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 Betreff des Beitrags: Selbstorganisierter Grundbesitz
BeitragVerfasst: Do 19. Apr 2018, 12:05 
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Backpacker

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Aloha. Ich erstelle hier eine Rubrik für diejenigen die nicht unbedingt die möglichkeit haben Deutschland zu verlassen oder nicht wollen aus den verschiedensten Gründen.
Das hier ist auch keine 100% Anleitung sondern nur die Theorie die mich aber schon länger beschäftigt. Vielleicht findet sich ja ein besserer platz im Forum dafür.

Der Grundgedanke hinter diesem Thread sind die aktuellen Umstände und Gesetze die doch die ein oder andere Hintertür für ein Selbstbestimmtes leben in Deutschland ermöglichen.

Ich komme mal zum wesentlichen und beschreibe es am besten anhand meiner Situation. Verbessert mich wenn ihr es besser wisst!

Mir gehört ein Grundstück mit Haus und dadurch eben einige Verpflichtungen wie Grundsteuer evtl. Versicherungen und natürlich das Niederschlagsentgelt. Fakt ist wer in D-Land lebt kommt um diese Abgaben nicht herum. Aber man kann die Verfügung darüber so organisieren das man auch im Extremfall ( Verlust der Arbeit, Krankheit oder andere Schickssalsschläge) nicht gleich die Existenz neu organisieren muss.
Was heißt das nun konkret in der heutigen Zeit?
Das Vereinsrecht lässt es zu das Werte von Privatbesitz in Vereinseigentum übergehen gekoppelt an umstände die diese Werte auch wieder Rückübertragbar machen wenn gewisse Umstände erfüllt werden oder in Aussicht stehen.

Das bedeutet das ein Verein der im Sinne des "ehemaligen" Eigentümers handelt diesen auf lange Sicht sozial absichern kann. Dazu braucht es nur eine Handvoll loyaler Bekannter, Freunde oder Familienmitglieder die wirklich hinter der Sache stehen um diesen Verein zu "betreiben".
Leider muss es ein eingetragener Verein sein damit dieser auch voll Geschäfts und Rechtsfähig ist. Der Verein agiert dann als Vermieter und Eigentümer. Der Mieter ist dann also der ehemalige Besitzer dieser Immobilie hat aber nur die Rechte und Pflichten die jeder Mieter hat. Der Vorteil daran ist das auch im Alter bei drohender Altersarmut man immer noch Selbstorganisierte in "seinem" Haus wohnen kann ohne zu fürchten das man es verwerten muss um weiter existieren zu können. Es gibt inzwischen schon viele formen von Gemeinschaften die sich mithilfe von Vereinen so Organisieren und dadurch für die Zukunft absichern. Bestes Beispiel dafür ist das Mietshäusersyndikat die so ähnlich agieren aber mithilfe einer gmbh Immobilien vom Spekulantenmarkt nehmen. Für die einfache Selbstverwaltete Form der Eigentumssicherung genügt ein einfacher E.V. im Gegensatz zum Erwerb.(Dazu vielleicht woanders mehr)

Klartext. Egal ob man arbeitet, gerade erwerbslos ist oder irgendetwas anderes einen hindert seinen Verpflichtungen weiter nach zu kommen hat man mithilfe des E.Vs. sein Eigentum outgesourced.
Der Nachteil aus meiner Sicht ist der ganze papierkram den der Verein bewältigen muss.
Die Einnahmen des Vereins kommen zum größten Teil dem Verein zu gute. Das bedeutet man könnte sich in schwierigen lebenssituationen auf gewisse Rücklagen verlassen die einem aber nicht direkt zugeordnet werden können. Im besten Fall schreibt man sich selbst einen Mietvertrag aus.
Ich kenne einige Beispiele wo das so funktioniert und auch im Blick auf die alternde Gesellschaft eine gute Alternative ist.

Soviel erstmal dazu Kritik Anregungen Beifall erwünscht^^

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Do 19. Apr 2018, 12:05 


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 Betreff des Beitrags: Re: Selbstorganisierter Grundbesitz
BeitragVerfasst: Do 19. Apr 2018, 13:30 
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Hi, das klingt erst mal recht spannend. Mach das wenn du denkst das klappt so weit und du damit klar kommst.

Da ich kaum Ahnung vom Vereinsrecht und co habe, stellen sich mir ein paar Fragen.

