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BeitragVerfasst: Di 9. Apr 2013, 11:47 
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Backpacker

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Das Messer schaut ja ganz nett aus, aber ne Frage hab ich dazu:
Wozu die Sägezahnung im oberen Bereich? Wirklich arbeiten kann man damit nicht, oder gings da nur um die Optik?
Auf wieviel Grad hast Du den Anschliff gesetzt, und welcher Art?
50-54 Hrc finde ich bisschen wenig, wenn man es auch dem Zweck entsprechen nutzen will, aber das ist meine Auffassung.
Paragraph 42a konform ist das allerdings nicht mehr ;-) Wünsch Dir aber jedenfalls viel Freude damit.


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Verfasst: Di 9. Apr 2013, 11:47 


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BeitragVerfasst: Di 9. Apr 2013, 12:21 
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Ausnahmen bestätigen die Regel im genannten §.
"wenn dies einem allgemein anerkannten Zweck dient"

Sprich Camping, Angeln, Jagen.... und mein Bowie hat eine Klingenlänge von über 17cm und bei Kontrollen nie Probleme gehabt.

http://www.messermagazin.de/images/stor ... erecht.pdf

Was anderes wäre es, wenn er es am Gürtel trägt und duch die Fussgängerzone läuft. :D

Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Die Gesetzeslage im Messerparagraphen ist sehr wackelig und reine Auslegungssache.

Zitat:
Berechtigtes Interesse, allgemein anerkannter Zweck

Laut Gesetzgeber besteht das Verbot des Führens eines Messers gem. § 42a WaffG nicht,
„sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“


Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nicht für das Führen von Hieb- und Stosswaffen bei öffentlichen Veranstaltungen.

Die Ausnahmeregelung, speziell der Ausdruck „allgemeiner Zweck“, sorgt auf breiter Front für Verwirrung und Unsicherheit. Denn jedem stellt sich hier sofort die Frage, was unter einem solchen anerkannten Zweck zu verstehen ist und wer in einem konkreten Fall entscheidet, ob es sich um einen allgemein anerkannten Zweck handelt.

Zum Begriff des allgemein anerkannten Zweckes existiert auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de eine Aussage von Herrn Dr. Schäuble:

„Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, jede in Betracht kommende Fallgruppe einzeln aufzuführen. Der Auffangtatbestand des „allgemein anerkannten Zwecks“ schafft die Möglichkeit, all die sozial-adäquaten Fälle, in denen ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm oder ein Einhandmesser geführt wird, vom Verbot von vornherein auszunehmen. Dementsprechend wurde das Führensverbot auch nicht mit einem Straftatbestand, sondern mit einem Bußgeldtatbestand in § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG bewehrt, so dass die Polizei nach dem Opportunitätsprinzip nur in angebrachten Fällen einzuschreiten braucht. Hierbei steht der Polizei ein Beurteilungsspielraum zu, so wie es beispielsweise auch bei den Ordnungswidrigkeiten „Unzulässiger Lärm“ und „Belästigung der Allgemeinheit“ (§§ 117 f. des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) üblich und erforderlich ist.“.

Ähnlich lautende Aussagen wurden bereits auch von anderen Politikern getätigt, und Behörden reagieren auf Anfragen mit Erklärungen ähnlichen Wortlautes. Eine genaue Bestimmung des Begriffes erfolgt nicht.

Zudem sind Fälle bekannt, in denen sich Politiker gegenseitig widersprechen.

Auf www.abgeordnetenwatch.de wurde folgende Frage von Hr. Winfried S. gestellt:

„Ich besitze ein Messer mit einer Klingenlänge von 25 cm. Damit streife ich bei ausgedehnten Wanderungen, abseits jeglicher Zivilisation durch Wälder, Büsche und wenn es sein muss, auch durch Dornenhecken, die eine lange Klingenlänge erfordern. Dies möchte ich auch in Zukunft tun. Ist dies nach dem 1. April weiterhin erlaubt?“

