HHMatt hat geschrieben:
Also wenn ich bspw. heute zum 30.06.2014 kündigen würde, was muss ich genau tun bzw. beachten??
kann sein dass du eine längere kündigungsfrist als die in BGB hast je nach vertrag!
Zitat:
Auf jeden Fall muss ich am 01.07. zum Amt gehen, mich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen, was ja eh 3 Monate gesperrt wäre.
ja
Zitat:
Am 02.07. würde ich mich als Arbeitsloser wieder abmelden.
Muss man das persönlich machen, und was genau melde ich da ab?
du meldest dich nicht als arbeitsloser ab sondern nur
vorübergehend vom bezug des ALG1 ab.
Zitat:
Ich habe gelesen, dass die Sperrfrist auch in der abgemeldeten Zeit weiterläuft, d.h. wenn ich mich zum 01.10. dann "offiziell" arbeitslos melde und wieder ALG beantrage bekomme ich dann sofort ALG 1 und habe nicht nochmal 3 Monate Sperre zu überbrücken.
richtig
musst dich laut anhang seite 17 wieder arbeitslos anmelden
http://ziehmitdemwind.bboard.de/board/f ... refrei.pdfZitat:
Wo kann man das genau nachlesen und gibt es vielleicht Beratungsstätten, wo man sich informieren kann?
das Arbeitsamt selbst
Zitat:
Und wie ist Eure Erfahrung allgemein mit dem Amt, wenn ihr einen sicheren Job gekündigt habt, um Euch neu zu orientieren?
gesetz ist gesetz...das amt ist egal...
Zitat:
Ich bin mir noch nicht ganz sicher ob ich diesen Weg gehe oder ob ich versuche noch irgendeinen Deal mit meinem Arbeitgeber zu schliessen, bspw. unbezahlten Urlaub. Nur vermute ich, dass mir das Angebot, also die Länge des angebotenen Urlaubs zu kurz sein wird, wenn es denn überhaupt genehmigt wird.
versuchen kannst du es ja