Annahme: alle Leute mit Haus und Boden werfen Ihren Besitz in einen Verein. Der wartet/erhält mit den Mieteinnahmen die Immobilien. Die Kosten/Nutzen scheinen mir dabei die Gleichen zu sein. Weil der Verein je nach art nicht eine +- "Null" haben soll??? Bzw die Kosten ja gesenkt werden sollen bzw auf alle gleichmäßig verteilt werden.

Aber er hätte steuerliche Vorteile/Vergünstigungen und evt. Fördergelder. (die aber ja theoretisch wieder von den Steuer bezahlt werden und von der Bundesdruckerei)

Und das setzt voraus das sich alle darin einig sind. <-schwierigster Teil überhaupt. (Bei Familie und Freunden kann das noch klappen). Weil, warum sollten die "Anderen" zahlen für einen der gerade in Not ist, bzw wie willst du missbrauch ausschließen?

Welche Art von Verein wäre das?
Lustig wäre es schon, man gründet einen "Deutschland e.V." und lässt sich von der "Deutschland GmbH" fördern. Damit wären die meisten Steuereinnahmen "nichtig" weil Vereinsgefördert. ;)

Beruht nicht auf Richtig- oder Vollständigkeit sind nur meine Gedanken dazu. Mfg M0rph3us.

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 Betreff des Beitrags: Re: Selbstorganisierter Grundbesitz
BeitragVerfasst: Do 19. Apr 2018, 15:07 
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Backpacker

Registriert: Sa 8. Jul 2017, 15:48
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Zitat:
Und das setzt voraus das sich alle darin einig sind. <-schwierigster Teil überhaupt. (Bei Familie und Freunden kann das noch klappen). Weil, warum sollten die "Anderen" zahlen für einen der gerade in Not ist, bzw wie willst du missbrauch ausschließen?


Der Verein schleift ja niemanden durch. Er fungiert als Verwalter der Immobilien die eingebracht wurden. Innerhalb des Vereins muss man ja eine Satzung erstellen die den Missbrauch durch einzelne Verhindert. In einer Basisdemokratie,die ein Verein ja darstellt, ist es wesentlich einfacher die Grenzen so zu gestalten das einzelne eben nicht für sich Vorteile daraus ziehen können außer alle sind dafür.
Gehen wir davon aus der Verein hat 5 Mitglieder. "Erwirbt" jetzt eine Immobilie (Kauf oder Schenkung) die an eines der Mitglieder vermietet wird. Sollte das Mitglied mal auf Transferleistungen (alg 1,2, Rente oder gar die Sicherung im Alter) angewiesen sein wird die Immobilie ja nicht angerechnet. Das heißt der Sozialstaat muss wenn die Vorraussetzungen für Transferleistungen vorliegen weiterhin die Miete übernehmen.
Es geht ja soweit das Mitglieder des e.v. ehrenamtliche Tätigkeiten bei dem e.v. übernehmen können.
Eine Genossenschaft ist ja nichts anderes im Grunde. Die richtige Gesellschaftsform mit dem kleinstmögluchen Verwaltungsaufwand ist aber wohl die beste Möglichkeit seinen Grundbesitz in Soziale Hände zu legen. Und zwar in die eigenen. Mithilfe von Unterstützern oder auch Menschen die ihr erarbeitetes auch in den Verein einbringen wird zwar der Verwaltungsaufwand etwas höher aber die Möglichkeiten wachsen an. Zb. Kann man dann einen Steuerberater in Anspruch nehmen der sich um die Zahlen kümmert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Selbstorganisierter Grundbesitz
BeitragVerfasst: Do 19. Apr 2018, 19:06 
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Tunnelmensch
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aber du musst dann die miete generieren.

das wird kaum ein verein sein können sondern nur eine wohngenossenschaft

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 Betreff des Beitrags: Re: Selbstorganisierter Grundbesitz
BeitragVerfasst: Fr 20. Apr 2018, 11:04 
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Backpacker

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Wenn man keine Transferleistungen bekommt muss die miete ja nur so hoch sein das der Verein lebt und die Abgaben bezahlt werden müssen. Je nach lebenssituation werden die Mietverträge angepasst bzw. Bekommt die ja eh kaum einer zu gesicht.


Tür lich kann es ein Verein sein. Was spricht denn dagegen? Gemeinnützig geht sicherlich auch aber ist mit extrem viel Aufwand verbunden denke ich.