Frau Fograscher beantwortete diese verneinend:
„Das offene Mitführen eines Messers mit einer Klingenlänge von 25 cm ist für das Wandern nicht notwendig und nicht üblich. Deshalb ist das Mitführen eines solchen Messers beim Wandern kein sozial adäquater Zweck.“

Herr Dr. Schäuble hingegen bejahend:
„Das von Ihnen geschilderte Führen von langen Fahrtenmessern bei Wanderungen wird durch diese Verbotsnorm nicht beeinträchtigt, da hier ein gesetzlich anerkannter Zweck im Sinne des § 42a Abs. 3 WaffG vorliegt. Ziel der Verbotsnorm ist es nicht, z.B. Angler, Bergsteiger oder Wanderer wie Sie in der Ausübung ihres Hobbys zu behindern [...].“

Diese Diskrepanz erklärte Herr Wolff folgendermaßen:
„Schon in diesen unterschiedlichen Einschätzungen zeigen sich die Anwendungsschwierigkeiten der neuen Regelung. Auch aufgrund dieser Unsicherheit hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "allgemein anerkannter Zweck", aber auch wegen der fraglichen Sinnhaftigkeit vieler weiterer Regelungen haben wir als FDP, als einzige Fraktion im Bundestag, gegen das Gesetz gestimmt.“

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren veröffentlicht auf seiner Webseite http://www.innenministerium.bayern.de/p ... 08/117.php:

„Messer
Bereits 2003 wurden Wurfsterne, Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser verboten. Ein neuer § 42a verbietet nun auch das Führen von so genannten Einhandmessern (d. h. von Klappmessern, deren Klinge mit einer Hand geöffnet werden kann) und Messern mit einer feststehenden Klinge ab 12 cm Länge. Ein Verstoß ist ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Das Waffengesetz lässt aber zugleich eine entscheidende Ausnahme zu: bei einem berechtigten Interesse greift das Verbot nicht. Welches Interesse berechtigt ist, beschreibt das Waffengesetz beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder ein allgemein anerkannter Zweck. Die Aufzählung ist nicht abschließend, so dass jeder sozialadäquate Gebrauch von Messern weiter möglich ist. Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention dagegen, ein Messer als Verteidigungsmittel mit sich zu führen.
Wird das Messer in einem verschlossenen Behältnis transportiert, ist dies ebenfalls vom Verbot ausgenommen. Ein lediglich geschlossenes Behältnis genügt dafür aber nicht.
Hieb- und Stoßwaffen
Unter das zu Messern beschriebene Führensverbot fallen auch Hieb- und Stoßwaffen, d. h. Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen (Beispiele: Dolche, Stilette, Gummiknüppel). Auch für sie gilt aber die allgemeine Ausnahme eines berechtigten Interesses.“

In einer schriftlichen Antwort ergänzt das Bayerische StMI:

„Neben den bereits genannten Beispielen für ein berechtigtes Interesse sind nach unserer Auffassung z.B. auch die Jagd, die Fischerei, Camping, Grillen und Wald-, Garten- und Feldarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten sowie darüber hinaus jeder sozial-adäquate Gebrauch von Messern den "allgemein anerkannten Zwecken" zuzurechnen.“

Nach mündlicher Auskunft vermittelt das Bayerische StMI diese Haltung auch gegenüber den zuständigen Polizei- und Ordnungsbehörden. Diese sind – zumindest theoretisch – auch daran gebunden.

Aber: Muss im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gegen ein verhängtes Bußgeld oder gegen das Einziehen eines Messers ein Gericht die Rechtmäßigkeit feststellen, ist der Richter im Rahmen der Gesetze in seiner Entscheidung frei. Konkret heißt das, was sozial adäquat ist und was nicht, was ein berechtigtes Interesse ist, oder nicht, wird letztlich vom Gericht entschieden.

Wer einen „ganz normales“ (keine Waffeneigenschaft) Einhandmesser in der Öffentlichkeit mit sich führt, dieses nach eigener Ansicht sozial adäquat gebraucht (z.B. Wurst schneiden), kann im Falle einer Beschlagnahme und eines eventuellen Widerspruchsverfahren durchaus auf einen Richter stoßen, der den sozial adäquaten Gebrauch verneint.

