Aussteiger und Selbstversorger Forum

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 Betreff des Beitrags: Behördenwegweiser
BeitragVerfasst: Di 5. Feb 2013, 07:54 
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Schamane
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Wohnort: Extremadura,La Codosera
meide Behörden wo immer Du ihnen begegnest, falls Du einen festen Wohnsitz hast vermeide Deinen Namen an den Briefkasten zu schreiben, ignoriere sie, und, oh Wunder, wenn alle das machen werden sie aussterben. Die Behörden.


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Verfasst: Di 5. Feb 2013, 07:54 


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BeitragVerfasst: Fr 8. Feb 2013, 22:15 
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Aussteiger

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In Frankreich besteht keine Meldepflicht,
dieses Land hat also auch seine guten Seiten.


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BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 13:42 
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Aussteiger
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Beiträge: 228
ich will trozdem in keinem land wohnen wo atomkrafftwerke stehen

und die pharma usw lobbys so stark sind, das sie sogar Brenneseln verbieten können, bzw wollen.

Ich weiss deutschland ist keinen deut besser.

verrückte welt, naja die bewohner davon zumindest.


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BeitragVerfasst: Mo 11. Feb 2013, 22:34 
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Backpacker

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Vengo hat geschrieben:
In Frankreich besteht keine Meldepflicht.

In Deutschland MUSST du dich auch nicht mit einer wohnadresse melden. dann steht halt "OFW" in deinem ausweis. problem: du kannst halr rein GAR NICHTS anstellen, also arbeiten gehen, hart4-antrag stellen etc.

Aber wenn du dich irgendwo niederläßt und meinst, auf nichts und niemanden ausserhalb mehr angewiesen zu sein, steht es jedem frei, sich bei der meldebehörde abzumelden.

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 Betreff des Beitrags: Wie
BeitragVerfasst: Mi 13. Feb 2013, 05:20 
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Schamane
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Beiträge: 713
Wohnort: Extremadura,La Codosera
jetzt, man kann sich in Deutschland neuerdings abmelden OHNE einen neuen Wohnsitz anzugeben? Wirklich?
Die wo da Brennesseln verbieten, könnt Ihr mir die mal vorbei schicken? Ich hab wirklich zu viele auf meinem Land. Brennesseln meine ich.


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 Betreff des Beitrags: Re: Wie
BeitragVerfasst: Fr 22. Feb 2013, 12:30 
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Backpacker

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Morbak hat geschrieben:
jetzt, man kann sich in Deutschland neuerdings abmelden OHNE einen neuen Wohnsitz anzugeben? Wirklich?


Na klar!? Was spricht dagegen? Du gehst aufs Amt und sagt denen, du sillst Deinen WOhnsitz abmelden. Wenn sie danaxh fragen, wo dein neuer Wohnsitz sein soll, sagst Du einfach, ich habe keinen. Fertig aus. Manchmal stellen sie sich ein bisschen blöd, bleib hartnäckig und sag, dass Du dass so willst!

Klar ist aber auch, dass Du keinerlei Leistungen (Harzt4, ALG etc...) mehr beziehen kannst. Du bist dann komplett auf Dich allein gestellt. Ebenso kannst Du auch kein Auto mehr anmelden. VErsicherungen benötigen in aller Regel nur eine Postanschrift, wo die Post auch ankommt. Ob Du dort wirklich wohnst, interessiert die nicht. Solange das Geld bei denen pünktlich auf dem Konto ist, ist denen wurscht wo und ob Du wohnst.

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 Betreff des Beitrags: Re: Wie
BeitragVerfasst: Fr 22. Feb 2013, 13:57 
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Tunnelmensch
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JuergenBGL hat geschrieben:

Klar ist aber auch, dass Du keinerlei Leistungen (Harzt4, ALG etc...) mehr beziehen kannst.



doch..das geht....


Tagessatz für nicht sesshafte Menschen

Mittellose, nicht sesshafte Menschen (Durchreisende, Landfahrer, Personen ohne festen Wohnsitz) erhalten bei der jeweils zuständigen Leistungsstelle (z.B. Sozialamt, Optionskommune, Jobcenter, Sozialdienst) einen so genannten Tagessatz. Dabei handelt es sich um einen Geldbetrag, der sich an den Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II bzw. der Hilfe zum Lebensunterhalt orientiert und für einen Tag oder für mehrere Tage bemessen ist.