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 Betreff des Beitrags: Re: Selbstorganisierter Grundbesitz
BeitragVerfasst: Fr 20. Apr 2018, 11:12 
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Silvi, ich glaube darum geht es nicht.
Mir scheint, das mit dem Konzept mehr aus den Sozialstaat entnommen werden soll.

Der Verein bekommt steuerliche Vorteile und Fördergelder.
Sowie können Mitglieder ihr Privateigentum dem Verein übergeben und fallen dann unter eine Sozialleistung (Mieteübernahme, Energie ...) die sie vorher nicht bekommen hätten. Die dann wieder dem Verein zu gute kommen.
Der damit wieder den "eigenen" (vom Verein verwalteten) Besitz instand hält.

Das mit der Schenkung wird aber schwierig, keine Ahnung wie das beim Verein ist, aber sobald man über dem Freibetrag ist, will der Staat davon Schenkungssteuern haben. Je dichter der Verwandschaftsgrad um so höher die Freibeträge, aber auch da gelten gelegentlich Fristen wie lange man z.B. den Wohnraum nutzen muss um "Steuerfrei" zu sein.

Verkaufen würde gehen, aber wenn das unter 10Jahren wieder weiter(zurück) verkauft wird will auch Papa Staat eine Spekulationssteuer.

Mfg

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 Betreff des Beitrags: Re: Selbstorganisierter Grundbesitz
BeitragVerfasst: Fr 20. Apr 2018, 11:21 
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Backpacker

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Vordergründig geht es nicht darum den Sozialstaat auszunehmen. Das Prinzip ist aber ähnlich wie es Großkonzerne machen.
Den Immobilie soll auch nicht weiterverkauft werden. Entweder im Vereinsbesitz oder bei Auflösung zurück an den Vorbesitzer.
Entkopplung von Eigentum bei Beibehaltung der Verfügung über selbiges.

Man stelle sich ein Ehepaar vor das bis in ihre Rente hinein die Schulden für die Finanzierung eines Eigenheims tilgt. Kurz nach Ende der Finanzierung wird einer von beiden schwer krank oder Pflegebedürftig. Nun greift der Sozialstaat alles ab was verwertbar ist um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen. Es gibt sicherlich noch jede Menge solcher lebenskonstellationen die mit diesem modell keine Angst um das haben müssen was ihre Hände Arbeit geschaffen hat. Und wenn es nur ein WE Grundstück für den Ruhestand ist.

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 Betreff des Beitrags: Re: Selbstorganisierter Grundbesitz
BeitragVerfasst: Fr 20. Apr 2018, 12:12 
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Ich verstehe was du machen willst, nur das "wie" will noch nicht in meinen Kopf.
In dem Moment wo das Eigentum den Besitzer ändert will der Staat Geld.
Und als Wohngenossenschaft seh ich nur geringe Vorteile für den Einzelnen, da sich die Kosten nicht ändern.
Evt Einsparpotentiale beim zusammenlegen von Tarifen/"Großkundenvorteile"

Für den "Betroffenen" ist das Haus erst mal sowieso weg, an Staat oder Genossenschaft. Nur welche Vorteile man daraus zieht ist verschieden. Zur Zeit sehe ich nur die Genossenschaft im Vorteil anstelle des Staates.

Aber ich will dich nicht aufhalten. Mach das, setze es um und berichte wie es läuft.

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 Betreff des Beitrags: Re: Selbstorganisierter Grundbesitz
BeitragVerfasst: Fr 20. Apr 2018, 16:38 
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Tunnelmensch
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es geht ihm doch gar nicht um irgendwelche einsparungen...es geht nur darum...die wohung später nicht an die sozialkasse zu verlieren

macht euch nichts vor...das geht alles nur als wohnungsgenossenschaft...

auch kann man nicht, bereits bestehendes eigentum..irgendwie zu etwas zuführen aber immernoch im besitz bleiben...da muss man sehr komplizierte stiftungen machen...

es muss eine genossenschaft gegründet werden.....eigentum an die genossenschaft verkauft...und dann selber mitglied werden.

wie dem auch sei...gibt mit bescheid..wenn es hinbekommen habt... :wink:


und hol dir einen super guten anwalt für wohnungsrecht und Genossenschaftsrecht :)

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 Betreff des Beitrags: Re: Selbstorganisierter Grundbesitz
BeitragVerfasst: Sa 21. Apr 2018, 22:25 
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Tunnelmensch
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Wohnort: Sachsen-Anhalt
Also bei Pflegebeduerftigkeit uebernimmt die KK und bei Arbeitslosigkeit der Staat. Ich sehe da keinen Handlungsbedarf.
Was ich hier nicht begreife, was fuer ein Verein sollte das dann sein?

