Spaeter Beitrag:
Ich war vor (ich glaube) 6 Jahren das letzte mal bei einem Arzt. Von Thailand und Malaysia kann ich berichten dass ein Besuch hier aus eigener Kasse umgerechnet 15 bis 20 Euro kostet. Oft inclusive Medizin. Nur Krankenhaus tut etwas mehr weh.
Auto ist schwieriger. Aber es geht dabei eher um Einfuhrsteuer und damit verwandte Themen. Habe einmal einen Deutschen Bummler hier getroffen der mit dem Gelaendewagen durch Russland angekommen war. TUV war 2 Jahre ueberfaellig und niemand hat nach der Zulassung gefragt. Soweit mir bekannt ist, wird manchmal nach einem Papier von der Versicherung gefragt.
(Das oft auf Deutsch ist, und damit fuer den Beamten oft unlesbar ist, aber schoen offiziell aussieht. Es kommt wohl auch darauf an wie korrupt oder ungebildet es in einem Land zu geht. Es gibt sicher einen Unterschied ob man in Schweden oder in Cambodia herum reist
Landes-spezifische Hinweise findet man oft ueber eine Botschaft (website) des betreffenden Landes.
Mit welchen Kosten darf man denn jährlich rechnen, wenn man aus den gesetzlichen Versicherung in Deutschland nicht austreten möchte, während man beispielsweise ein Jahr woanders ist. Ob ich nun ohne festen Wohnsitz oder bei Freunden angemeldet bin, wird dabei wohl keinen Unterschied machen oder? Also mit wie viel darf man rechnen, bzw. im Voraus zahlen?
Bei freiwillig in die KV einzahlen liegst du bei 1850€ im Jahr (12*154€).
Wenn du eine AuslandsKV abschließt und deine KV auf Anwardschaft setzt kostet das ~0,5€ (Europa) bis ~1,3€ (Amerika) pro Tag (abhänig vom Ausland)
Also 180€- 475€.
Solange du unter ~42 Jahre alt bist pfeif auf die vollen KV-Beiträge und nimm ne günstige AuslandsKV.
Es reicht wenn man ab 42 voll bis zur Rente in die KV einzahlt, wenn man die die KVdR will. Wer vor 67Jahren stirbt, ist dann eh egal.
m0rph3us hat geschrieben:Bei freiwillig in die KV einzahlen liegst du bei 1850€ im Jahr (12*154€).
Danke schön. Es scheint wohl ein paar Euro günstiger geworden zu sein, um das Ganze zu aktualisieren:
Für 2017 beträgt die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig in der GKV Versicherte 991,67 Euro. Wessen tatsächliches Einkommen geringer ist, wird von der Krankenkasse so eingestuft, als würde er 991,67 Euro pro Monat verdienen.
Das ergibt bei einem Beitragssatz von 14,6 Prozent mit Krankengeldanspruch einen Monatsbeitrag von 144,78 Euro.
Das Mindesteinkommen ist meist bei denjenigen maßgeblich, die wenig oder gar nichts verdienen.