Zudem binden die Vorgaben des Bayerischen StMI natürlich nur die Behörden in Bayern. Die Innenministerien anderer Bundesländer vertreten zur Auslegung des §42a durchaus abweichende Ansichten.

Leider bekennen sich bisher weder Behörden, noch Politiker zu einer klaren Definition des allgemein anerkannten Zwecks. Vielmehr sei „der Spielraum in der Auslegung beabsichtigt“, um Polizeibeamten vor Ort einen Ermessensspielraum einzuräumen - den es im Übrigen durch die Polizeigesetze der Länder schon bisher gab und weiterhin gibt.

Wann genau ein berechtigtes Interesse zum Führen eines Messers vorliegt, bleibt bisher uneinheitlich und offen. Klar ist nach Aussage aller bisher gefragten Politiker und Beamten in Ministerien und Behörden nur, dass das Führen eines Messers zur Selbstverteidigung kein anerkannter Zweck ist, und damit nicht unter die Ausnahmeregelung fällt.

Konkrete Hinweise, was man denn nun tun darf, und was nicht, können wir aktuell nicht geben. Auch fehlen noch belastbare Aussagen, wie in der Praxis mit dem neuen WaffG verfahren wird.


http://www.swords-and-more.de/fileadmin ... 011_dt.pdf

LG

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BeitragVerfasst: Di 9. Apr 2013, 12:59 
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@Gulliver.

Ja die säge ist zum teil optisch, klar ist nicht die beste zum segen dennoch geht. Eine andere erfahrung hab ich mit cocosnusse.... he he echt kein witz , dafür ist die säge bombastisch.
Ja 54 hrc , theoretisch geht noch mehr ca 58 hrc aber ich weiss noch nicht bin mir noch nicht sicher, ich trau den frieden nie.
Der schliff ist ca 30 grad, wobei es wird leichtes konkav am ende. Da arbeit ich etwas mehr nach Gefühl, wichtig ist das die schneide gerade und gleichmaessig leuft, dannach schärfe ich bis wann ich mich rasieren kann.
So extrem genau muss das alles auch nicht sein, es reicht wenn ordendlich gearbeitet wird. Wer was 300 % will muss sich ein gestanftes teil oder so ein cnc mist holen, mann muss nie vergessen , hier steckt echtes handarbeit die nicht mal ein elektrische schleifbock gesehen hat. Im bild ist ein kurbelschleifbock zu sehen , ein spass sag ich euch...warum tuh ich mir so was an weiss ich auch nicht.

:D :D

@Boker

100 prozentige zustimmung, ich laufe jeden tag so ob bald ein Krieg ausbricht...hehehehehe....na wer weiss...Gut bei aldi schauen die leutz schon etwas beunruhigt, aber auf n land ist alles anderes. Bis jetzt hat mir kein "belästigt" 8) :D :D

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BeitragVerfasst: Di 9. Apr 2013, 21:26 
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:roll: Ich wollte jetzt keine Grundsatzdebatte zum 42a lostreten. Wie wir ja wissen ist der immer Einzelfallabhängig; die Ausnahmeregelung da ebenfalls. Mal haste Glück, mal eben nicht,
Wenn man allerdings bereits mit einem Kampfmesser durch die Prärie stampft, am besten noch mit American Tanto Klinge. hmmm...

Ja Sandro ich finde geschmiedet und Unikate auch interessanter als ausgelaserte Massenware. Daher hatte ich Ja meine Fragen gestellt ;-)
Persömlich wäre mir diese Art von Klingenform wie Du sie gewählt hat nix, ich bevorzuge da eher Droppoint mit Scandi Schliff, oder leicht ballig.
Hat sich für mich bisher draussen immer am Sinnvollsten erwiesen.

Würd mich freuen wenn Du dann von dem fertigen Teil, also mit Griff ein Bild postest.
Machst Du noch Löcher in den Erl, wegen Gewichtsreduzierung?


