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 Betreff des Beitrags: Hartz 4
BeitragVerfasst: Mo 11. Feb 2013, 21:36 
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Aussteiger

Registriert: Sa 7. Apr 2012, 17:53
Beiträge: 204
Hallo,

habe mal eine Frage zu Hartz4.

Wie sieht es eigentlich aus, wenn man Selbstversorger ist und ein eigenes Grundstück mit kleiner Hütte hat. Bekommt man dann noch Hartz4?

Frage wirklich nur aus Neugierde, habe dass nicht vor.

_________________
Wenn Arbeit etwas Gutes wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen.

Kapitalismus ist keine Witschafts-oder Gesellschaftsstruktur, Kapitalismus ist nichts weiter wie die Übrnahme der Regierung der Hochfinanz.

Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.

Ansgt ist der Beginn der Sklaverei

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Verfasst: Mo 11. Feb 2013, 21:36 


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BeitragVerfasst: Di 12. Feb 2013, 09:25 
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Waldschrat
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Registriert: Fr 3. Aug 2012, 16:40
Beiträge: 849
Wohnort: Berlin
Wieso die Frage ist doch berechtigt, ich finde sie sogar sehr wichtig:-)

Ich habe mich diesbezüglich auch schon erkundigt direkt beim Amt:-) fragen kostet ja nichts:-)

Also das Grundstück bzw das Haus musst du mindestens drei Monate bevor man Hartz 4 beantragen will schon besitzen.

Weil erstens wenn man während man Hartz 4 bekommt ja kein Geld haben darf um sich davon ein Haus zu kaufen, die werden dann sehr schnell hellhörig woher das Geld stammt:-)(Betrugsverdacht)

Zum anderen wenn Du bereits Hartz 4 bekommst und ein Haus geschenkt bekommst musst du es melden und gegebenfalls verkaufen und von dem Erlös erstmal leben bis das Geld aufgebraucht ist.

Allerdings hast Du ja das Recht einen Freibetrag an Geld zu besitzen.

Und zwar gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr.
Mindestens darfst du besitzen 3.100 Euro und maximal 9.750 Euro pro Person zuzüglich 750 Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen,zB Waschmaschiene ect.
Dieses Geld bleibt vom Jobcenter unangetastet.

ALG II Empfänger, die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, haben einen erhöhten Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch 33.800 Euro.

Nun könnte man auf den Gedanken kommen sich ein Haus schenken( scheinverkaufen ) zu lassen zB im Wert von 100 000 Euro für 5000 Euro.

Damit kommste auch net durch denn das Jobcenter lässt das Gebäude bei Verdacht von einem Unabhängigen Sachverständigen schätzen.

Aber wenn Du zB in Arbeit stehst ein Haus kaufst oder geschenkt bekommst , und nach drei Monaten doch Hartz 4 beantragen musst darfst du das Haus behalten wenn das Grundstück und das Haus nicht zu groß ist.
Das selbstgenutze Wohneigentum darf (in der Regel) ein Grundstück von bis zu 500 m² (im Stadtgebiet) oder 800m² (auf dem Land) nicht überschreiten.
Das Haus sollte nicht größer als 120 Qm sein.


Gepachtete Ackerflächen bleiben da außen vor da du dafür ja eine Pacht bezahlst.

Sollte man bereits hartz 4 bekommen und ein haus kaufen wollen muss bzw darf die Hauskaufsumme den Freibetrag nicht überschreiten.

Also zB wenn man 40 Jahre ist hat man einen Freibetrag von 6000 Euro dann könnte man für 6000 Euro ein Haus angemessener Größe kaufen und würde dann sogar einen Teil des Unterhaltes des Hauses bekommen.

Ein Ehepaar gleichen alters hat dementsprechend 12 000 Euro zur Verfügung.

lg


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BeitragVerfasst: Di 12. Feb 2013, 21:53 
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Aussteiger

Registriert: Sa 7. Apr 2012, 17:53
Beiträge: 204
Vielen Dank für die Ausführliche Antwort.

Eine Frage habe ich allerdings noch; Wenn ich z.B. eine kleine Blockhütte ( nicht über den Freibetrag) hätte und der Arbeitsagentur klar mache, dass ich nicht mehr arbeiten gehen werde, würde ich dann Hartz4 beziehen können( natürlich nur für den aller größten Notfall) , oder bekommt man das nur, wenn man "arbeitswillig" ist?

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BeitragVerfasst: Di 12. Feb 2013, 22:10 
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Aussteiger

Registriert: Sa 7. Apr 2012, 17:53
Beiträge: 204
Wenn ich allerdings in eine ruhige Gegend ziehen würde, wo es keine/ wenige Arbeitsplätze gibt können die mich doch nicht zwingen umzuziehen, oder?

Was genau ist eine midi-job?

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BeitragVerfasst: Mi 13. Feb 2013, 09:20 
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Waldschrat
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Registriert: Fr 3. Aug 2012, 16:40
Beiträge: 849
Wohnort: Berlin
Die Hütte denke ich könnte man behalten, hat vollkommen recht, wenn man Leistung beziehen willst muss man sich arbeitssuchend melden und arbeitswillig sein einen 8 Std Job anzunehmen.

Selbst wenn man in einer Gegend wohnt wo wenig Arbeit zu finden ist stecken die einen in Gott weis was alles um einen zu beschäftigen.

Omas den Po waschen, Straße von Dreck befreien und Grünanlagen pflegen oder in soziale Projekte ,die finden immer was für einen.

Oder völlig bekloppte Computerführerscheine wo man dann Monate lang 8 Std lernt mit einem Computer umzugehen , und danach einen Kurs um Bewerbungen zu schreiben usw:-) dass nimmt kein Ende:-(

Das einzige ist, das man mal eine kleine Durststrecke mit Hartz 4 überwinden kann, zB wenn ein Selbstversorgungprojekt scheitert und man ins normale Leben zurück will.

Die einzige Möglichkeit wäre auf Arbeitsunfähig zu machen ,aber das ist ein langer steiniger und mehr als stressiger Weg.

Alles in allem würde ich mein aussteigen völlig unabhängig von Hartz 4 machen, vor allem weil es ja kein aussteigen ist vom Amt abhängig zu sein, irgendwie wiederspricht sich das oder?

Ich stelle mir gerade das Gesicht vom Sacharbeiter vor einer kommt rein und sagt so mein lieber ich gehe ab jetzt nicht mehr arbeiten, und lebe glücklich und zufrieden von Staatlichen Leistungen in meiner Blockhütte im Wald:-) natürlich mit krankenversicherung und Pflegeversicherung vom Staat

Der Sacharbeiter lächelt Dich an und holt seinen geliebten Stempel mit der Aufschrift Leistungen abgelehnt raus:-)

Und zack hat er einen Kunden weniger:-)))))



lg


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