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 Betreff des Beitrags: Mal wieder Tiny-Houses
BeitragVerfasst: Di 16. Jul 2019, 10:53 
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Tunnelmensch
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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Di 16. Jul 2019, 10:53 


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder Tiny-Houses
BeitragVerfasst: Di 16. Jul 2019, 11:16 
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Das Ding ist kein "tiny house" sondern ein Behemoth! Wie soll einer das noch bewegen und in Folge verlegen? Sowas können sich am Ende auch nur wieder Privilegierte leisten.

Es gibt genug Wohnraum an sich, wenn aufgehört würde damit zu spekulieren....


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder Tiny-Houses
BeitragVerfasst: Fr 9. Aug 2019, 09:08 
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Hab mal wieder einen Link von nem Freund dazu bekommen.
https://www.businessinsider.de/tiny-house-warum-deutsche-mit-ihrem-traum-vom-minihaus-oft-an-der-realitaet-scheitern-2019-8
So einfach wie vor 30Jahren ist das heute nicht mehr. Wenn es nicht gewollt ist ist es nicht gewollt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder Tiny-Houses
BeitragVerfasst: Fr 9. Aug 2019, 13:39 
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tiny house siedlung geht nur wie eine normale mobilheimsiedlung /campingplatz ...rechtlich

aber nix mit jeder wo er will ....

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder Tiny-Houses
BeitragVerfasst: Fr 9. Aug 2019, 13:58 
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silvi73 hat geschrieben:
mobilheimsiedlung /campingplatz ...rechtlich
aber nix mit jeder wo er will ....

...
Der Wohnsitz eines Bürgers ist in treffender Weise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Darin steht unter § 7 (natürliche Person):

Wohnsitz; Begründung und Aufhebung
(1) Wer sich an einem Orte ständig niederläßt, be-gründet an diesem Orte seinen Wohnsitz. [Grund ist ein Hinweis auf Seerecht]
(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.
(3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.

Der Sitz einer juristischen PERSON gilt, wenn nichts anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird
(§ 24 BGB). [Für alle Deutschen Geburtsurkunden (juristische PERSONEN/Stiftungsvermögen) ist das das BUNDESverwaltungsamt in Köln]

Das BGB ( §§ 1-20) ist, wie der Name schon sagt, maßgeblich für Bürger und ist Bestandteil des "Deutschen Rechts" in der Fassung bis 1913.

Von "Wohnhaft" wird im allgemeinen in Verbindung mit Einwohnern gesprochen, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Einwohner sind nicht im Besitz von "Bürgerlichen Rechten", da es sich ansonsten nicht um Einwohner sondern um Bürger handeln würde. Bei Einwohnern handelt es sich der Regel um staatenlose, ausländische oder rechtlose Personen. Aus der Bedeutung des Wortes "Wohn-haft" geht bereits hervor, daß die Bewegungsfreiheit dieser Personen eingeschränkt ist, woraus sich eine Meldepflicht ergibt, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt dieser Personen erfaßt wird....


:mrgreen:

Grüße Frank

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder Tiny-Houses
BeitragVerfasst: Fr 9. Aug 2019, 15:25 
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was willst uns damit sagen :arrow:

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder Tiny-Houses
BeitragVerfasst: Mo 12. Aug 2019, 13:01 
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Mit dem Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit entfällt die Meldepflicht. Grund und Boden wird wieder Eigentum und § 7 BGB regelt ja ganz eindeutig, dass man dort Wohnsitz nimmt, wo man sich ständig niederlässt. Das kann einem deutschen Staatsangehörigen die Verwaltung nicht verbieten. Rechtskreis BGB ist der Schlüssel.


Grüße Frank

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder Tiny-Houses
BeitragVerfasst: Mo 12. Aug 2019, 14:36 
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spitzfindigkeiten was "orte" angeht :wink:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 30863.html

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder Tiny-Houses
BeitragVerfasst: Mo 12. Aug 2019, 15:29 
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Nein, Spitzfindigkeiten was Personen angeht :!:
Durch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt man seine natürliche Person zurück, während uns die Verwaltung als Sache/juristische Person behandelt.
Für Staatsangehörige ist nach Völkerrecht und HLKO das BGB/STGB das gültige Gesetz. Und somit begründet ein Staatsangehöriger seinen Wohnsitz nach § 7. unterliegt nicht der Meldepflicht, er befindet sich NICHT in Wohnhaft.


