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BeitragVerfasst: Di 13. Jun 2017, 09:47 
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Tunnelmensch
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für alle träumer

richtig legal kann man auch in der EU nicht einfach so auswandern, solange man nicht den nachweis erbringt, dass man eine arbeit, eine rente, eigene rücklagen, oder selbständig ist und sich von den einkünften selbst finanzieren kann.


z.B. Spanien



Zitat:
müssen Sie den spanischen Behörden nachweisen, dass Sie dort keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen werden. Die Messlatte ist dabei der örtliche Sozialhilfesatz: Sie müssen belegen, dass Ihre Einkünfte in der Zeit des geplanten Aufenthalts so hoch sind, dass Ihnen nach spanischem Recht keine Sozialhilfe zusteht. Eine Zusicherung reicht dabei nicht aus, man wird von Ihnen schriftliche Bestätigungen erwarten.



Renta mínima de inserción (spanische sozialhilfe)

zwischen ab 300 und 662 euro/monat (bzw. 5000 euro entsprechend dem regionalen sozialhilfesatz für mindestens 1 jahr) .....plus zusätzlich die KV

http://s01.s3c.es/imag/_v0/635x829/8/2/ ... s-2013.jpg


Zitat:
als Nichterwerbstätiger, eine Krankenversicherung und der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel ( ca. 5.000€ für eine Person, für einen 3-Personen-Haushalt ca. 12.000€)


und das auch noch

Dazu ist in der Regel die Vorlage Ihres deutschen Reisepasses und der Nachweis eines Wohnsitzes in der Gemeinde erforderlich (z.B. Mietvertrag, Vertrag über Untermiete, Nachweis von Grundeigentum etc.).


.

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Verfasst: Di 13. Jun 2017, 09:47 


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BeitragVerfasst: Di 13. Jun 2017, 10:35 
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Nur zum Verständnis. Wenn ich in deinem Bsp nach Spanien will. Meinst du damit den Hauptwohnsitz?
Sprich man muss pro Person 5000€ besitzen. Wiederholt sich der Spaß jährlich oder nur einmalig?

Gilt das auch für nur einen Nebenwohnsitz? Bzw gibt es sicher ein paar bürokratische Umwege um so was umzusetzen?

Mfg

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Was wir in dieser Welt brauchen sind ein paar Verrückte mehr, denn seht wohin uns die Normalen gebracht haben. "George Bernard Shaw"
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BeitragVerfasst: Di 13. Jun 2017, 11:42 
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Tunnelmensch
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Registriert: So 9. Sep 2012, 16:45
Beiträge: 6246
Wohnort: NRW
deine fragen sind zu speziell, musst du in einem spanien forum stellen..von leute welche das bereits hinte sich haben erklären lassen

hauptwohnsitz ...und der wird so schon ab 3 monate betrachtet (weil die beantragung einer residencia schon pflicht wird)..da ber spanienen viele regionen hat welche ihr süppchen kochen, könnte es unterschiede geben

zumindest bei jeder verlängerung müssen die 5000 auf eine spanischem kont drauf sein ?

da kann ich nur auf ein spanien-forum verweisen

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BeitragVerfasst: Di 13. Jun 2017, 21:14 
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Schamane
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Registriert: Sa 27. Okt 2012, 13:39
Beiträge: 585
Hier mal ein nützlicher Link,der ALLE Fragen beantwortet und ein Textauszug...
http://www.auswandern.com/Residencia-in ... 228.0.html
Das Königliche Dekret 178/2003 ist am 14. Februar in Kraft getreten und die gesamte in Spanien lebende, arbeitende, europäische Bevölkerung braucht weder Arbeits- noch Aufenthaltsgenehmigen mehr. Auch Angestellte, Selbständige und Studenten aus Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island brauchen jetzt keine Residencia mehr. Weder sie, noch ihre Familienangehörigen.

Seitdem die Innenminister von Spanien, Frankreich, Italien und Deutschland am 28. Juli 2000 in Marseille zu einem Einverständnis der die freie Wahl des Aufenthaltsortes aller europäischen Bürger gekommen waren, ist auf den Moment gewartet worden, wo die Neuregelung definitiv unterzeichnet und in Kraft treten würde. Jetzt ist es soweit. Es gibt keine bürokratischen Prozeduren mehr für Einreise, Aufenthalt oder Arbeitsaufnahme. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sind genug.

Senioren, die im europäischen Ausland und den genannten Mitgliedsstaaten ihre Rente beantragt haben, brauchen allerdings weiterhin eine Residencia. Diejenigen, die bis zum Zeitpunkt der Rentenbeantragung mindestens zwölf Monate lang in Spanien gearbeitet und mindestens drei Jahre lang in Spanien gelebt haben, brauchen keine Residencia.

