Megalitiker hat geschrieben:
Wenn Jesus sagt man solle dem Kaiser Steuern zahlen
Wo tut er das dort?
Zitat:
"Willst du aber Sklaven und Sklavinnen haben, so sollst du sie kaufen von den Völkern, die um euch her sind."
3. Mo 25,38ff:
"Ich bin Jehovah, euer Gott, Der Ich euch aus Ägyptenland herausbrachte, um euch das Land Kanaan zu geben, auf daß Ich euer Gott sei. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du dich seiner nicht zum Knechtdienst bedienen. 40 Wie ein Lohnarbeiter, wie ein Beisasse sei er bei dir. Bis zum Jubeljahr soll er bei dir dienen. 41 Und dann soll er von dir ausgehen, er und seine Söhne mit ihm, und zurückkehren zu seiner Familie, und in das Eigentum seiner Väter soll er zurückkehren. 42 Denn Meine Knechte sind sie, die Ich aus Ägyptenland herausbrachte, sie sollen nicht verkauft werden, wie man Knechte verkauft. 43 Beherrsche ihn nicht mit Strenge, und fürchte dich vor deinem Gotte. 44 Und was deinen Knecht und deine Magd anbelangt, die du haben magst, so sollst du von den Völkerschaften, die rings um euch sind, von ihnen Knechte und Mägde kaufen. 45 Und auch von den Söhnen der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen und ihren Familien, die bei euch sind, die sie in eurem Lande gezeugt, könnet ihr solche kaufen, so daß sie euer Eigentum werden. 46 Und sie könnet ihr vererben als erblichen Besitz euren Söhnen nach euch zum Eigentum, daß sie euch ewiglich dienen; aber deine Brüder, Söhne Israels, soll der Mann nicht seinen Bruder mit Strenge beherrschen. 47 Und so die Hand eines Fremdlings und eines Beisassen, der bei dir ist, ausreicht, und dein Bruder bei ihm verarmt, und sich dem Fremdling, der Beisasse ist bei dir, oder einem vom Familienstamm des Fremdlings verkauft, 48 So soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösung für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen; 49 Oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims soll ihn lösen; oder sonst einer von den Verwandten seines Fleisches aus seiner Familie soll ihn lösen; oder reicht seine Hand aus, soll er sich selbst lösen."
1. Das bezieht sich auf Juden, nicht auf Christen. Und es bezieht sich auf damals allgemein gängige Sitten, keine Praktiken, die neu eingeführt worden wären. Hier wird der Umgang mit der schon vorhandenen Realität geregelt.
2. Die Art der Leibeigenschaft, um die es hier geht ist eine, die sich aus Schulden und Armut herleitet oder aus dem Verkauf von Kindern durch die eigenen Eltern.
3. Juden dürfen andere Juden nicht zu eigenen Leibeigenen machen. Wenn sich ein Jude einem anderen Juden verkauft, dann nur auf Zeit. Er darf nicht schlechter behandelt werden wie ein Lohnarbeiter. Wenn Nichtjuden Juden kaufen, dann sollen andere Juden sie nach Möglichkeit wieder freikaufen. Hintergrund: Juden sind Leibeigene Gottes.
4. Deswegen können Juden Leibeigene von Nichtjuden kaufen, sofern diese Fremden eben solche Leibeigenschaft praktizieren.
Zitat:
"Ein böser Sklave gehört in den Block und verdient Schläge!"
Sirach 33. Das alttestamentarische Buch Sirach ist umstritten und in vielen Bibelausgaben nicht enthalten. Es ist in der Stelle auch nicht erkennbar, daß das einen direkten Ausspruch Gottes darstellen soll. Einige Verse später steht dort: "Hast du einen Sklaven, so behandle ihn wie einen Bruder; denn du hast ihn nötig wie dein eignes Leben."
Zitat:
"Spricht aber der Sklave: Ich habe meinen Herrn lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre mit einem Pfriemen sein Ohr, und er sei sein Sklave für immer."
Was wollest du mit der Nennung dieser Stelle zum Ausdruck bringen?
Zitat:
"Verkauft jemand seine Tochter als Sklavin, so darf sie nicht freigelassen werden."
Und nocheinmal zusammen:
2. Mo 21,2ff:
"So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen und im siebenten soll er frei ausgehen umsonst. 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein ausgehen. Ist er der Gemahl eines Weibes, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm sein Herr ein Weib gegeben, und sie ihm Söhne oder Töchter geboren, so sei das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn, und er geht allein aus. 5 Und wenn der Knecht spricht: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Söhne, ich will nicht frei ausgehen; 6 So lasse ihn sein Herr herzutreten vor Gott, und lasse ihn an die Tür oder den Türpfosten treten, und sein Herr durchbohre ihm mit einem Pfriemen das Ohr, daß er ihm diene für immer. 7 Und verkauft ein Mann seine Tochter als Magd, so soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. 8 Ist sie übel in den Augen ihres Herrn, daß er sie sich nicht antraut, so lasse er sie einlösen; an auswärtiges Volk sie zu verkaufen, soll er keine Macht haben, daß er treulos gegen sie handle. 9 So er sie aber seinem Sohne antraut, so soll er nach dem Gericht der Töchter an ihr tun. 10 Nimmt er ihm eine andere dazu, so soll er von ihrer Kost, ihrer Decke und ihrer ehelichen Pflicht nichts verringern. 11 Und tut er ihr diese drei nicht, so soll sie frei ohne Silber ausgehen."
5. Nur männliche jüdische Leibeigene ("Brüder") werden im Jubeljahr freigelassen. Frauen nicht.
6. Wenn ein männlicher Leibeigener eine freie Frau heiratet, kann er mit dieser im Jubeljahr weggehen. Nicht so, wenn er eine leibeigene Frau heiratete.
Zitat:
"Und siehst du unter den Gefangenen ein schönes Mädchen und gewinnst sie lieb, dass du sie zur Frau nimmst, so führe sie in dein Haus und lass sie ihr Haar abscheren (...) und lass sie in deinem Hause sein und einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter beweinen. Danach geh zu ihr und nimm sie zur Ehe und lass sie deine Frau sein."
5. Mo 21,11ff behandelt das Thema Gefangene aus gewonnenen Kriegen.
7. Mit christlichem Glauben hat das so nichts zu tun.
8. Ich kann daraus auch nicht erkennen, daß Gott Sklaverei knorkedoll fand.
Peperoni hat geschrieben:
Ich glaub, wenn man für die Todesstrafe ist, versteht man darunter nicht unbedingt, dass man die schön findet. Aber man befürwortet die eben.
Und, findest du Sklaverei knorkedoll, wenn du es legitim findet, daß Menschen sich selbst verkaufen können?