Grüße Frank

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder Tiny-Houses
BeitragVerfasst: Fr 16. Aug 2019, 12:14 
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Die Wohnhaft gibt es doch gar nicht. Ist doch eine Wortklaubereien, genau wie mit der Handeksflagge der BRD.
Meines Wissens herrscht in De auch Meldepflicht.

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"Sonne, Freiheit und eine kleine Blume muß man haben!"


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder Tiny-Houses
BeitragVerfasst: Fr 16. Aug 2019, 12:17 
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Jupp, Meldepflicht besteht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder Tiny-Houses
BeitragVerfasst: Mo 7. Okt 2019, 08:50 
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Hab mal wieder einen netten Link bekommen.

Kosten eines Tinyhouse:
https://www.businessinsider.de/was-es-kostet-in-deutschland-ein-tiny-house-zu-bauen-2019-10

Mfg

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder Tiny-Houses
BeitragVerfasst: Mo 7. Okt 2019, 09:57 
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Registriert: Di 27. Dez 2016, 21:33
Beiträge: 1707
.
Interessanter Link.
30.000 Euro zum Selberbauen oder 60.000 Euro schlüsselfertig -
ohne eigenes Grundstück das man entweder selbst kauft
oder auf Dauer/wechselnd als Pächter nutzt.
Wobei auch eigener Wald oder Gartenland
nicht unbedingt zum Aufstellen berechtigt-
sollte Bauland oder bereits bebautes Grundstück sein
oder evtl. Kleingartenanlage oder Campingplatz.
Auf Anhänger (also mobil) kann man/frau im eigenen Garten
darin wohnen.
Habe irgendwie noch nicht so richtig verstanden, wo die "große Freiheit"
bei dieser Investition sein soll - :roll:
zumal im Vergleich für das Geld in Teilen Deutschlands
kleine Anwesen zu erwerben möglich sind.
Die haben (oder bekommen) auch Wasser/Abwasser und Stromanschluss.

Tinyhouse am Rand größerer Städte als Alternative zum eigenen Häuschen ?
Oder für nicht Ortsgebundene auf Anhänger mit schwerer Zugmaschine -
aber da könnte ein nobler Wohnwagen wendiger/flexibler sein.

Ich kann nicht die Vorteile eines Tiny-Houses erkennen,
aber das mag bei Anderen anders sein - Jede(r) wie er/sie mag.

peace and love :wink:
.

_________________
Meine Mail: ich-gebe-alles(at)justmail.de

Wir sind Elite ... :daumen
-> für weitere Infos über Andi und Co. hier klicken <-


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder Tiny-Houses
BeitragVerfasst: Mo 7. Okt 2019, 10:41 
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Selbstversorger
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Registriert: Fr 18. Jan 2019, 09:36
Beiträge: 365
Wohnort: Hildesheim
Moin,

der Preis ist halt echt hoch, da kann man eher einen großen Wohnwagen nehmen. Tinyhouses wie die üblicherweise angebotenen habe zudem das Problem mit dem TÜV, alle zwei Jahre wieder bei irgendeinem "Experten" vorführen, hmm, dann lieber einen Wohnwagen nehmen mit dem sich der "Experte" auskennt.
Ich würde die Sache anders angehen, Plattform-Trailer undt dann ein Haus/Shelter als Ladung bauen. Das erspart viele Diskussionen mit "Experten". mit vier 5t Gurten Diagonal am Trailer angebunden, abfahren.


Grüße Frank

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder Tiny-Houses
BeitragVerfasst: Mo 7. Okt 2019, 10:46 
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Guru

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Beiträge: 1539
flugfähig in stealthbauweise.... scheiss auf die verdammten Pfründewichser :daumen


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