Peperoni hat geschrieben:
Also ich krieg die Krise.
Ich habe hier gelesen, ich soll den Nettokaufpreis eines Gerätes auf 6 Jahre verteilen.
Stimmt das, MUSS ich das also?
ja für geräte die nicht in einem jahr abgeschrieben werden dürfen....
Zitat:
Ach ja und noch etwas.
Kann ich da auch die Telefonrechnung reinschreiben?
Und überhaupt in wieweit kann ich da auch Auto etc. reinschreiben?
ja wenn du sauber buch geführt hast, was privat und was unternehmerisch war...daraus kannst den prozentsatz der jeweilige gesamtausgabe berechnen und geltend machen
Zitat:
Noch etwas, wenn ich schon mal dabei bin.
Was schreibe ich in meine Einnahmen, wenn ich Pfandgläser zurück bekomme?
Worunter läuft das dann?
Ausgaben oder wie oder was?
leergut-aufwand gegenüber leergut-erlöse