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BeitragVerfasst: So 23. Sep 2018, 15:30 
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Aussteiger
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Registriert: So 8. Mär 2015, 22:04
Beiträge: 284
Wohnort: Regensburg
Hallo liebe Gemeinde,

eine Bekannte meldete sich einst beim Einwohnermeldeamt ab und bekam auf den Ausweis "ohne festen Wohnsitz" vermerkt. Sie lebte und schlief mal hier, mal dort, mal da und ging dennoch täglich einer Vollzeit-Arbeit nach. Am Ende des Monats kam der Schock, Steuerklasse 6 (oder ähnliches) und vom Bruttolohn war fast nichts mehr übrig. Viele hunderte Euros waren im Vergleich zur Steuerklasse 1 von vorher einfach abgezogen worden. :motz:

Ist es nicht möglich in Steuerklasse 1 ohne festen Wohnsitz zu bleiben oder geht man als wohnsitzloser fast nur noch für den Staat arbeiten?

Liebe Grüße,

Ellisdi. :danke:

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----- Nimm einmal an, es würde im Leben gar nicht darum gehen etwas zu erschaffen, sondern es ginge nur darum, deine Einheit mit allem und damit die Bedeutungslosigkeit von allem zu erkennen. Das Leben wäre plötzlich das Paradies. Im Tod erfährst du, dass es genau so ist. -----

----- Es ist besser keine geregelte Arbeit zu haben, keine Freunde, keine Kinder und die anderen denken das sei traurig, aber innen drinnen ist man glücklich, als umgekehrt eine angesehene Arbeit, Freunde, Kinder zu haben und die anderen denken man sei glücklich und innen drinnen ist man traurig. Das letztere ist der Normalfall. -----


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Verfasst: So 23. Sep 2018, 15:30 


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BeitragVerfasst: So 23. Sep 2018, 16:06 
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Weltreisender

Registriert: Sa 22. Sep 2018, 10:49
Beiträge: 138
Du stellst komplizierte Fragen. Das ist dann aber auch schon eher ein Ausnahmefall, schätz ich mal. Wenn sie weiterhin ihr Geld auf ein Bankkonto hat überwiesen bekommen, braucht sie um das Konto zu eröffnen ja ne Adresse. Um eventuelle Rückfragen etc postalisch zur Kenntnis zu nehmen was es da noch für Möglichkeiten für OFW´ler gibt da hab ich so konkret keine Ahnung.

Man kann aber mit dem OFW-Pass Tagesgeld beantragen oder bekommt Zugang zu Suppenküchen usw.

Erinnere mich an jemanden der war auch mal OFW und hat dann ein FSJ angefangen. Ob er dem Zeitpunkt des Beginns noch OFW war weiß ich gar nicht so genau. Aber dabei bspw bekommt man ja so ca. 450 Euro oder so pro Monat. Was soll da noch abgezogen werden?

Denke es macht es schon eher komplizierter wenn man OFW ist und dann noch einer "geregelten Arbeit" nachzugehen. Also sie hatte den Job ja schon bevor sie OFW war...

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"Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten"


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BeitragVerfasst: So 23. Sep 2018, 17:42 
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Guru

Registriert: Sa 11. Jun 2016, 20:31
Beiträge: 1744
Wohnort: Irgendwo im Nirgendwo
ohne Wohnsitz generell in DE haben sie mich auch schon mal bei nem Job automatisch in Steuerklasse 6 gesteckt....
schätze mal dass das so gehandhabt wird sobald jemand nicht mehr in DE gemeldet ist mit nem Wohnsitz, egal ob dann ofw gemeldet oder im Ausland gemeldet...

in der Tat, da arbeiteste für 20 Euro netto am Tag, wenn sie dich dann auch noch zwangs-krankenversichern....

ganz toll, deswegen geh ich eher nicht mehr in DE jobben... oder nur bei Arbeitgebern, die das anders handhaben, das gibts schon auch...


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BeitragVerfasst: So 23. Sep 2018, 17:55 
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Tunnelmensch
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Registriert: So 9. Sep 2012, 16:45
Beiträge: 6246
Wohnort: NRW
bekommt man aber mit der einkommensteuererklärung wieder zurück

OFW gibt es nur steuerklasse VI

sonst kann das FA beim jahresausgleich keine potentielle steuerschulden eintreiben, so ziehen sie es voher ab und man kann es sich später wieder zurück holen.

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Nature Doesn't Need People!
Mit dem Bewusstwerden der eigenen Sterblichkeit steigt die Wertschätzung der eigenen Lebenszeit.
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BeitragVerfasst: So 23. Sep 2018, 21:10 
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Aussteiger
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Registriert: So 8. Mär 2015, 22:04
Beiträge: 284
Wohnort: Regensburg
Schon schön wie das System einen zwingt zu "mieten". :kotzen:

Danke!

