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Re: Bundesverfassungsgericht "Containern" kann strafbar sein
Sa 22. Aug 2020, 11:43
Tja, meist sind die Behälter in versperrten Gitterkäfigen, da ist das dann irgendwie Einbruch oder Hausfriedensbruch oder sowas. Die meisten Supermärkte geben diese Dinge ja nicht einmal an ihr eigenes Personal ab. Aber Tafeln werden mit noch verzehrfähigen (Ablaufdatum) Lebensmitteln beliefert. Und das dürfte die Crux sein sie dürfen nicht einmal abgelaufene Lebensmittel verschenken (in Verkehr bringen).
Ich wohne ja mehr oder weniger am Rande der Gemüse und Frühkartoffel Anbausteppe. Ich frage die Bauern einfach höflich und darf dann hinter der Erntemaschine abgefallene Kartoffeln auflesen. Ein Bauer wollte mir einen Sack schenken, ok mein Fahrrad war rostig meine Kleider gut abgetragen, habe abgelehnt aber mich bedankt und gesagt ich mach es nur um den Ernteabfall noch zu verwerten. So hab ich bereits in sehr kurzer Zeit ca 30kg Erdäpfel und 10kg Wurzelgemüse gesammelt, teilweise aus Bioanbau und die Herbsternte hat noch nicht einmal begonnen.
Re: Bundesverfassungsgericht "Containern" kann strafbar sein
Do 1. Okt 2020, 15:57
Wie wäre es Verfassungen wieder zu verbieten und das Almosen wie einst zur selbstständlichen Sitte zu machen?
Hatte erst mit so so Hochschul-Sozen zu tun, für die ist die Idee und Begrifflichkeit des Almosen ernsthaft so eine weirde "Diskriminism" Sache, wie wenn man irgendwelches Gendergaga verpatzt, weil man das Paradigma nicht nachvollziehen kann... lol