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 Betreff des Beitrags: Egalistan
BeitragVerfasst: Mo 23. Mär 2020, 03:42 
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Unabhaengigkeitserklaerung des Staates Egalistan

Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht: daß alle Existenzformenen gleich erschaffen worden, daß sie mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt sind, worunter sind das Recht auf Existenz, Freiheit und das Bestreben nach selbst bestimmter Glückseligkeit. Daß zur Versicherung dieser Rechte Regierungen unter den Menschen eingeführt worden sind, welche ihre gerechte Gewalt von der Einwilligung der Regierten herleiten; daß sobald einige Regierungsform diesen Endzwecken verderblich wird, es das Recht des Volks ist, sie zu verändern oder abzuschaffen oder sich von dort zu entfernen, und eine neue Regierung einzusetzen, die auf solche Grundsätze gegründet, und deren Macht und Gewalt solchergestalt gebildet wird, als ihnen zur Erhaltung ihrer Sicherheit und Glückseligkeit am schicklichsten zu sein dünket. Zwar gebietet Klugheit, daß von langer Zeit her eingeführte Regierungen nicht um leichter und vergänglicher Ursachen willen verändert werden sollen; und demnach hat die Erfahrung von jeher gezeigt, daß Menschen, so lang das Uebel noch zu ertragen ist, lieber leiden und dulden wollen, als sich durch Umstossung solcher Regierungsformen, zu denen sie gewöhnt sind, selbst Recht und Hilfe verschaffen. Wenn aber eine lange Reihe von Mißhandlungen und gewaltsamen Eingriffen, auf einen und eben den Gegenstand unabläßig gerichtet, einen Anschlag an den Tag legt sie unter unumschränkte Herrschaft zu bringen, so ist es ihr Recht, ja ihre Pflicht, solche Regierung abzuwerfen, und sich für ihre künftige Sicherheit neue Gewähren zu verschaffen

Die Verfassung fuer den Staat Egalistan hat das Ziel, einen unabhaengigen, selbstbestimmenden und neuen Staat zu begruenden.
Es ist die Auffassung der Gruender dass es hierfuer nicht zwingend notwendig ist, traditionelle Ansichten oder Verfahren zu beruecksichtigen.

Denn mit der wahren Unabhaengigkeit eines Staates gibt es keine bindende Verpflichtung, Abkommen oder Vereinbarungen einzuhalten, oder Ansichten zu vertreten zu denen dieser nicht zugestimmt hat.

Darueber hinaus kann ein zu gruendender Staat keinen Regelungen zustimmen, weil es ihn zu dem Zeitpunkt deren Entstehens nicht gab.

Die auf dem Planeten Erde mehrheitlich geltende Ansicht zu den Voraussetzungen der Existenz eines Staates wird und wurde geformt von bestehenden Staaten, deren Interesse es ist, den status quo zu erhalten. Gleiches gilt fuer Deklarationen wie die der Menschenrechte, Weltraumrecht oder Voelkerrecht.

Diese werden von uns zwar prinzipiell in ihrer Zielsetzung unterstuetzt, deren derzeitiger spezifischer Wortlaut und ihre Umsetzung werden von uns jedoch nicht anerkannt.

Die Gruender stellen die Allgemeingueltigkeit derartiger Ansichten in Frage, nicht aber die Gueltigkeit im Rahmen der zustimmenden Teilnehmer. Egalistan sieht sich nicht in der Position eines solchen Teilnehmers.

Dies ist nicht gleichbedeutend mit einem etwaigen Bestreben, die genannten Konventionen abzuschaffen oder gar zu zerstoeren.

Die Gruender bemaengeln im Besonderen die Unvollstaendigkeit und Ungerechtigkeit der jeweiligen bestehenden Vereinbarungen.

Unvollstaendig -
es wird lediglich von menschlichen Rechten ausgegangen. Hier bleiben die Interessen moeglicher heute noch nicht bekannter Nicht-Irdischer Existenzen unberuecksichtigt, und auch nicht-physische Intelligenz wird nicht in Betracht gezogen. Somit kann man von einer rassistischen (im negativen Sinn des Begriffes) und elitaeren Grundeinstellung ausgehen. Dies lehnen wir ab.
Ungerecht -
Bestehende Staaten und Gruppen von Staaten nehmen sich das Recht, bestimmte Altersgruppen oder Geistes- und Seelenzustaende von allgemeinen Rechten auszuschliessen. Sie wenden hierfuer eigene Massstaebe an und manipulieren somit die Zugaenglichkeit von Rechten nach eigener Willkuer.

Die Gruender sehen sich innerhalb der bestehenden Weltordnung nicht in der Lage, ein unabhaengiges und selbstbestimmtes Leben nach eigenen Vorstellungen zu fuehren. Nicht, weil dies generell nicht moeglich waere, sondern weil die bestehende Weltordnung durch eigene Anordnungen hierzu keinen Raum laesst.

Insbesondere stellen wir die Vorstellungen zu Voraussetzungen fuer die Existenz eines Staates in Frage. Nach derzeit gaengiger Ansicht waeren hierzu notwendig: Eine Staatsgewalt.Ein Staatsvolk. Ein Staatsgebiet.