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BeitragVerfasst: Mo 24. Sep 2018, 18:42 
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Guru

Registriert: Sa 11. Jun 2016, 20:31
Beiträge: 1744
Wohnort: Irgendwo im Nirgendwo
naja, wer mag kann ja ne Meldeadresse behalten in der alten WG oder bei Mama oder in nem Aussteigerhof... ob und wieviel Miete dafür gezahlt werden muss oder ob das auch geht mit Arbeiten dafür oder sonstwas steht auf einem anderen Stern...

muss dann bei eventuellen - in DE eher unwahrscheinlichen (?) - Kontrollen halt halbwegs regelmässig bewohnt aussehen und mensch sollte immer freien Zugang dazu haben, also eigenen Schlüssel in der Tasche vorweisen können... das weiss ich, hab mich da mal schlau gemacht :?:

und dann dennoch unterwegs sein nach Lust und Laune oder wohnen im Zirkuswagen und arbeiten wo es passt....

das mit der Steuerklasse 6 ist bei Saisonarbeitskräften und kurzfristigen Jobs auch eher nicht so gehandhabt....
kommt freilich auf den Arbeitgeber an, gibt solche und solche und solche :mrgreen:


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BeitragVerfasst: Do 27. Sep 2018, 20:17 
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Weltreisender

Registriert: Sa 22. Sep 2018, 10:49
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Wusste bis vor kurzen auch überhaupt nicht, dass es Steuerklasse 6 überhaupt gibt.

Dachte immer, das geht nur bis 5...

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BeitragVerfasst: Fr 9. Nov 2018, 12:58 
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Guru

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wohlgemerkt in DE anmelden, wennde vorher in DE die Steuerklasse 6 abgedrückt hast...
wennde den Wohnsitz irgendwo anders als in DE hast und dort eventuell selbständig bist oder sonstwas, halt ohne reguläre angestellte Arbeit, bekommste nix mehr zurück...


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BeitragVerfasst: Fr 9. Nov 2018, 18:38 
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Guru

Registriert: Sa 11. Jun 2016, 20:31
Beiträge: 1744
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gibt auch Leute die in DE arbeiten gelegentlich, aber in einem anderen europäischen Land gemeldet sind ansonsten, das kann Süd- oder Osteuropa sein manchmal 8)


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BeitragVerfasst: Sa 10. Nov 2018, 00:10 
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Weltreisender

Registriert: Sa 22. Sep 2018, 10:49
Beiträge: 138
Puhh... so genau kenne ich mich da mit dem Arbeitsrecht auch nicht aus. Denke solange es noch in der EU ist. Braucht man da nicht so viele Auflagen erfüllen. Was man da so Steuermäßig am Ende des Jahres raus bekommen könnte. Hängt ja auch sicherlich von der Dauer des Aufenthalts ab.

Kann sein das ich mich irre, aber eigentlich darf man doch als Arbeitgeber in der EU, einfach so Arbeitnehmer beschäftigen. So als wären sie Bürger des eigenen EU-Landes. Also es ist in dem Falle keine Arbeitserlaubnis nötig. Bloß eine Meldepflicht. Die aber sowieso nach 3 Monaten Aufenthalt im Land fällig wird. Wie das genau innerhalb Deutschlands ist, keine Ahnung.

Also nehmen wir mal jemand verlässt sein Bundesland um in einen anderen auf der Straße zu leben. Meldet sich aber nicht o.f.W. macht er/sie es sich dann strafbar oder begeht eine Ordnungswidrigkeit? Zumindest besteht in Deutschland die Pflicht einen Personalausweis zu besitzen. Muss ihn aber nicht unbedingt mit sich rumführen, außer bspw. man hat bestimmte Auflagen aus beruflichen Gründen zu erfüllen. Aber da man ja als Obdachloser keine feste Bleibe hat, sollte man ihn ja dann eig immer mit sich dabei haben.

Bei Grenzübertritt in ein anderes EU-Land "muss" man den Perso dabei haben, das fällt dann glaube schon unter Straftaten bzw. wird "geahndet". Im Land selber sieht das glaube dann aber wieder anders aus. In den Niederlanden besteht eine generelle Mitführpflicht von Personalausweisen "zu jeder Zeit und überall". Also so gesehen noch strenger geregelt als in Deutschland.

Während man in Polen, so wie auch in den USA, nicht mal einen Perso besitzen muss. Zumindest gilt das wohl für Einheimische. Wobei man sowas wie einen Perso auch dort beantragen kann. Muss man dann wiederum auch, möchte man das Land verlassen.

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