Mi 30. Nov 2022, 04:07
Ein Wort zur Austrittsbescheinigung
Letztlich werden Sie in den sauren Apfel beißen und die Gebühren bezahlen müssen. Dafür sparen Sie sich aber die Kirchensteuer nach Ihrem Austritt. Und auch wenn es noch einmal extra kostet, sollten Sie sich auf jeden Fall eine Austrittsbescheinigung ausstellen lassen.
Die Bescheinigung ist Ihr Nachweis dafür, dass Sie aus der Kirche ausgetreten sind. Und genau dieser Nachweis kann wichtig werden. Denn manchmal zweifeln Religionsgemeinschaften den Austritt an. Ziehen Sie zum Beispiel irgendwann einmal um, kann es passieren, dass plötzlich wieder Kirchensteuer abgezogen wird. In dieser Situation sind Sie in der Beweispflicht.
Können Sie Ihren Austritt nicht mit einer entsprechenden Bescheinigung belegen, haben Sie nur zwei Möglichkeiten: Entweder Sie treten noch einmal aus. Oder Sie bezahlen die Kirchensteuer – und das nicht nur künftig, sondern unter Umständen rückwirkend für die vergangenen sechs Jahre.
Betragen Sie also auf jeden Fall eine Austrittsbescheinigung. Teilweise bekommen Sie diese gleich, manchmal wird sie per Post zugeschickt. So oder so sollten Sie die Bescheinigung dann gut aufheben.
Wer über den Kirchenaustritt informiert wird
Nachdem Sie Ihren Kirchenaustritt erklärt haben, meldet das Amtsgericht oder Standesamt den Vorgang
Ihrer (ehemaligen) Kirche oder Religionsgemeinschaft,
dem Einwohnermeldeamt,
dem Finanzamt, das für Sie zuständig ist, und
auf Ihren Wunsch den Standesämtern, die das Geburtenregister und das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister führen.
Liegt die Meldung beim Finanzamt vor, wird die Zugehörigkeit zur jeweiligen Glaubensgemeinschaft auf der elektronischen Lohnsteuerkarte gestrichen. Von Ihrem Lohn oder Gehalt wird so keine Kirchensteuer mehr abgeführt. Auch die Kirchensteuer auf Kapitalerträge und auf Grundbesitz, die in einigen Regionen erhoben wird, fällt weg.
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Evangelische Kirche in Deutschland
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Taufregistrierungen sind zu streichen
Aus: Libre Pensée
25. OKT 2011
Schlagworte:
Säkulares
Frankreich - Das Hohe Landgericht von Coutances (Manche) hat mit Beschluss vom 6. Oktober 2011 eine Gerichtssache entschieden, die weit über die Normandie Auswirkungen hat.
Ein als Kind getaufter Bürger wollte sich aus dem Taufregister der katholischen Kirche streichen lassen. Was die Kirche auf Basis des kanonischen Rechtes als Leugnung registrieren wollte. Danach galt er als Abtrünniger, was sich in der Geschichte bereits als sehr gefährlich herausgestellt hatte.
Der Kläger betrachtete dies als eine Bedrohung seiner Privatsphäre durch eine ihm fremde internationale Organisation. Da das Bürgerliche Gesetzbuch in Artikel 9 vorsieht, dass jeder das Recht auf Achtung seines Privatlebens hat, was die Achtung "aller Informationen über die Person" einschließt, bekam der Kläger recht. Die Taufe ist lt. Gericht „eine intime persönliche Information über eine Person und genießt den Schutz von Artikel 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches." Der Bischof wurde unter Strafandrohung verurteilt, innerhalb von 30 Tagen die Eintragung zu löschen, "zum Beispiel, indem sie mit unauslöschlicher schwarzer Tinte überschrieben wird."
Zehntausende von ähnlichen Fällen drohen jetzt der Kirche und die freisinnige Organisation Libre Pensée will jetzt eine Kampagne dazu organisieren.
Mi 30. Nov 2022, 04:07
So 11. Dez 2022, 13:40
So 11. Dez 2022, 16:19
Das sagt doch schon alles.Regenvogel hat geschrieben:Leider, konnte man mir da keine wirkliche Auskunft geben. Man wisse wohl mehr oder weniger von nichts. Räumte aber ein das solche Missverständnisse wohl vorkommen könnten.
So 11. Dez 2022, 20:05
So 11. Dez 2022, 22:01
Kirchensteuerrechner
Der Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 % der Einkommensteuer. Berechnen Sie den Kirchensteueranteil an der Lohn- und Einkommensteuer:
Zum Kirchensteuerrechner
Bewahren Sie Ihre Kirchenaustrittsbescheinung gut auf!
Oftmals wird nach vielen Jahren Ihr Kirchenaustritt angezweifelt. Nach derzeitiger Rechtslage sind Sie in der Beweispflicht, Ihren Austritt nachzuweisen.
Einige Religionsgemeinschaften spekulieren darauf, dass ihre ehemaligen Mitglieder diese Bescheinigung nicht aufbewahren und fordern dann oftmals Jahre nach dem Austritt einen Beweis dafür.
Ihnen drohen dann Kirchensteuernachzahlungen für die letzten sechs Jahre.
So 11. Dez 2022, 22:19
Nachdem Sie Ihren Kirchenaustritt erklärt haben, meldet das Amtsgericht oder Standesamt den Vorgang
Ihrer (ehemaligen) Kirche oder Religionsgemeinschaft,
dem Einwohnermeldeamt,
dem Finanzamt, das für Sie zuständig ist, und
auf Ihren Wunsch den Standesämtern,
Sa 17. Dez 2022, 22:18
So 18. Dez 2022, 00:06
Mi 1. Feb 2023, 14:58
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