m0rph3us hat geschrieben:
Ja, hab ich auch so herausgelesen. Bei deinen ~200€ sind das die 9600€.
Also die Schulden "verfallen" aber ich glaub die Säumnissgebür (1/6 vom Beitrag pro Monat) bei den letzten 4 Jahren sind es 1600€, aber wenn du 8 Jahre draußen warst wächst die auf 3200€ an (evt noch Zinsen dazu).
Aber ja du bleibst unter den 24000€. Die würden für 36Jahre reichen.
Mfg
Hmmm, für Schäfchen Logik geht das nicht eindeutig aus dem Text hervor, dass eine Säumnis über 4 Jahre weiterläuft.
Ich würde ja so argumentieren, dass man auf Geld, auf das man 0 Anspruch hat, auch keine Säumnis Gebühr beanspruchen kann.
Heißt, wenn der Kadaver denen nicht gehört, haben auch keine Geier drüber zu kreisen.
Ich hab aber auch auf Wiki nichts dazu gefunden....
Dazu muss man wohl einen Juristen fragen...
Weil dort steht ja 1 % vom Geld... Ja, aber auf das Geld haben die nunmal nach 4 Jahre keinen Anspruch...
Zitat:
"(2) Wird eine Beitragsforderung durch Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt, ist ein darauf entfallender Säumniszuschlag nicht zu erheben, soweit der Beitragsschuldner glaubhaft macht, dass er unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht hatte."
Ich:
Ich hatte keine Ahnung davon, weil ich gedacht habe, dass die nach 4 Jahren ungültig wird, weil steht auf n-tv.
Schäfchen nickt.Gildet das?:D
So, wird noch besser:
Bei Wiki steht:
https://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%A4umniszuschlagNicht zahlen wenn:
Zitat:
Wenn die Voraussetzungen für einen Erlass oder eine zinslose Stundung der zu zahlenden Hauptschuld (Gebühr/Beitrag/Steuer) vorgelegen haben, auch wenn kein Antrag auf Erlass oder Stundung gestellt wurde.
Verjährung würde ich persönlich jetzt als Erlass werten.