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 Betreff des Beitrags: Re: Selbstorganisierter Grundbesitz
BeitragVerfasst: So 22. Apr 2018, 08:22 
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Tunnelmensch
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Beiträge: 6246
Wohnort: NRW
Megalitiker hat geschrieben:
Also bei Pflegebeduerftigkeit uebernimmt die KK und bei Arbeitslosigkeit der Staat. Ich sehe da keinen Handlungsbedarf.
Was ich hier nicht begreife, was fuer ein Verein sollte das dann sein?


da bist du aber schlecht informiert

nur wenn man gar nichts hat....und dann bekommt man die minimalstversorgung

die hole sich dein haus und zwar ruckzuck ..kommt immer auf die konstellation an

https://www.pflege.de/altenpflege/pfleg ... #vermoegen

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 Betreff des Beitrags: Re: Selbstorganisierter Grundbesitz
BeitragVerfasst: So 22. Apr 2018, 23:15 
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Schamane

Registriert: Sa 6. Dez 2014, 02:06
Beiträge: 591
Keinhorn hat geschrieben:
Bei Arbeitslosigkeit wird man gezwungen Haus oder Eigentumswohnung zu verkaufen ...

Nein, das stimmt so nicht als Allgemeinaussage nach aktueller Gesetzeslage (Sozialgesetzbuch).

Bei ALG1 spielt das Vermögen (inkl. Grundbesitz) gar keine Rolle, bei ALG2 richtet sich die Frage ob Haus/Grundstück verkauft werden muss nach Angemessenheitskriterien.
Richtwert Grundstücksgröße Stadt = max 400 qm und ländliche Gegend = 800 qm.
Ein darauf selbst bewohntes Haus darf laut Richtwert (so meine Erinnerung) 50 qm haben (1 Person) und für jede weitere Person 20 qm.
Ggf. das nochmal googeln wer auf Nummer Sicher gehen will.

Im Falle dass die Angemessenheitskriterien erfüllt sind muss das Hausgrundstück (aktuell) nicht verkauft werden.
Es werden vom Amt bei ALG2 Bezug in dem Falle sogar Kosten der Unterkunft (KDU) und Heizung übernommen im Rahmen von Angemessenheit als da sein können z.B.: Schmutzwasser, Müllgebühren, Brennstoffkosten, Hausversicherung, Schornsteinfeger, öffentliche Abgaben die mit dem Hausgrundstück verbunden sind.
Auch Zinsen, wenn da noch ein Kredit läuft werden übernommen und ggf. notwendige Reparaturen.
Wertsteigernde Zahlungen sind allerdings ausgeschlossen.

Wohnmobile:
Auch hier müssen (nach höchstrichterlicher Rechtssprechung) angemessene Kosten der Unterkunft bei ALG2 Beziehern die über keine andere Wohnung oder Unterkunft verfügen, vom Amt übernommen werden.
Spritkosten zählen hier nicht dazu.


jana


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 Betreff des Beitrags: Re: Selbstorganisierter Grundbesitz
BeitragVerfasst: Mo 23. Apr 2018, 00:34 
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Schamane

Registriert: Sa 6. Dez 2014, 02:06
Beiträge: 591
Ehh, Keinhorn, Du fühlst Dich angegriffen?
Das war aber überhaupt nicht meine Absicht, haste mächtig was in den falschen Hals bekommen grad.
Dass die Behörden, hier JC, sich gerne über das Gesetz stellen, mit perfiden Methoden agieren, übelsten Druck ausüben, falsches erzählen, fiese Taktiken "fahren", weiß ich nur zu gut.
Bei mir selbst sind se ne Erfrierungsstrategie "gefahren", ganz übel.
Dazu wissentliche Falschaussagen, Beschuldigungen gegenüber den Baubehörden.
Ganz miese Nummer aber ich bin dabei mich zu wehren; Datenschutzschiene, Strafantrag; im Moment sammel ich und Akteneinsicht wird beantragt.
Klage vor dem SG ist eingereicht vor ein paar Tagen.
Bin grad fachlich sehr in der Materie (Hausgrundstück) und deshalb habe ich geantwortet.
Und das nicht um etwa Dir "keinhorn" in die Kniee treten zu wollen sondern um anderen, die sich mit dem Thema eventuell befassen etwas weiterzugeben zum Thema.
Und darum geht es doch "auch" oder?
Was ist mit meinem Häuschen, oder auch Wohnmobil, wenn ich arbeitslos werde...?
Und da ist es doch m.E. schon wichtig die rechtlichen Hintergründe zu wissen, unabhängig davon, was das JC dann meint und welche Abwehr- und Kostensparungsstrategie sie dann an den Tag legen.