Auch wer ununterbrochen zwei Jahre lang in Spanien gelebt hat und aufgrund eines Arbeitsunfalls oder eine, durch die Arbeitsstelle verursachte Krankheit, Invalide wird und dadurch Anrecht auf eine Rente einer spanischen Einrichtung bezieht, braucht keine Residencia.
-----------------------------------------------------------------------------
Man braucht also KEINE 5000 Euro als Nachweis.Das braucht man in Südamerika...
In Spanien an Sozialhilfe zu kommen,ist EH fast unmöglich. Da ist das deutsche Hartz4 "Kindergarten"...
Registrierungen sind nur notwendig,wenn man Bankgeschäfte,Telefonanmeldungen usw. tätigt.
Das mit der "Anmeldepflicht" (also nach 3 Monaten sich anzumelden) ist in fast jedem Land normal und aber auch nur theoretisch(!)..."Wo kein Kläger-da kein Richter!" Es ist alles viel einfacher,als es geschrieben steht>letztendlich kräht kein Hahn danach, solange wie man nicht auffällig wird oder es sich mit nem ganzen Dorf samt Dorfbullen "verscherzt"...
Die Vorschriften & Gesetze sind da eh SO chaotisch und SO OFT abgeändert,das selbst die Dorfbullen nicht durchblicken und sich DAMIT auch garnicht auseinandersetzen WOLLEN :)
Das ist meine Erfahrung mit 2 Jahren Spanien-Aufenthalt (immer in der selben Region<also JEDER wusste Bescheid!)....Und meine deutschen Kollegen da unten,die da schon seit 8 Jahren und 15 Jahren und länger sind,machen das eigentlich auch alles ,wie SIE`s denken und egal,WIE man sich da bewegt>letztendlich interessierts keinen.


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BeitragVerfasst: Mi 14. Jun 2017, 04:00 
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Guru
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So habe ich das auch ausserhalb Europas erlebt.
Im Grundsatz sieht es mir so aus als ob Staaten grundsaetzlich 'fremde' Menschen rein lassen; sich aber sicher sein wollen, diese Menschen spaeter nicht durchfuettern zu muessen.
Das ist die Sicht der Staaten.
Dann gibt es eben dort auch Mitmenschen. Und denen ist das ganze oft im Wesentlichen wurscht. Moon hat das ja aehnlich beobachtet.

Wo es einen 'Einwohner' betrifft geht es letzten Endes darum das der (gastgebende) Staat keinen Grund zur Aufregung hat, und die neuen Nachbarn einen nicht wegjagen.

Man kann da oft etwas mogeln. Mogeln, ohne Schaden zu verursachen.
(Weil im Titel Europa genannt ist, lasse ich hier mal meine Asiatischen Beispiele weg)


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BeitragVerfasst: Mi 14. Jun 2017, 07:41 
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Tunnelmensch
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@Moon, es stimmt nicht alles was die verlinkung und der extrakt verzählt....

und das mit dem " kräht kein Hahn danach" ist eine andere geschichte...


es geht darum was "rechtens" ist....

http://ziehmitdemwind.bboard.de/board/f ... panien.pdf

verlasse mich eher auf offizielle und aktuelle angaben..nicht auf verzählungen.... :wink:

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BeitragVerfasst: Mi 14. Jun 2017, 07:50 
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Guru
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silvi73 hat geschrieben:
...kalter kaffee...


Ja. In manchen Staaten aendern sich solche Bestimmungen beinahe auf woechentlicher Basis. Was heute gilt, ist morgen womoeglich anders.
Wer ernstlich an Ortsveraenderung arbeitet, muss dauernd auf dem Laufenden sein.


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BeitragVerfasst: Mi 14. Jun 2017, 07:57 
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Tunnelmensch
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.


http://www.einwanderung.es/194634706


und das mit dem hahn

liegt daran, das spanien eine b-republik ist und beamtenwillkür überall lauert..oder ist einfach eine sache ..wie gut oder schlecht sie ausgebildet wurden.


Zitat:
Einige Beamte verlangen aber, dass der Nachweis des Vermögens durch eine spanische Bank erfolgt.



oder aus deinem link

Zitat:
Probleme mit der Tarjeta de Residencia?


Wollen sie als Resident Spaniens bei Überweisungen, ihrer Kontoführungsgebühr, Hypotheken, ihrer Plusvalía und vieles mehr sparen?



Sie sollten sich die Tarjeta de Residencia zulegen, die laut Gesetz (Königliches Dekret 178/2003, Artikel 6 Nr.2, Satz 2) auf Wunsch an jeden EU-Bürger auszustellen ist. (NEU . Anstatt der Residencia gibt es jetzt das Ausländerzertifikat)

Allerdings treten hierbei immer wieder behördliche Probleme auf, da die Aufenthaltskarte keine Pflicht ist. Da sie aber das Recht auf eine solche Karte haben, gibt es mehrere Überzeugungsmöglichkeiten, ihr Vorhaben zu realisieren.

Als erstes sollten sie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlage auf eine Kartenausstellung bestehen. Sollte diese Variante nicht greifen, dann drohen sie mit der Einschaltung der deutschen Auslandsvertretung.

Wenn die Behörden sich dennoch hartnäckig zeigen, dann sollten sie sich unter Angabe der Dienststelle und des Beamten an die deutsche Botschaft in Madrid wenden. Haben sie nichts unversucht gelassen den Beamten umzustimmen, dann wird das ganze an das Justizministerium weitergeleitet.

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