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BeitragVerfasst: Do 11. Apr 2013, 08:53 
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Hey allerseits,

hab grad was im Keller gesucht und da ist mir was zwischen die Finger gekommen.

http://s7.directupload.net/file/d/3222/m6cn7czi_jpg.htm

Jetzt meine Frage: Ist sowas brauchbar? :D
Hat ne Gesamtlänge von 24 cm, die Klinge ab dem Griff ist 13 cm
Die Kante oben ist hinten 4mm und wird dann halt nach vorne dünner.
Ist n "Hubertus Solingen - Boyscout" falls das jemandem was sagt ;)

Und es kommt mir so vor als wäre es um die 20 - 30 Jahre alt :D
Schaut schon n bissle mitgenommen aus und die Klinge hat ne kleine Delle aber das sollte man rausschleifen können.

gruß psYko

EDIT: hab des falsche Bild erwischt und konnte dann irgendwie keins mehr hier hochladen. Hab's deshalb normal verlinkt...


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BeitragVerfasst: Do 11. Apr 2013, 09:33 
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Das ist ein gutes Messer,Solingen alt. Es gibt mehrere modelle der sorte mit einige kleine abweichung, und diese modelle gehen zurück bis zum 2 weltkrieg. Trotzdem allem sind nicht von grossen wert , aber als survival messer gut, und alle faelle ein eissen mit karakter :D

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BeitragVerfasst: Do 11. Apr 2013, 09:39 
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Beiträge: 71
Was Du da hast, psy, ist ein Pfadfindermesser. Die gibt es immernoch in der Bauart.
Brauchbar: Ist Definitionssache. Die Frage ist, was willst Du damit anstellen? Was soll und muss das Messer erfüllen?
Zum normalen Nutzen, also Schneiden von Brot, oder mal Holz zuspitzen usw reicht es allemal. Was füe ein Stahl das ist, per Bild schlecht zu sagen.
Bißchen saubermachen, die Delle wie Du sagtest richten, und nen ordentlichen Anschliff verpassen.
Sind eben Gebrauchsmesser.


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BeitragVerfasst: Do 11. Apr 2013, 09:46 
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Hey,

danke für die schnellen Antworten :)

Naja was halt so anfällt wenn man draußen unterwegs ist, aber jetzt nicht n Baum fällen oder so :D Dafür gibts ja kleine Klappsägen ;)

Sauber ist es inzwischen, und schleifen werd ich es demnächst mal. Muss mein Schleifstein erst wieder finden.

EDIT: Sandro was würdest n du für so ein Messer haben wollen wo du als letztes gepostet hast? So aus reinem Interesse :D


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BeitragVerfasst: Do 11. Apr 2013, 10:03 
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Beiträge: 129
gulliver hat geschrieben:
Brauchbar: Ist Definitionssache. Die Frage ist, was willst Du damit anstellen? Was soll und muss das Messer erfüllen?
Zum normalen Nutzen, also Schneiden von Brot, oder mal Holz zuspitzen usw reicht es allemal. Was füe ein Stahl das ist, per Bild schlecht zu sagen.
Bißchen saubermachen, die Delle wie Du sagtest richten, und nen ordentlichen Anschliff verpassen.
Sind eben Gebrauchsmesser.


definition sache?...survival alt,....und brot schneiden ist pic-nic.
Mit ein messer muss mann alles koennen, das ist meine meinung. Ich hab mit mein bock messer beume runter was ein durchmesser von 20cm hatten, falle gebaut,fischen , ausnehmen von wild, teilweise sogar als werkzeug benutzt. Darum bin ich kein freund von diese neumodische mini dmax messer.
Der stahl ist ein rostfreistahl, koennte ein X46Cr13 sein weil sehr üblich ist oder auch X50CrMoV15
Klar wie Du schon sagst gebrauchmesser , da stimme ich dich 100 pro zu.

