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 Betreff des Beitrags: Mögliche neben Einnahmquelle
BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 09:57 
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Backpacker
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Hallo Leute,

das habe ich eben erst gesehen und werde es wohl auch Nutzen.
https://www.finanztip.de/untermiete/

Sollte man eine Wohnung haben und Weg wollen, könnte man die Wohnung ja untervermieten für ein ungewissen Zeitraum?.

mfg Ayla

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mi 24. Jul 2019, 09:57 


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 Betreff des Beitrags: Re: Mögliche neben Einnahmquelle
BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 10:18 
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Aussteiger
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Registriert: Mo 17. Jun 2019, 16:46
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Ja, grundsätzlich hast du glaube das Recht deine Wohnung beliebig oft unterzuvermieten. In vielen WG's agiert der älteste Mieter ja auch als eine Art Vermittler. Bzw. ist der Einzigste vom ganzen Haufen mit einen "richtigen" Mietvertrag.

Sollte allerdings die Wohnung dadurch arg in Mitleidenschaft gezogen werden. Weil bspw. überfüllt hat der Vermieter glaube schon Möglichkeiten dagegen was zu machen.

Du musst das glaube alles nur natürlich anmelden. Bei Behörden usw. Bzgl. so Sachen wie Airbnb... weil da sind sie ja auch dran dagegen was zu machen. Man bräuchte natürlich so etwas wie einen Gewerbeschein. Wenn man seine Wohnung quasi wie eine Art Hotel vermietet.

Gäste darf man unentgeldlich, glaube bis zu 28 Tage (und Nächte) bei sich beherbergen. Natürlich ohne dafür Geld erhalten zu haben. Danach muss der derjenige die Wohnung für einen Tag verlassen und darf dann wieder kommen.

Ist man bspw. beim Jobcenter und man hat statt Geld irgendwelche Naturalien oder Sachleistungen bezogen. Dann könnte das einen auch als Bezug von geldwerten Leistungen ausgelegt werden.

Bekommt man dafür bspw. jeden Monat 2kg Äpfel und noch 3kg Bananen dazu. Braucht man diese ja nicht mehr kaufen... braucht also auch weniger H IV.

Aber das wird glaube teilweise auch sehr individuell ausgehandelt.

Also hast du beim Vermieter denn Mietvertrag unterschrieben und lässt kurz darauf Untermieter einziehen machst also eine WG draus, kann dein Vermieter nix dagegen machen. Es ist nämlich legal.

Wobei viele Gesetze mittlerweile schon uralt sind... Da gilt in Deutschland eher die Devise legal,illegal, scheißegal und wo kein Kläger da kein Richter. Öffnet der Korruption in diesen Land natürlich Tür und Tor.

Allerdings kann dich der Vermieter natürlich bei einen "standart" (ohne Frist) Mietvertrag innerhalb von 3 Monaten kündigen und muss dafür auch keine Gründe angeben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Mögliche neben Einnahmquelle
BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 10:39 
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Backpacker
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JA Danke :daumen
Tatsächlich hoffe ich eine Möglichkeit zu finden dem Untermieter die ganze Wohnung zur Verfügung zu stellen, sodass er die volle Höhe der Miete zahlt + etwas mehr vielleicht.
Natürlich müsste ich das vorab mit der Hausverwaltung abklären, aber so wie ich es verstanden habe legen Sie kein Veto ein, wenn ich als Grund angebe, dass ich die Wohnung sonst nicht halten könnte und sonst in Minus geraten würde.

hmm :S 50/50 stehen die Chancen denke ich.

Das wäre eine Möglichkeit ?

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 Betreff des Beitrags: Re: Mögliche neben Einnahmquelle
BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 10:59 
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Aussteiger
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Beiträge: 256
Ja, bin jetzt kein Rechtsexperte. Aber das geht ja.

Aber interessant ist das schon. Ich weiß jetzt auch nicht ob du als Mieter der untervermietet noch an die Mietpreisbremse gebunden bist.

Allerdings weiß ich auch nicht was passiert. Sollte derjenige dann mal was kaputt machen. Ob das noch in der Haftpflicht mit drin ist.

Der Vermieter könnte dich natürlich auch kündigen und dem Untermieter einen Vertrag geben. Allerdings gilt natürlich auch hier wieder die Frist.

Sollte der Vermieter allerdings dagegen was haben und schaut bei dir einfach mal so vorbei und/oder schickt jemanden vorbei. Musst du dazu nichts sagen. Was man sagt ist sowieso egal die Wahrheit gibts immer schriftlich.

Bzw. die Tür aufmachen. Weil da geht die Privatssphäre einfach vor. Da müsste schon die Scheiße unter der Tür drunter weg laufen und selbst wenn, ohne Polizei dabei. Macht er sich selber strafbar.


