Aussteiger und Selbstversorger Forum

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BeitragVerfasst: Mi 1. Feb 2017, 15:52 
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hab ich irgendwie überlesen. WAs hat er gesagt?

Oder kam der Spruch "er prüfe das..."

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Was wir in dieser Welt brauchen sind ein paar Verrückte mehr, denn seht wohin uns die Normalen gebracht haben. "George Bernard Shaw"
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Verfasst: Mi 1. Feb 2017, 15:52 


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BeitragVerfasst: Mi 1. Feb 2017, 16:12 
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Tunnelmensch
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Erst mal beim Waechter um Audienz bitten. Blih, blah, blub, selber Schuld und so. Nicht richtig mitgearbeitet... Ich wusste wenn ich meine Erregung zeige oder den Holzhammer raushole mit der Verfassungswidrigkeit, dann komme ich nicht weiter. Ich bin aber auch nicht auf Knien gerutscht. Mein sicheres aber ruhiges Auftreten und meine ruhige Stimme haben mir Einlass verschafft.
Musste nicht mal lange warten. Kaum Leute da.
Ich kam zu einer Frau die ich nicht kannte. Kurz mir geredet das ich nach 3 Monaten ohne Geld bestimmt nicht als besserer Mensch zurück komme. Dann mein groesster Trumpf. Ich hatte fast alle fehlenden Unterlagen. Sie war sehr freundlich und hat alles kopiert und mich noch beraten.
Sie bearbeitet das dann zwar nicht, aber meinte das ich mit ziemlicher Sicherheit einen neuen, positiven Bescheid bekomme.
Am naechsten Tag haette ich mir Vorschuss holen können. Haette mich aber unnötig noch mal 6,40 Fahrgeld gekostet. Also Vater angepumt. Hauptsache Miete pünktlich bezahlt.

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BeitragVerfasst: Mi 1. Feb 2017, 16:14 
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Klingt doch gut.

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 Betreff des Beitrags: Re: H IV gestrichen
BeitragVerfasst: Mo 29. Jan 2018, 20:46 
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Aussteiger

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Mir hat man 2016 auch das Hartz4 gestrichen. Als ich es beantragte steckte man mich in einen 1-Euro Job. Ich bin dann zwei Monate hingegangen, wir wurden nur rumkommandiert und als ich mich weigerte Befehle auszuführen hat man mich angeschrieen.

Da bin ich einfach nicht mehr hingegangen. Man hat mir dann nach 1 Monat 30% gekürzt, nach zwei Monaten 60% und nach drei Monaten bekam ich gar nichts mehr.

Danach hab ich mit Leuten unterhalten, die schon seit über 10 Jahren von Hartz4 Leben. Und ich hab es nur gerade mal 3 Monate erhalten...

Hätte ich Anspruch gehabt vor Gericht zu gehen oder mich zu wehren, weil sie mich sanktioniert haben?

In Frankreich ist es viel einfacher, dort bekommt es jeder, der es beantragt und die werden auch nicht zu irgendwelchen dämlichen 1-Euro Jobs geschickt. Das gibt es dort gar nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: H IV gestrichen
BeitragVerfasst: Di 30. Jan 2018, 00:51 
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Tunnelmensch
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Mir hat man hinter vorgehaltener Hand gesagt, man wuerde es nicht komplett streichen. Also du haettest gute Chancen vor Gericht gehabt.
Manche Ein-Euro-Anbieter sind etwas abgehoben. Du haettest mehr Geduld haben muessen. Notfalls zurueck schreien, krank schreiben lassen. Das mit dem anschreien ist sogar sehr gut. Das ist Mobbing und ein Grund zu Hause zu bleiben. Muss anerkannt werden.

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 Betreff des Beitrags: Re: H IV gestrichen
BeitragVerfasst: Di 30. Jan 2018, 13:32 
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Aussteiger

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Hallo Megalitiker,

ja, ich hab der Sachbearbeiterin in der Arbeitsagentur auch gesagt, dass ich angeschrien wurde. Daraufhin meinte sie, ich hätte nicht einfach so gehen sollen, schliesslich könne sie auch nicht einfach so gehen, wenn sie Krach mit einer Mitarbeiterin hätte.

Ich hätte das Gespräch mit der Betreffenden Person suchen sollen. So ein Blödsinn.