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BeitragVerfasst: Do 11. Apr 2013, 19:27 
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Ja es ist Definitionssache.
Messer sind hauptsächlich erstmal Schneid werkzeuge. Wenn ich nen Baum fällen will nehem ich ne Axt oder ne Säge. Dieses neuentdeckte Batoning was in den Survival und bushcraftkreisen so getrieben wird. Nunja..
Klar zum Jagen (fraglich ist nur Wo...) und Fische ausnehmen, oder für Campaufgaben usw nimmt man nen Klinge, da brauchts doch aber kein halbes Schwert zu sein ;-) Für Feinarbeiten wie Fell schaben, oder Feathersticks schnitzen, Zunder schnibbeln, das funzt eher mit ner kürzeren Klinge.
Das sind eben einfach Geschmackssachen..

Und um den Thread nicht mit Messerdiskussionen zuzumüllen:
Ist der TE fündig geworden, auf seiner Suche?


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BeitragVerfasst: Do 11. Apr 2013, 20:14 
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Beiträge: 129
gulliver hat geschrieben:
Wenn ich nen Baum fällen will nehem ich ne Axt oder ne Säge.


Das hättest Du nur eine halbes mal zum meine ausbilder in der französische Guyane gesagt.
Aber wie Du sagst, jeder wie es haben will, ich mach kein pic nic, ich brauch ein messer kein zahnstocher :wink:

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BeitragVerfasst: Do 11. Apr 2013, 21:42 
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Backpacker

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Beiträge: 34
Hi,

also von mir aus dürft ihr gern den Thread mit eine Diskussion "zumüllen".
Je mehr ich zu dem Thema lesen kann desto besser.

Und zu der Frage: Nein bisher noch nicht. Bin n Mensch der sein Käufe immer ne Weile abwägt, das aktuell Angebot verfolgt und sich dann entscheidet :D


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BeitragVerfasst: Do 11. Apr 2013, 21:52 
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Weltreisender
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Registriert: Do 7. Mär 2013, 07:50
Beiträge: 129
hehehe komm vorbei dann schmiedest Du mit mir ein männer messer. Stahl hab ich in ueberfluss hier hehehe :D :D :D

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BeitragVerfasst: Fr 12. Apr 2013, 08:29 
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Backpacker

Registriert: Di 26. Feb 2013, 21:10
Beiträge: 34
hehe...also wenn es bei mir soweit ist und es auf m Weg liegt komm ich gern bei dir vorbei :D


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BeitragVerfasst: Fr 12. Apr 2013, 14:56 
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Backpacker

Registriert: Mi 22. Aug 2012, 14:45
Beiträge: 71
psy
Also, ich persönlich finde "Messerempfehlungen" die man via Foren usw gibt, schlichtweg Unsinn. Wie schonmal geschrieben, jeder Nutzer stellt andere Anforderungen an sein Werkzeug.
Es gibt ja nun zig tausende Messerdesigns in den verschiedensten Stahlqualitäten, mit Beschichtung, oder ohne usw usf.
Geh am am einfachsten mal in ein Messerladen oder Jagdgeschäft oder sowas, nimm Dir die Zeit und befummle mal verschiedene. Du selbst wirst und musst ja entscheiden, was Dir liegt.
Gerade was Handling betrifft, ob Du einen duchgehenden Erl magst, also Fulltang Bauweise; oder ob es Skandinavische Art sein soll.
"Survivalmesser" ist soein schwammiger Begriff; denn mal ehrlich, in einer wirklichen Survival Situation ist man froh über JEDES Messer, was man irgendwie haben kann; auch wenn manch anderer jetzt energisch den Kopf schütteln wird.
Beim Kauf auch mit im Hinterkopf haben, ob das evtl neue Messerchen nur in Deutschland genutzt werden soll, oder auch im europäischen Ausland, oder in Übersee. Die Gesetze die es dabei mit zu beachten gibt, sind teils arg übertrieben, ja; aber dennoch auch da mit durchdenken.
Was nützt einem ein 30cm Schlachten Bowie, wenn man es nicht mit nach GB nehmen kann etc.

Das Thema Messer ist nunmal ein seeeehr grosses Streitthema. Man schaue mal wie bei bladeforums, oder im deutschen Messerforum teils diskutiert wird ;-)
Daher, guck eben, was DIR zusagt.


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