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 Betreff des Beitrags: Dringend!
BeitragVerfasst: Di 13. Jun 2017, 17:58 
Ich habe mir eine neue Wohnung angeschaut ,und habe eine muendlich zusage gemacht, kann ich dadurch, wenn ich die Wohnung nicht nehme belangt werden.


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Verfasst: Di 13. Jun 2017, 17:58 


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BeitragVerfasst: Di 13. Jun 2017, 18:07 
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Ich denke du glaubst nicht an den Staat und dessen Rechtssystem?

Antwort auf deine Frage: Nein du kannst nicht belangt werden. Andersherum hast du auch keinen 100%igen Anspruch wenn jemand anders einen Vertrag eher unterschreibt.

Es ist aber fair schnellstmöglich Bescheid zu geben das du sie nicht nimmst, sobald du das weißt.

Mfg

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BeitragVerfasst: Di 13. Jun 2017, 19:01 
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Tunnelmensch
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Rein theoretisch sind mündliche Verträge gültig. Wobei ich eine Zusage noch nicht als Vertrag sehe. Aber selbst wenn, müsste das er's mal bewiesen werden.

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BeitragVerfasst: Di 13. Jun 2017, 19:47 
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Registriert: Di 6. Mai 2014, 19:07
Beiträge: 3779
Wohnort: Perle des Erzgebirges
Noch mal im Detail. Mega hat recht, das du in dem Moment wo du "ja" gesagt hast, bist du einen Vertrag eingegangen.

Wenn kein Zeuge dabei war ist der Nachweis schwierig und du kannst da recht einfach raus. Du weißt halt von nix und kannst auch nicht belangt werden. Aussage gegen Aussage.

Ein wiederrufsrecht gibt es bei mündlichen direkt abgeschlossenen verträgen zwar nicht, aber wenn du wieder absagst, du nicht in der Wohnung gewohnt hast (keine Leistung bekommen) und der Vermieter keinen Schaden (im Sinne von ein abgesagter weiterer Interessent) hat, solltest du aus dem Vertrag auch ohne Probleme kommen.

Es gilt immer die nachweispflicht und wegen einer möglichen entgangenen Monatsmiete wird dich eher keiner verklagen.

Recht und Realität sind 2 Paar Schuhe. Mfg

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BeitragVerfasst: Di 13. Jun 2017, 22:17 
Erstmal danke euch :D


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi 14. Jun 2017, 03:42 
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Guru
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Beiträge: 1537
Wohnort: Chak Ngaeo, THA
Waere es moeglich, einfach mal mit dem Vermieter drueber zu sprechen?
Womoeglich gibt es ja ueberhaupt kein Problem hier?


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