Sa 3. Feb 2018, 16:33
Sa 3. Feb 2018, 16:33
Sa 3. Feb 2018, 17:49
Wassersportler hat geschrieben:Naja, dass Problem ist eben dass jede Gesellschaft irgendwie Organisiert werden muss, egal ob nu Recht oder Unrecht, Frage ist doch, warum schaffst Du es nicht zu den Terminen zu gehen, Dich da hin zu setzen und Dir das lala der Leutz da anzuhören. Ist doch egal was die faseln Hauptsache Du warst da und bekommst Dein Geld.
Hast Du Dich so wenig Lieb das Dir das egal ist?
So 4. Feb 2018, 05:00
So 4. Feb 2018, 09:50
Wassersportler hat geschrieben: wenn man mit ihnen zusammen los ist, hat alles wunderbar geklappt aber alleine wurde das nichts.
So 4. Feb 2018, 19:53
Mo 5. Feb 2018, 04:38
Megalitiker hat geschrieben:Einen Minijob mit KV und RV gibt es meines Wissens nicht.
Das waere dann wohl ein Midijob. Mein Traum! Aber wo gibt es so was? Ich hatte mal drei Arbeitsvertraege bei der selben Firma, nur damit mein Verdienst jeweils unter dem Midijob blieb und sie keine RV und KV zahlen mussten.
Mo 5. Feb 2018, 08:46
So 4. Nov 2018, 12:22
So 4. Nov 2018, 13:31
Megalitiker hat geschrieben:Kann mir jemand genau die Stelle im GG sagen wo die Grundsicherung festgelegt ist?
Ich muss Dienstag vor Gericht erscheinen.
Artikel 91 e (Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende)
GG ( Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland )
(1) Bei der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende wirken Bund und Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Gemeinden und Gemeindeverbände in der Regel in gemeinsamen Einrichtungen zusammen. (2) 1Der Bund kann zulassen, dass eine begrenzte Anzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden auf ihren Antrag und mit Zustimmung der obersten Landesbehörde die Aufgaben nach Absatz 1 allein wahrnimmt. 2Die notwendigen Ausgaben einschließlich der Verwaltungsausgaben trägt der Bund, soweit die Aufgaben bei einer Ausführung von Gesetzen nach Absatz 1 vom Bund wahrzunehmen sind. (3) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
So 4. Nov 2018, 13:53
So 4. Nov 2018, 20:29
So 4. Nov 2018, 21:50
Megalitiker hat geschrieben:Braucht man gar nicht viel zu lesen. Das mit dem Recht auf Grundsicherung ist ein Geruecht. Vermutlich darf ich nun auch die Verhandlung bezahlen.
Dementsprechend gibt es die Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe (SGB XII):
-Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und
-Hilfe zum Lebensunterhalt
sowie die -Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II):
Arbeitslosengeld II (Alg II) und
dazugehörend für Nichterwerbstätige (Kinder, Partner) das Sozialgeld.
Mo 5. Nov 2018, 08:31
Megalitiker hat geschrieben:...Vermutlich darf ich nun auch die Verhandlung bezahlen.
Mo 5. Nov 2018, 21:33
Di 6. Nov 2018, 10:41
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