Die anderen Möglichkeiten (nach denen Du fragst) sind in den Greencard-Regeln automatisch mitformuliert.
Alles was da nicht drin steht heisst,Du hast nur reguläre 90 Tage.
Austauschprogramme,Studium,Heirat usw. hat Sonderregeln.
Ich hab jemanden in meiner Familie,der hat das unbegrenzte Aufenthaltsrecht als Künstler erwirkt...Mit entsprechendem Gehaltnachweis.Und US-Arbeitgebern,die für in gebürgt haben...
Wenn Du unzureichende berufliche Qualifikationen hast,bleibt Dir tatsächlich nur die Lottery mit jahrelangem warten und geringen Chancen.
Oder kriegst da was hin,was kein Ami hinkriegt >original Thüringer Bratwürstchen verkaufen oder so...
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HIER mal für die Forum-Leser die Greencard-Bestimmungen:
Das Einwanderungsvisa für die USA:
Wie man weiß, braucht man um in die USA zu reisen ein Visum. Dies ist auch nicht anders, wenn man für immer in den USA leben möchte. Auch hier muss man sich ein Visum besorgen. Die wohl häufigste Variante der Einwanderungsvisa ist dabei die GreenCard. Diese kleine Karte ermöglicht ein uneingeschränktes Bleiberecht in den USA. Man sollte dazu jedoch wissen, dass die Beantragung eines solchen Visums sehr zäh sein kann und lange dauert. Obendrein kann es sehr von Nutzen sein, wenn man zu einer der drei folgenden Gruppen gehört. Diese werden bei der Vergabe der GreenCard bevorzugt behandelt.
Erste Vorzugsgruppe
Hier fallen alle Personen darunter, die über besondere Fähigkeiten in der Wirtschaft, in der Politik, in der Wissenschaft, im Sport oder auch in der Kunst verfügen. Neben Forschern und Professoren mit besonderen Leistungen zählen dazu auch internationale Führungskräfte und gehobene Manager.
Zweite Vorzugskategorie
Hierzu zählen alle Fachkräfte, die einen Abschluss an einer Hochschule gemacht haben und Personen, welche über besondere berufliche Qualifikationen in der Wissenschaft, der Kunst oder Wirtschaft verfügen.
Dritte Vorzugskategorie
Hier fallen alle Akademiker mit einem Bachelorabschluss, alle Facharbeiter mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und andere Arbeitnehmer drunter, nach deren beruflicher Qualifikation in den USA eine Nachfrage besteht.
Wer in die zweite oder dritte Gruppe fällt, muss darüber hinaus ein konkretes Stellenangebot eines amerikanischen Arbeitgebers nachweisen können. Der künftige Arbeitgeber wiederum muss dem Arbeitsamt des jeweiligen Bundesstaates den Nachweis erbringen, dass in den gesamten USA keine qualifizierten Arbeitnehmer für die vorgesehene Stelle zu finden sind. Bei Erteilung der Arbeitserlaubnis muss diese zusammen mit einem Einwanderungsgesuch unter Verwendung von Formular I-140 bei dem Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten eingereicht werden.
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Neben den drei bevorzugten Gruppen gibt es noch zwei besondere Gruppen, die ebenfalls einen Antrag auf die GreenCard stellen können, der bevorzugt behandelt wird. Dies sind zum einen alle Arbeitnehmer und Geistliche, die in religiösen oder internationalen Organisationen arbeiten und zum anderen Personen, welche in den USA ein Kapital von mindestens 500.000 bis 1 Million Dollar investieren wollen, um damit ein neues Unternehmen zu gründen, in dem mindestens zehn neue Arbeitsplätze entstehen.
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