff des Beitrags: Einnahmeüberschussrechnung :(
BeitragVerfasst: Sa 19. Okt 2013, 16:07 
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Also ich krieg die Krise.
Ich habe hier gelesen, ich soll den Nettokaufpreis eines Gerätes auf 6 Jahre verteilen.
Stimmt das, MUSS ich das also? :roll:

Ach ja und noch etwas.
Kann ich da auch die Telefonrechnung reinschreiben?
Und überhaupt in wieweit kann ich da auch Auto etc. reinschreiben?

Noch etwas, wenn ich schon mal dabei bin. :D
Was schreibe ich in meine Einnahmen, wenn ich Pfandgläser zurück bekomme?
Worunter läuft das dann?
Ausgaben oder wie oder was? :irre:

LG


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Sa 19. Okt 2013, 16:07 


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 Betreff des Beitrags: Re: Einnahmeüberschussrechnung :(
BeitragVerfasst: Sa 19. Okt 2013, 16:42 
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Peperoni hat geschrieben:
Also ich krieg die Krise.
Ich habe hier gelesen, ich soll den Nettokaufpreis eines Gerätes auf 6 Jahre verteilen.
Stimmt das, MUSS ich das also? :roll:


ja für geräte die nicht in einem jahr abgeschrieben werden dürfen....

Zitat:
Ach ja und noch etwas.
Kann ich da auch die Telefonrechnung reinschreiben?
Und überhaupt in wieweit kann ich da auch Auto etc. reinschreiben?


ja wenn du sauber buch geführt hast, was privat und was unternehmerisch war...daraus kannst den prozentsatz der jeweilige gesamtausgabe berechnen und geltend machen

Zitat:
Noch etwas, wenn ich schon mal dabei bin. :D
Was schreibe ich in meine Einnahmen, wenn ich Pfandgläser zurück bekomme?
Worunter läuft das dann?
Ausgaben oder wie oder was?


leergut-aufwand gegenüber leergut-erlöse


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BeitragVerfasst: Sa 19. Okt 2013, 23:01 
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Danke Silvi.

Aja jetzt raff ich das auch mal hier.
Wenn „der Gerät“ über 410 Euro Netto kotet, muss ich das so machen.


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BeitragVerfasst: Di 22. Okt 2013, 17:29 
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Muss da noch einmal nachhaken.
Hier steht: „...wenn sie für das Gerät eine Nutzungszeit von sechs Jahren Ansetzen…“
Aber das impliziert ja, dass ich je nach geplanter Nutzungsdauer den Nettokaufpreis auch auf 10, 2 oder 30 Jahre verteilen kann?
Nur unglücklich ausgedrückt in dem Zusammenhang?

Was mich dann wieder zu der Annahme bringt, dass ich auch sagen kann, ich rechne nur mit einer Laufzeit von einem Jahr und es somit doch nicht verteilen muss. :lol:

LG


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BeitragVerfasst: Di 22. Okt 2013, 19:25 
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Peperoni hat geschrieben:
Muss da noch einmal nachhaken.
Hier steht: „...wenn sie für das Gerät eine Nutzungszeit von sechs Jahren Ansetzen…“
Aber das impliziert ja, dass ich je nach geplanter Nutzungsdauer den Nettokaufpreis auch auf 10, 2 oder 30 Jahre verteilen kann?
Nur unglücklich ausgedrückt in dem Zusammenhang?

Was mich dann wieder zu der Annahme bringt, dass ich auch sagen kann, ich rechne nur mit einer Laufzeit von einem Jahr und es somit doch nicht verteilen muss. :lol:

LG


http://www.hk24.de/recht_und_steuern/st ... hnung.html

§ 5.


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BeitragVerfasst: Di 22. Okt 2013, 20:33 
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Jo, danke.
Dann passt das ja hinten und vorne nicht hier im Heft.
Sehr sauber recherchiert. :D
Kann ich wieder alles umschreiben *seufz*

LG


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BeitragVerfasst: Di 22. Okt 2013, 21:26 
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Tunnelmensch
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Peperoni hat geschrieben:
Jo, danke.
Dann passt das ja hinten und vorne nicht hier im Heft.
Sehr sauber recherchiert. :D
Kann ich wieder alles umschreiben *seufz*

LG


hier steht es genau, wie das mit der nutzungsdauer ist

http://www.bundesfinanzministerium.de/W ... ellen.html


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BeitragVerfasst: Mo 28. Okt 2013, 21:14 
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Beiträge: 4
Interessanter Artikel, aber wie ist das wenn ich den Artikel abschreibe, ihn aber gar nicht mehr habe?


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BeitragVerfasst: Mo 28. Okt 2013, 22:22 
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Tunnelmensch
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Loreen hat geschrieben:
Interessanter Artikel, aber wie ist das wenn ich den Artikel abschreibe, ihn aber gar nicht mehr habe?


solange du den nachweis hast dass du den artikel gekauft hast... :roll:


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