Hi Andreas!
Ich denke, dass du grundsätzlich mit deiner Assoziation schon richtig liegst. Ich weiss allerdings nicht, ob ich mit meiner "Innensicht" die richtige Person bin, über die Schweiz aufzuklären. Obschon ich auch die Aussensicht habe, weil ich längere Zeit in Deutschland gelebt habe (und da tatsächlich einen anderen Blick auf mein Heimatland erhaschen konnte... und durchaus auch positive Züge entdeckt habe). Die zweifelsfrei vorhandene Bürgerlichkeit und law-and-order-Mentalität hier passt mir zwar nicht. Allerdings überrascht mich die Schweiz auch immer wieder. So habe ich zum Beispiel bei einer Recherche über das Jedermannsrecht (ich glaube sogar, dass ich diesen Begriff erstmals in diesem Forum gelesen habe), dass neben den skandinavischen Ländern und Schottland das Jedermannsrecht auch in der Schweiz gilt. Zu erwähnen wäre auch die relativ liberale Drogenpolitik, die in der Schweiz praktiziert wird. Und dass es bei vielen Dingen massive Unterschiede gibt von Kanton zu Kanton (Kanton = Bundesland). Die Kantone haben in der Gesetzgebung ziemlich viele Freiheiten. Einige Beispiele: Das ständig in den Medien diskutierte Nacktwandern wird in einigen Kantonen gesetzlich verboten, in anderen nicht. Bezüglich Alkoholkonsum von minderjährigen gilt in einigen Kantonen, dass einzig die Eltern ihren minderjährigen Kindern Alkohol geben dürfen, in anderen ist das den Eltern untersagt. Und als ich noch zur Schule ging, unterschied sich der Schulanfang von Kanton zu Kanton: In einigen Kantonen begann die Schule im Frühjahr, in anderen im Herbst. Das war besonders toll für Familien, die von einem "Frühjahrs-Kanton" in einen "Herbst-Kanton" zogen. Noch heute unterscheiden sich die Schulsysteme von Kanton zu Kanton. Einige haben beispielsweise 5 Jahre Grundschule, andere 6 Jahre. Die Schweiz ist für mich also ein Land der Gegensätze und des Gesetzes-Dschungels. Das macht es beispielsweise auch schwierig - um wieder zum eigentlichen Thema zurück zu kommen - in einem anderen Kanton so etwas wie ein Hotel zu eröffnen. Gerade gestern habe ich noch mit einer Fachstelle telefoniert, die mir in dieser Frage ziemlich weiterhelfen konnte. Allerdings musste sie mir mitteilen: "Bezüglich gesetzlicher Rahmenbedingungen musst du dich bei der Kommune erkundigen - da haben wir keinen Überblick". Wenn ich ein Hotel betreibe, dann kann ich nämlich in einigen Kantonen ohne spezielle Bewilligung (in der Schweiz "Wirtepatent" genannt) Alkohol ausschenken, in anderen nicht. In dem von mir anvisierten Kanton Jura beispielsweise darf ich keinen Alkohol ausschenken - es sei denn, die Kapazität meiner Lokalität übersteigt nicht 10 Personen.
Vielleicht hat dir das einen kleinen Einblick gegeben. Ansonsten kann ich gerne versuchen, weitere Fragen zu beantworten.
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