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Spencer hat geschrieben:
Ich habe erst mal Widerspruch eingelegt und werde dann auch Aussetzung der Vollstreckung beantragen. Da ich ja nicht wissen konnte das der T4 rückwirkend besteuert werden würde, das diese Summe nicht vorhanden ist usw....
Man beruft sich bei der Neubesteuerung darauf, das solcherart Fahrzeuge größtenteils zur Personenbeförderung entworfen und gebaut werden und man daher, auch wenn das Fahrzeug ein LKW laut Fahrzeugschein ist, man es als PKW besteuert kann.
"Neues" Gesetz von dem kaum einer was weiß,
Guten Morgen Spencer,
vielleicht noch mal ein wenig Senf von mir vorm Frühstück :
Dass Du nicht wissen konntest dass der T4 rückwirkend besteuert wurde
und dass Du kein Geld hast, sind keine Argumente für einen erfolgreichen Widerspruch - höchstens für den Antrag auf Ratenzahlung !
Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ans FA muss sich natürlich auf den Widerspruch beziehen. Soweit ich weiß, muss dieser Antrag nicht begründet werden, ich würde aber folgendes schreiben:
"In Bezug zu meinem begründeten Widerspruch vom ... zu AZ.: ...
stelle ich hiermit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bis zur letztinstanzlichen Entscheidung.
Mein Widerspruch und ggf. anschließende Gerichtsverfahren haben Ausicht auf Erfolg."
Du kannst auch zum FA fahren und solche Sachen dort zur Niederschrift veranlassen - das heisst ein Sachbearbeiter schreibt für Dich kostenlos Deine Anträge (ist gedacht für Menschen die sich selbst nicht zu helfen wissen).
Aber wenn das FA Recht hat, sind Widerspruch und Antrag auf Aussetzung nur zeitverschiebende Maßnahmen bis dass Du letztendlich doch zahlen musst. Hast aber Zeit zum Ansparen oder reiche Frau zu heiraten.
Wenn Du garnicht zahlen willst, musst Du den Bescheid selbst,
sachlich begründet aufheben lassen -
also die Begründung des FA vom Inhalt angreifen.
Mögliche Angriffspunkte könnten sein (Anwalt fragen!) :
Grundsätzlich das neue Gesetz hinterfragen :
Ist das überhaupt rechtens ? Ist es verhältnismäßig ?
Hätten Dir Fristen zur Abhilfe gewährt werden müssen
(z.B. um das Fahrzeug rechtzeitig vor Beginn der Gesetzesänderung zu verkaufen) ?
Dürfen solche neue Gesetzte rückwirkend greifen ?
Dürfen bereits rechtsgültige alte Steuerbescheide aufgehoben werden ?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen ?
Ist es eine unbillige Härte ?
Hast Du das Fahrzeug tatsächlich überwiegend zur Personenbeförderung genutzt ?
Woher wollen die das wissen ?
Du hast es ja extra als LKW umbauen lassen, oder ?
Ist die Anwendung des neuen Gesetzes
eine "Muss-" oder "Kann-" Verordnung ?
Heisst: muss oder kann (nach Einzelfallentscheidung !) das FA die Steuer nachverlangen ?
(großer Unterschied!)
Der weltbeste Schatz ruft mich zum Frühstück ...
Spencer, Kopf hoch, cool bleiben ...
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