jana


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 Betreff des Beitrags: Re: Selbstorganisierter Grundbesitz
BeitragVerfasst: Mo 23. Apr 2018, 01:05 
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Schamane

Registriert: Sa 6. Dez 2014, 02:06
Beiträge: 591
Verstehe Dich total Keinhorn;
bin auch ziemlich schockiert, was man so im Netz zu lesen bekommt oder was da gar an Antworten an "Betroffene" oft gegeben wird.
Es gleicht oft einem "Hauen und Stechen"; aber so funktioniert das "Teile und Herrsche" dieses Systems, wenn die "Betroffenen" dann selbst aufeinander losgehen.
Wir sollten versuchen dieser Taktik hier im Forum zumindest nicht auf den Leim zu gehen und gegeneinander agieren.
Ich bin nicht Dein Gegner oder Feind keinhorn, gar nicht.
Mich macht dieses System was wir derzeit haben extrem zornig und wütend.
Wie will man dem begegnen?
Ist schwer aber sich Schlaumachen, Wissen teilen, sich nicht spalten lassen, sich verweigern (z.B. Minimalismus leben), kühlen Kopf bewahren, gut überlegte Gegenwehr, sind paar Möglichkeiten.
Und nur deshalb schrieb ich.

LG und halt die Ohren steiff
jana


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 Betreff des Beitrags: Re: Selbstorganisierter Grundbesitz
BeitragVerfasst: Mo 23. Apr 2018, 11:25 
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Backpacker

Registriert: Sa 8. Jul 2017, 15:48
Beiträge: 58
Wohnort: Mittelsachsen
Zitat:
bei ALG2 richtet sich die Frage ob Haus/Grundstück verkauft werden muss nach Angemessenheitskriterien.
Richtwert Grundstücksgröße Stadt = max 400 qm und ländliche Gegend = 800 qm.
Ein darauf selbst bewohntes Haus darf laut Richtwert (so meine Erinnerung) 50 qm haben (1 Person) und für jede weitere Person 20 qm.
Ggf. das nochmal googeln wer auf Nummer Sicher gehen will.

Und da liegt eben der Hase im pfeffer. Es wird sicher in jedem Fall individuell geprüfte werden ob das Eigenheim angemessen ist. Die qm Wohnfläche sind höher als in einer mietwohnung. Single bis 90qm. Wenn zu groß werden halt Räume abgeschlossen damit man sie nicht nutzt.

Zitat:
Für den Fall, dass eine Immobilie zu groß ist, weist das zweite Sozialgesetzbuch Auswege auf. Dies gilt gerade für Ältere, die Arbeitslosengeld II beantragen. Um zu vermeiden, dass die Betroffenen wegen einer vorübergehenden Notlage ihr Haus verkaufen müssen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen in Härtefällen Leistungen (ALG II) als Darlehen zu erbringen. Die Zahlung eines Darlehens an Hausbesitzer kann dabei davon abhängig gemacht werden, dass ein Eintrag ins Grundbuch erfolgt, der das Darlehen der Behörde absichert.
Eigentum ist hier also nicht notwendiger Weise ein Hindernis für Arbeitslosengeld II.



Im Konzept des von mir erwähnten Mietshäusersyndikats braucht es einen Verein der wiederum eine GmbH gründet um darlehen aufzunehmen. Der Verein wird Mitglied im Mietshäusersyndikats und hält 51% an der Gmbh. Die anderen 49% hält das Mietshäusersyndikats und operiert auch als Kreditvermittler.
Daher denke ich schon das man auch ohne gmbh oder Genossenschaft als reiner Verein die sache durchziehen kann. Die gmbh im Syndikat wird ja nur gebraucht um ggf einen Kredit über die Bank zu bekommen. Ist das Eigenkapital groß genug ist die gmbh ja nicht notwendig.

Und man kann auch für 1,- Euro ein Grundstück verkaufen.

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