Es gibt prinzipiell zwei Flügel, wo dein Fall je nach Lager unterschiedlich behandelt werden würde - Privatrechtler und Minimalstaatler - ich bin ganz bescheidener Minimalstaatler.
Das was du beschreibst, wäre bei den Privatrechtlern theoretisch möglich, die würden natürlich einiges entgegenhalten, aber ich sag das jetzt einfach mal so aus meiner Sicht.
Das ist dann ja auch immer ein Streitpunkt.
Der Unterschied in den Positionen dieser beiden Lager, ergibt sich dann aus der Mündigkeitsfrage und die Möglichkeit den Vertrag (natürlich auf diesen speziellen Fall bezogen) vom Staat nichtig (was natürlich auch bei uns heute möglich ist) erklären zu lassen.
Mal angenommen, der Sohn wäre mündig, Minimalstaatler (also ich):
Zitat:
Warum soll ein Mensch sich entscheiden können dauerhaft auf finanzielle Absicherung zu verzichten, nicht aber darauf sich zu versklaven?
Ich wüsste nicht, warum er es nicht können soll.
Er soll daher von mir aus nicht darauf verzichten.
Ich will ihm also nichts.
Du hast ja selbst gesagt: Solange es freiwillig ist, ist es doch genau genommen überhaupt keine richtige Sklaverei (im Sinne der Unfreiwilligkeit).
Wenn jemand nicht darauf verzichten möchte, sich versklaven zu lassen, liegt für mich eben nichts vor.
Er soll also gar nichts, von mir aus. Weil für mich nichts vorliegt, was ein Eingreifen rechtfertigt.
In beiden Fällen.
Es ergibt sich auch später kein Problem für ihn.
wenn er sich, warum auch immer, umentscheiden möchte.
Der gesetzliche Rahmen steht für ihn ja weiterhin, der kippt ja nicht um, nur weil 20 Jahre vergangen sind.
(es sei denn das System wechselt sich mal wieder natürlich)
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Für mich ist Liberalismus nichts, was uns hier Utopia bescheren wird.
Demnach, ist mir generell absolut bewusst, dass man nicht alles nur aus Prinzip durchziehen sollte.
Das man sich nicht 100% auf etwas versteifen sollte, hauptsache, man kann es durchziehen - sollte man nicht.
Es gab vor Jahren mal einen Fall, dort wollte erst eine Richterin eine Klägerin mit dem Verweis auf das rechtliche Vorrecht der Scharia, die Klage verweigern.
Gelang der Richterin aber nicht, bei den Privatrechtlern, gäbe es diese Richterin überhaupt nicht, die zurechtgewiesen wird.
Weil es überhaupt keine Rechte geben würde, die höher bewertet werden, als die Rechte der Scharia. Zumindest in dem Fall jetzt.
Sowas, ist zum Beispiel für mich ein Grund dafür, den Minimalstaat den Vorzug zu geben.
Demnach, würde es natürlich Verträge geben, die von dem Gesetz, wenn es zur Anzeige kommt, in dem speziellen Fall X aus Grund Y, nichtig sind.
Genau wie heute auch - klar.
Ich finde schon, dass man sich zb. auch auf ein Mündigkeitsalter festlegen sollte.
Lästige Formsachen sollen ebenfalls geregelt sein, ab wann ist ein Vertrag ein Vertrag usw. - klar.
Prinzipiell, soll von mir aus der Staat dahingehend sein Gewalt Monopol behalten, als das er die letzte (legale) mögliche Instanz zur Klärung von Streitigkeiten sein soll.