@Shiva du hast recht, das ist immernoch so.
Tagessatz für nicht sesshafte Menschen
Mittellose, nicht sesshafte Menschen (Durchreisende, Landfahrer, Personen ohne festen Wohnsitz) erhalten bei der jeweils zuständigen Leistungsstelle (z.B. Sozialamt, Optionskommune, Jobcenter, Sozialdienst) einen so genannten Tagessatz. Dabei handelt es sich um einen Geldbetrag, der sich an den Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II bzw. der Hilfe zum Lebensunterhalt orientiert und für einen Tag oder für mehrere Tage bemessen ist.
Die Geldleistung zum Lebensunterhalt wird jeweils nur für kurze Zeiträume gezahlt, da im Regelfalle davon auszugehen ist, dass die Antragsteller weiter wandern und zeitnah bei anderen Leistungsträgern Tagessätze erhalten können. Weiter gehende Informationen und die erforderlichen Anträge zur Gewährung von Sozialleistungen an nicht sesshafte Menschen erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Zahlstelle.
Tagessätze nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II):
Menschen ohne festen Wohnsitz, die erwerbsfähig sind im Sinne der Regelungen des SGB II und auch die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen dieses Gesetzes erfüllen (z.B. Erreichbarkeit), erhalten den Tagessatz im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem SGB II. Zuständig für die Auszahlung der Leistungen nach SGB II ist im Kreis Soest das Jobcenter "Arbeit Hellweg Aktiv!" (AHA), das seinerseits Dritte mit der Leistungsgewährung beauftragten kann. Für den östlichen Teil des Kreises Soest (Anröchte, Erwitte, Geseke und Lippstadt) wurde durch die AHA der
http://www.geseke.de/buergerinfo/produkte/pr52.php