Staatsgewalt:
Die Annahme einer Staatsgewalt geht von der Annahme aus, dass ein Staat den Einfluss, die Mittel und den Willen haben muss, eine Kontrolle auszuueben. Die Frage ist: die Kontrolle ueber was, oder ueber wen?
Wir sind der Ansicht, dass ein Volk den Einfluss und die Mittel haben muss, den Staat zu kontrollieren. Ein Volk kann sehr wohl ohne einen Staat leben wenn es nicht anders geht. Ein Staat kann dies nicht ohne ein Volk. Wir gehen in unserem Fall davon aus, dass ebenso der Wille des Volkes vorhanden ist und somit ist es unser Bestreben, hierzu einen geeigneten Staat zur Verfuegung zu haben.
Die Annahme einer abwesenden Staatsgewalt fuehrt nach gaengiger Meinung zur Machtuebernahme von aussen. Die Frage ist: Die Macht ueber was, oder ueber wen?
Wir sind der Ansicht, dass ein Volk oder dessen individuelles Mitglied frei ist zu fuehlen, zu denken und zu wuenschen. Hierueber kann keine Kontrolle oder Macht ausgeuebt werden, und somit sind die konventionellen Konzepte von Macht und Kontrolle fuer uns hinfaellig und sind lediglich Ersatzbegriffe fuer Zwang.
Daraus folgt unsere Ansicht, dass Macht keine Rolle spielt oder spielen darf.

Staatsvolk:
Gechichtlich ist es vertretbar davon auszugehen, dass aus einer Gruppe Individuen ein Staat entstehen kann wenn ein Selbstverstaendnis als Volk besteht. Staaten liegen nicht in begrenzter Zahl und zum Einsammeln herum und warten darauf mit Volk aufgefuellt zu werden. Die kleinst-moegliche Gruppe besteht aus einer (1) Person. Hieraus leiten wir ab, dass die Voraussetzung der Voelkerschaft erfuellt ist sobald eine oder mehrere Personen dies wuenschen. Selbst wenn es unsererseits keinen Grund gibt, den Tatbestand als Voraussetzung an sich anzuerkennen.
Hieraus leiten wir ebenso ab dass der einzige Weg, ein Volk welches beansprucht ein Staat zu sein eben daran zu hindern, dessen ausnahmsloser Vernichtung bedarf.
Aufgrund der gaengigen Vorstellung hinsichtlich Voelkermord vertrauen wir darauf dass dieser Fall nicht eintritt.
Wie auch im Egalistanischen Verfassungstext erkennbar ist, sind die Gruender der Auffassung dass eine kuenstliche Intelligenz, die ein Selbstverstaendnis der Existenz hat, und dies eigenstaendig kommunizieren kann, einem Menschen (homo sapiens) gleichwertig ist. Gleiches ist fuer uns fuer derzeit noch nicht bekannte Existenzvarianten anzunehmen.

Staatsgebiet:
So wie ein Volk ohne Staat existieren kann, ist ein Volk ebensowenig zwingend auf ein Staatsgebiet angewiesen. Darueber hinaus muss angemerkt werden, dass es keine einheitlichen Ansichten ueber die Groesse eines Staatsgebietes gibt. Theoretisch ist ein Punkt die kleinst moegliche Gebietsgroesse und fuehrt die Idee an sich ad absurdum.
Wenn Egalistan dennoch ein Staatsgebiet beansprucht, so geschieht dies aus praktischen Erwaegungen: Dem Volk soll es moeglich sein, sich koerperlich aus einem auslaendischen Staat zu entfernen wenn dies gewuenscht wird.

Egalistan beabsichtigt nicht, bestehende Staaten in ihrer eigenen Selbstverwirklichung zu behindern oder zu beeintraechtigen. Aus diesem Grund beanspruchen wir das in der Verfassung definierte Gebiet, welches wir als von keiner anderen Nation rechtskraeftig beansprucht oder besiedelt ansehen.

Zusammenfassend wird festgestellt dass sich Egalistan aufgrund der eigenen Rechtsauffassung und ebenso aufgrund seiner Verfassung in der Lage sieht, einen eigenstaendigen Staat zu bilden und aufrecht zu erhalten. Es bedarf keiner Zustimmung aus einem Ausland, da einerseits Egalistan zum Zeitpunkt der Gruendung politisch keine auswaertigen Staaten anerkennt, und andererseits eine externe Zustimmung dem Grundsatz der Unabhaengigkeit entgegen stuende.

Indem wir, die Repräsentanten des Staates Egalistan, uns wegen der Redlichkeit unserer Gesinnungen auf die individuellen Rechte jeglicher Existenzen berufen, so verkündigen wir hiemit feierlich, und erklären, im Namen aller derzeitigen und zukuenftigen Buerger, daß der Staat Egalistan unabhängig ist, und von Rechtswegen sein soll; daß er von aller Pflicht und Treuergebenheit gegen jedweden anderen Staat ausgenommen ist, und daß alle politische Verbindung hiemit gänzlich nicht vorhanden ist; und daß als freier und unabhängiger Staat er volle selbst regierte Rechte besitzt, die unabhängigen Staaten von deren Rechtswegen zukommt und in Anspruch genommen wird.


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Verfasst: Mo 23. Mär 2020, 03:42 


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 Betreff des Beitrags: Re: Egalistan
BeitragVerfasst: Mo 23. Mär 2020, 03:42 
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Damit niemand auf dumme Gedanken kommt: ich erklaere mich hiermit gemaess der noch zu veroeffentlichenden Verfassung als Tyrann des Staates Egalistan.


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