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 Betreff des Beitrags: Re: H IV gestrichen
BeitragVerfasst: Di 30. Jan 2018, 14:43 
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Was du darfst und was du tust sind zwei Dinge. Ich lass mir schon auf regulären Arbeiten ungern dumm kommen, aber auf einem Ein-€-Job den ich mir nicht selbst gesucht hab, reiss ich mir bestimmt nicht den Arsch auf.

Ich hab es uebrigens mal wieder "geschafft". Morgen läuft mein Geld aus und am 27.12. war der Termin zur Abgabe des neuen Antrags. Ich fuell ihn grade aus.

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 Betreff des Beitrags: Re: H IV gestrichen
BeitragVerfasst: Di 30. Jan 2018, 14:47 
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Tunnelmensch
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Erzaehl doch mal was das fuer ein Job war.

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 Betreff des Beitrags: Re: H IV gestrichen
BeitragVerfasst: Di 30. Jan 2018, 19:16 
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Aussteiger

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Das war so ein Zentrum. Die hatten eine Schreinerei, das hat mir auch gefallen und dort hab ich auch einiges übers schreinern gelernt z.B die ganzen Zapfenverbindungen. Und dann noch Garten und Landschaftsbau. Das fand ich zum kotzen. Ich mein hier hinterm Haus hab ich auch nen Gemüsegarten und tu Samstags vormittags Unkräuter jäten, mal so 2-3 Stunden. Dann is aber gut.

Wenn du das aber 7 Stunden am Tag 4mal die Woche machst, und noch rumkommandiert wirst von irgendwelchen Assis und Leistungsdruck dazu kommt, dann wird ich schnell rebellisch.


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 Betreff des Beitrags: Re: H IV gestrichen
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 06:09 
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Schamane

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Die Zumutbarkeit von AGH's (1 Euro Jobs)

AGH's sollen als letztes Mittel der Eingliederung Arbeitslosen wieder einen regelmäßigen Tagesablauf antrainieren und das Arbeiten beibringen (so die Gesetzesbegründung).
ALG II Empfängern darf deshalb nur dann eine AGH's zugeweisen werden, wenn diese "zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit" für "eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist".

zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit
Das trifft i.d.R nur auf Menschen ohne Beschäftigung zu. Es könnten aber auch ALG II Empfänger, die nur einer sehr geringfügigen Beschäftigung mit sehr kleinem Zeitaufwand nachgehen, einer AGH zugewiesen werden, sofern diese AGH zusätzlich zum bestehenden Job ausgeübt werden kann (siehe dazu "Die Zumutbarkeit von Maßnahmen bei bestehendem Job"). In keinem Fall ist es zulässig, vom ALG II Empfänger die Aufgabe seines Jobs zu verlangen, oder ihn durch eine unabdingbare sanktionsbewehrte Teilnahmepflicht dazu zu nötigen.
Im Zweifelsfall muss das Jobcenter nachweisen und belegen, warum eine AGH und warum genau diese, zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit erforderlich ist (Eingliederungskonzept).
Schon bei einem 400 Euro Job bestehen die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer AGH i.d.R. nicht mehr.
Zudem ist, in Umsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung dazu, im Gesetz normiert (§ 16d Abs. 1 SGB II), dass die zu verrichtenden Arbeiten zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse sein müssen, sowie, wann diese Voraussetzungen anzunehmen sind (§ 16d Abs. 2, 3 und 4 SGB II).
Lt. Rechtsprechung (u.a. BSG in B 14 AS 98/10 vom 13.04.2011) muss eine Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) bestimmte Angaben zur AGH zwingend enthalten, um hinreichend bestimmt i.S.d. Gesetzes zu sein, dies sind:
- die konkrete(n) Art(en) der Tätigkeit (genaue Tätigkeitsbeschreibung der zu verrichtenden Arbeiten),
- den Arbeitsort,
- den zeitliche Umfang (AZ pro Woche),
- die zeitliche Verteilung (Arbeitstage, Beginn und Ende der AZ),
- die Höhe der Mehraufwandsentschädigung.
Außerdem muss der Betroffene anhand der Tätigkeitsbeschreibung erkennen können, ob die Tätigkeit(en) zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse und damit zulässig sind.
Zu beachten ist dabei auch, dass die Zusatzkosten, welche durch die Teilnahme an der AGH entstehen, durch die gezahlte MAE abgedeckt sein müssen. Sind diese Kosten höher, darf eine AGH gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 SGB II abgelehnt werden.

