Keinhorn hat geschrieben:
Bei Arbeitslosigkeit wird man gezwungen Haus oder Eigentumswohnung zu verkaufen ...
Nein, das stimmt so nicht als Allgemeinaussage nach aktueller Gesetzeslage (Sozialgesetzbuch).
Bei ALG1 spielt das Vermögen (inkl. Grundbesitz) gar keine Rolle, bei ALG2 richtet sich die Frage ob Haus/Grundstück verkauft werden muss nach Angemessenheitskriterien.
Richtwert Grundstücksgröße Stadt = max 400 qm und ländliche Gegend = 800 qm.
Ein darauf selbst bewohntes Haus darf laut Richtwert (so meine Erinnerung) 50 qm haben (1 Person) und für jede weitere Person 20 qm.
Ggf. das nochmal googeln wer auf Nummer Sicher gehen will.
Im Falle dass die Angemessenheitskriterien erfüllt sind muss das Hausgrundstück (aktuell) nicht verkauft werden.
Es werden vom Amt bei ALG2 Bezug in dem Falle sogar Kosten der Unterkunft (KDU) und Heizung übernommen im Rahmen von Angemessenheit als da sein können z.B.: Schmutzwasser, Müllgebühren, Brennstoffkosten, Hausversicherung, Schornsteinfeger, öffentliche Abgaben die mit dem Hausgrundstück verbunden sind.
Auch Zinsen, wenn da noch ein Kredit läuft werden übernommen und ggf. notwendige Reparaturen.
Wertsteigernde Zahlungen sind allerdings ausgeschlossen.
Wohnmobile:
Auch hier müssen (nach höchstrichterlicher Rechtssprechung) angemessene Kosten der Unterkunft bei ALG2 Beziehern die über keine andere Wohnung oder Unterkunft verfügen, vom Amt übernommen werden.
Spritkosten zählen hier nicht dazu.
jana