Jana hat geschrieben:
Ich hatte mein Sparda-Bankkonto gekündigt zum Jahresende und war davon ausgegangen, dass ich meine Anteile dann geich zurückbekomme.
Pustekuchen. Ich bekam einen Schriebs (hab ihn jetzt nicht griffbereit) in dem stand sinngemäß, dass ich irgendwann die Genossenschaftanteile zurückbekomme, es aber im worst case auch sein kann "gemäß" Satzung, dass ich nicht den vollen Teil oder aber gar nichts zurückbekomme.
Tja, man kann einen großen Teil seiner Zeit heutzutage auch damit verbringen, romanlange AGB´s oder Satzungen zu studieren um irgendwie "sicher" zu sein; aber auch das einfache "Durchlesen" reicht meist nicht, wenn man nicht Jurist bzw. rechtskundig im Fach ist.
jana
Das was du da beschreibst, ist halb so wild, glaube ich. Das ist Standard Wohnungsgenossenschaftspraxis. Das steht vermutlich auch in der Satzung so, die du irgendwann mit deiner Unterschrift anerkannt hast. Tatsächlich unterscheiden sich Wohnungsgenossenschaften in einigen Angelegenheiten von einem Unternehmen, das rein Profit orientiert agieren kann. Deine Anteile unterstützen in den 2 Jahren Wartezeit bis zur Auszahlung an dich die Wohnungsgenossenschaft, die ev. auch bei euch im Ort eher einer der günstigereren Anbieterinnen von Wohnungen sein dürfte.
oh
ich seh gerade, es geht bei dir um die Bank
ändert aber auch nicht viel, das mit dem "vielleicht gibts nicht alles zurück" in dem Schrieb von der Bank ist vermutlich nur eine Formalie.
Aber dass Geld, welches mensch zur Bank gibt auch "verschwinden" kann, ist doch allgemeine Erkenntnis, oder?