Mal aus der Perspektive der Rechtsnatur gesehen....
Steuern an illegitime Parasiten sind Schutzgeld..... Ich brauch allerdings kein Reich und erstrecht kein verhurtes Gesetz um zu wissen, ob ich gerade Laune auf sowas habe (ziemlch sicher nicht, wenn ich grad klar im Kopf bin) - das ist ja der Stuss bei den Reichsbürgern, diese Honks glauben auch an sowas wie einen persistenten allgemeinen "Gesellschaftsvertrag".
Normal kann man erst nach willentlichem Beitritt zu sowas dieses subjektiv-positive Recht auf jemanden anwenden oder er selbst im Vertragssystem geltend machen, ansonsten gilt ja per se im besten Falle objektiv-überpositives Naturrecht... jeder ausserhalb des Vertragssystems ist also Rechtsfremder im Bezug auf im System festgelegten speziellen, internen, also vereinbarten und nicht aus dem Naturzustand ableitbaren Rechts- oder eher Verhaltensnormen (also Handlungsweisen die nicht zum Kampf bis zum Äussesten führen sollen).
Zur Dilemma der Reichsbürger:
Insofern 1871 war scheisse hoch neun selbst nach der Reichbürger eigenen Argumentionsweise. Der Kaiser des zweiten Reiches hatte schliesslich auch keine "Krone", und Bismarck tat alles, dass diese Frage oder viel mehr jene dahinter niemals auf den Tisch kamen - weil sich da sonst die Reichsbürger von damals drüber aufgeregt hätten
- aber die waren leider zu umnachtet durch den Nationalismuswahn und zu besoffen vom Sieg über die Brüder westlich des Rheins, um das Thema grossartig zu stressen... (Das ist Schade, hätte es doch die spätere Kollision mit England eventuell vermieden - und auch zu einer freieren Bevölkerung führen können - also einem echten nicht-nationalen Sonderweg, auf den man eher stolz hätte sein könnte)
Man sieht sofort daran, es ist komplett bescheuert sich auf Rechtsfolgen von Allianzverträgen zu berufen bei deren Abschluss man selbst nicht mitgezeichnet hat....weil das ist der Punkt der Freie zu Sklaven macht oder eben in letzter Konsequenz freie Krieger zu Soldaten....
Ganz ehrlich rein abstrakt gesehen, ist Fitzeks Königreich legitimer als alle Staatsverträge der Neuzeit zusammen - weil bei ihm die einzelnen Leute tatsächlich jeweils einen persönlichen bilateralen Dienstbarkeits-Vertrag mit ihm eingingen - also ihn so gesehen als Heerführer in individueller Beziehung einsetzten (Huld).
Wenn ich das zum Beispiel mit dem sog Rundfunkstaatsvertrag vergleiche dann dürfte klar sein, warum ich dieses alte Prinzip klar vorziehe, wenn es darum geht vorrübergehend einen Experten bei einer gemeinsamen Sache zu unterstützen der kompetenter als man selbst bei eben dieser Angelegenheit ist,und daher seine Intendanz zu akzeptieren........
(Scheisse eigentlich wollt ich nicht wieder so nen Text schreiben sondern nur rumblöcken, da mir heute echt übel zumut ist....)