Die Geldleistung zum Lebensunterhalt wird jeweils nur für kurze Zeiträume gezahlt, da im Regelfalle davon auszugehen ist, dass die Antragsteller weiter wandern und zeitnah bei anderen Leistungsträgern Tagessätze erhalten können. Weiter gehende Informationen und die erforderlichen Anträge zur Gewährung von Sozialleistungen an nicht sesshafte Menschen erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Zahlstelle.

Tagessätze nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II):

Menschen ohne festen Wohnsitz, die erwerbsfähig sind im Sinne der Regelungen des SGB II und auch die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen dieses Gesetzes erfüllen (z.B. Erreichbarkeit), erhalten den Tagessatz im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem SGB II. Zuständig für die Auszahlung der Leistungen nach SGB II ist im Kreis Soest das Jobcenter "Arbeit Hellweg Aktiv!" (AHA), das seinerseits Dritte mit der Leistungsgewährung beauftragten kann. Für den östlichen Teil des Kreises Soest (Anröchte, Erwitte, Geseke und Lippstadt) wurde durch die AHA der

http://www.geseke.de/buergerinfo/produkte/pr52.php

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BeitragVerfasst: Fr 22. Feb 2013, 14:07 
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Backpacker

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Das heisst ja im Umkehrschluss, dass folggendes möglich ist:

Ich melde mich OFW (ohne festen Wohnsitz) packe meine Rucksack und kann lustig und vergnügt durchs Land reisen und mir in jeder neuen Gemeinde ein paar Kröten abholen? :shock:

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BeitragVerfasst: Fr 22. Feb 2013, 14:13 
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Tunnelmensch
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JuergenBGL hat geschrieben:
Das heisst ja im Umkehrschluss, dass folggendes möglich ist:

Ich melde mich OFW (ohne festen Wohnsitz) packe meine Rucksack und kann lustig und vergnügt durchs Land reisen und mir in jeder neuen Gemeinde ein paar Kröten abholen? :shock:


genau so ist das.....

.


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BeitragVerfasst: Fr 22. Feb 2013, 15:00 
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Guru
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Hab solch Menschen schon kennen gelernt. Ein "Landstreicher" der eigentlich ein Traveller war. Robuste und nicht ungepflegte Erscheinung. In Tarnklamotten mit großem Wanderrucksack, nebst Zelt, Schlafsack, Isomatte und Kochgeschirr. Und einem entzückenden Schäferhund an der Seite. Er fragte mich nach dem Weg zum Bahnhof, ich habe ihn ein Stück begleitet und wir kamen in's Gespräch...
Jeden Tag eine andere Stadt, sagte er und im Winter geht es in den Süden. Entspanntes Leben und er sieht was von Deutschland und der Welt.
Fand ich schon irgendwie cool.
Ist allerdings schon einige Jahre her.

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unsere Winterflucht 2019/20 (externe Website)


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 Betreff des Beitrags: Brennesseln
BeitragVerfasst: Mo 25. Feb 2013, 07:25 
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Schamane
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Ich warte immer noch auf die welche Brennesseln verbieten. Wo find ich die denn?


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BeitragVerfasst: Mo 25. Feb 2013, 15:08 
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Schamane
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jo
der deutsche staat, gibt ne ganze menge geld für sozialleistungen aus.
der tagessatz für leute ohne festen wohnsitz beträgt wohl 12,6 euro, außerdem hat jeder anspruch auf eine unterkunft. also keiner muß draußen schlafen.
und post kann man sich postlagernd schicken lassen, d.h. man kann auch post ohne adresse bekommen.

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nach irdischer größe nur trachtet die falsche gesellschaft der menschen --zitat aus h.d.thoreaus "walden"


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BeitragVerfasst: Sa 16. Mär 2013, 17:37 
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Schamane
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wie ist das innerhalb der EU?
bekommt man als deutscher OFW'ler auch dort den tagessatz, zb in frankreich?

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BeitragVerfasst: Sa 16. Mär 2013, 18:51 
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Tunnelmensch
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stevo12 hat geschrieben:
und post kann man sich postlagernd schicken lassen, d.h. man kann auch post ohne adresse bekommen.


man sollte aber beachten

nicht bei jeder filiale sondern nur bei ausgesuchten filialen

und postlagernd hat immer eine eigene PLZ die sich von der PLZ der Filiale unterscheidet.

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BeitragVerfasst: Sa 16. Mär 2013, 18:54 
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Tunnelmensch
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stevo12 hat geschrieben:
wie ist das innerhalb der EU?
bekommt man als deutscher OFW'ler auch dort den tagessatz, zb in frankreich?


nein

und im vergleich zur frankreich ist ein OFW-ler in Deutschland ein kleiner König, wenn er nicht scheut die Ämter zu besuchen.

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