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 Betreff des Beitrags: Re: Mögliche neben Einnahmquelle
BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 11:09 
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Backpacker
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Dexter hat geschrieben:
Der Vermieter könnte dich natürlich auch kündigen und dem Untermieter einen Vertrag geben. Allerdings gilt natürlich auch hier wieder die Frist.


o.O was echt, die können mich hintergehen und meinem zukünftigen Untermieter ein Vertrag geben... mist :/

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 Betreff des Beitrags: Re: Mögliche neben Einnahmquelle
BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 11:12 
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Aussteiger
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Jeb, wenn sie das nicht schon getan haben.

Am Besten du suchst dir so welche die nicht lesen und nicht schreiben können. Am allerbesten auch kein deutsch.


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 Betreff des Beitrags: Re: Mögliche neben Einnahmquelle
BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 11:14 
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Backpacker
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Beiträge: 42
Wohnort: Die Erde
hahah XD

mal schauen was die Zukunft bringt, vielleicht würde das passieren vielleicht aber auch nicht.
Ich kenn mein Schicksal nicht, mal sehen was auf mich zu kommt. :D

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 Betreff des Beitrags: Re: Mögliche neben Einnahmquelle
BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 11:20 
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Eben, das weiß nur Gott. Wenn es ihn gibt. :)


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 Betreff des Beitrags: Re: Mögliche neben Einnahmquelle
BeitragVerfasst: Mi 24. Jul 2019, 12:55 
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weiss ja nicht ob ich dem modernen Deutschland inzwischen sooo meilenweit entfremdet bin.... 8)

quote="Dexter"]
Du musst das glaube alles nur natürlich anmelden. Bei Behörden usw. Bzgl. so Sachen wie Airbnb... weil da sind sie ja auch dran dagegen was zu machen. Man bräuchte natürlich so etwas wie einen Gewerbeschein. Wenn man seine Wohnung quasi wie eine Art Hotel vermietet.
quote=Dexter"

aber wenn du nicht über air.nb vermietest geht das die doch absolut nix an an wen du irgendwas untervermietest, es sei denn du tust selbiges über selbiges Portal! Neeee, selbiges Portal ist nicht Gott, musst du denen doch absolut nix melden, wieso denn??
Und falls sich jemand deiner Untermieter anmelden muss/will bei Behörden welcher Art auch immer, das ist doch dann sein/ihr Bier?! Jaaa, ich weiss dass es in DE eine Meldepflicht gibt, tranquilli ;-)
Aber das müssen doch die Untermieter selbst machen im Fall des Falles, du musst doch nicht Kindergartentante spielen für die, das können die doch selber?

Kenn Studenten-WGs, wo es seit Jahrzehnten völlig wurscht ist wer da wann wohnt

was ich halt machen würde: mit den Nachbarn reden, wenn du in so nem Mehrfamilienhaus wohnst und die Nachbarn andere Leute nicht gewohnt sind im Haus,
damit die wissen, dass das alles da bei dir mit rechten Dingen zugeht

weiss nicht wie dein Vermieter drauf ist, wenn der/die nur alle paar Jahre dich kontaktet.... muss es dann sein dass er weiss wenn jemand nur drei Tage bei dir wohnt oder so? Aber wenn du ihn/sie eh mehrmals die Woche vor Ort triffst isses vielleicht gut was zu sagen, was entscheidest du......

und gut isses ?!!!


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 Betreff des Beitrags: Re: Mögliche neben Einnahmquelle
BeitragVerfasst: Do 25. Jul 2019, 22:24 
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Aussteiger
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Ja, denn du lebst ja auch auf Sardinien. Wo man noch zum Schlangengott oder keine Ahnung was betet.

Es gibt einen gewissen Freibetrag den man nicht angeben muss und Frau auch nicht. Der liegt bei irgendwas um 50€ oder so.

Hmmm... das ist eine gute Frage. Kann ich dir so gar nicht beantworten tranquilli.


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 Betreff des Beitrags: Re: Mögliche neben Einnahmquelle
BeitragVerfasst: Fr 26. Jul 2019, 20:02 
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Wohnort: Irgendwo im Nirgendwo
zuviel Systemhörigkeit bis in die kleinsten Details kann aber auch in DE eventuell die Gesundheit gefährden :happy:
da bet ich gern zum Schlangengott stattdessen, der tut aber auch zuweilen woanders noch Wunder :idea: :bandit:
aber macht doch einfach was ihr für gut haltet :P


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 Betreff des Beitrags: Re: Mögliche neben Einnahmquelle
BeitragVerfasst: Fr 26. Jul 2019, 21:32 
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Dito


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