Klar, professionelle Hilfe könnte hier nützlich sein ab einem bestimmten Punkt.
Zuvor sollten sich mögliche Beteiligte aber wohl erstmal über wesentliche Aspekte einigen, die sie verwirklichen wollen. Das Ergebnis könnte dann mittels professioneller Hilfe z.B. hinsichtlich rechtlicher Fragen und auch anderer Aspekte überprüft und ggf. für die dann zu treffende Vereinbarung angepasst werden.
Da ich kein Gemeinschaftseigentum am Land anstrebe, sondern Pazellen mit individuellem Grundbucheintrag, hätten in diesem Rahmen Erbschaftsfragen in Bezug auf den Boden kaum Relevanz. Was ev. gemeinsamen Besitz an Maschinen betrifft (vielleicht ein geländegängiges Lastenfahrzeug, Bodenbearbeitungsgeräte u.ä.) müßte aber eine Regelung gefunden werden.
Lago hat geschrieben:Da ich kein Gemeinschaftseigentum am Land anstrebe, sondern Pazellen mit individuellem Grundbucheintrag, hätten in diesem Rahmen Erbschaftsfragen in Bezug auf den Boden kaum Relevanz.
Ich denke mal, die Antwort in Lagos Sinne würde NEIN lauten. Wozu? Wenn es kein Gemeineigentum gibt?
Ich verfüge noch nicht über ein fertiges Gesamtkonzept. Aber zurzeit neige ich dazu, die Frage mit JA zu beantworten. Es könnte durchaus Sinn machen, wenn die verbleibenden ein irgendwie gestaltetes Vorkaufsrecht für den Boden hätten, damit z.B. die Möglichkeit bestünde die betreffende Parzelle Leuten anzubieten, die an dem Kooperationsmodell partizipieren wollen.
Soll dann jeder nur sein Land bearbeiten, oder wird es gemein genutzt, aber jedem gehört eine festgelegte Fläche?
Gibt es bei Erbung überhaupt Vorkaufsrecht für Fremde?
Ich stelle dem mal mein Wunschkonzept gegenüber.
Eine Siedlung von Gleichgesinnten, möglichst ohne Autos und Maschinen. Da jeder sein Land ohne Exklaven am Haus haben soll, würden die Gehöfte auch etwas auseinander liegen. Jeder bearbeitet sein Land, aber in der Not kann man sich immer noch gegenseitig helfen. Wöllte man mit Maschinen arbeiten, wäre es vernünftig sich Trecker und Mähdrescher zu teilen.
Vererbt oder verkauft jemand seinen Grund und der andere will dieses Leben nicht mitmachen, gibt es natürlich ein Problem.
Lago hat geschrieben:Aber zurzeit neige ich dazu, die Frage mit JA zu beantworten.
An der Stelle könnte es juristisch tatsächlich heikel werden.
nun ja, unter bestimmten Bedingungen kann fast alles juristisch heikel werden, wenn jemand konkrete Bedenken hat, fände ich es gut, wenn diese auch konkret benannt würden
mit einer Bemerkung wie der obigen erfahre ich nur, dass jemand irgendwelche Bedenken hat, ohne, dass ich mich mit deren Inhalt auseinander setzen kann...
Kannst zumindest für Frankreich vergessen. Der Hektar kostet 600 bis 1200 Euro, der Notar immer 750. Willste das Ganze dann aufteilen zahlt jeder noch mal 750 Notar + Vermessungsgebūhren+Grundbuchãnderung.Letztendlich bekommt der Staat dann mindestens 5 Mal mehr als das Land wert ist.
Megalitiker hat geschrieben:Soll dann jeder nur sein Land bearbeiten, oder wird es gemein genutzt, aber jedem gehört eine festgelegte Fläche? Gibt es bei Erbung überhaupt Vorkaufsrecht für Fremde?
Ich stelle es mir so vor, dass jede/r primär die eigene Fläche bewirtschaftet, die Leute sich aber bei Bedarf auch gegenseitig unterstützen.
Wie die Frage bezüglich Vorkaufsrecht im Erbfall geregelt werden kann ist eine juristische Spezialfrage, die noch zu klären wäre.
Megalitiker hat geschrieben:Ich stelle dem mal mein Wunschkonzept gegenüber
abgesehen davon, dass du keine Maschinen oder KFZ wünschst, kann ich bisher keine wesentlichen Unterschiede zwischen unseren grob skizzierten Ideen erkennen.
Morbak hat geschrieben:Kannst zumindest für Frankreich vergessen. Der Hektar kostet 600 bis 1200 Euro, der Notar immer 750. Willste das Ganze dann aufteilen zahlt jeder noch mal 750 Notar + Vermessungsgebūhren+Grundbuchãnderung.Letztendlich bekommt der Staat dann mindestens 5 Mal mehr als das Land wert ist.
Solche erheblichen Zusatzkosten sind natürlich ärgerlich, wobei bei den von dir genannten Grundstückspreisen das Land im Vergleich zu anderen Örtlichkeiten immer noch relativ günstig wäre.
Sinn der von mir angedachten Parzellierung mit Grundbucheintrag ist nicht zuletzt eine gewisse Verfügungssicherheit über den eigenen Anteil und mehr Absicherung bedeutet oftmals eben auch höhere Kosten.
Lago hat geschrieben:Wie die Frage bezüglich Vorkaufsrecht im Erbfall geregelt werden kann ist eine juristische Spezialfrage, die noch zu klären wäre.
Ja:
Liegt weder ein Hauskauf noch der Kauf eines anderen Gegenstands vor, sondern vielmehr eine Schenkung oder ein Tausch, ist das Vorkaufsrecht nutzlos. Es kann somit nur ausgeübt werden, wenn der Eigentümer das Grundstück bzw. den Gegenstand veräußert.
Da das Ganze aus meiner Sicht wohl eher in Frankreich, Spanien oder Portugal entstehen würde, wäre wohl die Rechtslage in jenem Land zu prüfen, wo es dann auch tatsächlich stattfinden soll.
Mag sein, dass das schwierig wird. Vielleicht wäre doch eine Genossenschaft eine interessante Alternative.
abgesehen davon, dass du keine Maschinen oder KFZ wünschst, kann ich bisher keine wesentlichen Unterschiede zwischen unseren grob skizzierten Ideen erkennen. _________________
Ja, mir war wegen dem Vorkaufsrecht noch nicht ganz klar ob das doch ne Gemeinschaftssache ist.
Ein Vorkaufsrecht vor Vererbung würde mich stören, kann ich mir nicht vorstellen das es das gibt und hat Frosch auch zitiert.
Schade das er im anderem Thread weniger Zitatfreudig war.