Quelle: Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung


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 Betreff des Beitrags: Re: H IV gestrichen
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 11:05 
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@Jana
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also @outdoorfreak klopfe mal der ARGE auf die Finger :happy:

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 Betreff des Beitrags: Re: H IV gestrichen
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 18:17 
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Aussteiger

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um ehrlich zu sein: Ich bin zu müde, um mich mit denen rum zu streiten. Lieber such ich mir nen Mini-Job


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 Betreff des Beitrags: Re: H IV gestrichen
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 20:11 
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Tunnelmensch
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outdoorfreak hat geschrieben:
um ehrlich zu sein: Ich bin zu müde, um mich mit denen rum zu streiten. Lieber such ich mir nen Mini-Job


mit KV und RV ?

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 Betreff des Beitrags: Re: H IV gestrichen
BeitragVerfasst: Do 1. Feb 2018, 10:38 
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Keinhorn hat geschrieben:
Bei Ein-Euro-Jobs handelt es sich fast immer um ganz normale Arbeit die sich eben nicht von anderen Jobs unterscheidet, daher müsste für solche der entsprechende Lohn nach Tarif aber definitiv Mindestlohn gezahlt werden, sonst rechtswidrig.

Die ganze H4-Gesetzgebung ist ja sowieso gar nicht mit dem GG vereinbar. Sanktionen sind verfassungswidrig, was auch das Sozialgericht Gotha so sieht, es handelt sich bei H4 nämlich um das Existenz-Minimum und der Begriff sagt ja schon dass das nicht weiter unterschritten werden dürfte, ansonsten Verstoß gegen GG da menschenwürdiges Leben dann nicht mehr garantiert ist. BVerfG soll eigentlich darüber entscheiden, Hoffnung würd ich mir da aber keine machen bezüglich kompletten Verbot, was allerdings das Resultat sein müsste in einem sogenannten Rechts- und Sozialstaat.

Allerdings halten diese Behörden sich ja nicht mal an ihre eigenen beschissenen Gesetze und wenn nachweisbar Rechtsbeugung betrieben wird kann und sollte man sich wehren, zumal auch ein nicht unerheblicher Teil der Klagen zugunsten der Kläger entschieden wird. Das nehmen die in Kauf, weil solange die Mehrheit sich um ihnen zustehende Leistungen prellen lässt, ist das für die immer noch profitabler als das ganze System menschenwürdig zu gestalten.


du sagst es :zorro:

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 Betreff des Beitrags: Re: H IV gestrichen
BeitragVerfasst: Do 1. Feb 2018, 14:05 
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@keinhorn und Silvi

Ja, ich lebe mietfrei. Ich wohne bei meinen Eltern. Und zum Glück haben wir einen Garten hinterm Haus, wo ich Gemüse anbauen kann und somit zum Lebensunterhalt beitragen kann. Allerdings reicht es nicht aus um das ganze Jahr davon leben zu können, deshalb war ich die letzten Jahre immer dazu gezwungen, mir irgendwelche Nebenjobs zu suchen. Hatte auch einen bis Dezember, wurde aber gekündigt, weil die Firma Insolvenz ging. Davor hatte ich immer Nebenjobs bei privaten Haushalten, Gärterjobs halt. Nix was spass macht, aber wenn man es nur 1mal die Woche macht, dann lässt es sich aushalten.
Und KV und RV hab ich auch keine. Sonst würde es auch nicht gehen.

Zitat:
was auch das Sozialgericht Gotha so sieht, es handelt sich bei H4 nämlich um das Existenz-Minimum und der Begriff sagt ja schon dass das nicht weiter unterschritten werden dürfte, ansonsten Verstoß gegen GG da menschenwürdiges Leben dann nicht mehr garantiert ist.


Ich will mich Selbstständig zu machen. Ich werde mich dann halt nicht anmelden und keine Steuern zahlen. Der Staat kann mich mal am A... lecken. Wenn ich keine Grundsicherung bekomme, dann sehe ich auch nicht ein, warum ich Steuern zahlen soll.

Zitat:
Bei Ein-Euro-Jobs handelt es sich fast immer um ganz normale Arbeit die sich eben nicht von anderen Jobs unterscheidet, daher müsste für solche der entsprechende Lohn nach Tarif aber definitiv Mindestlohn gezahlt werden, sonst rechtswidrig.


Ja klar, wir haben ganz normal gearbeitet 3 Tage die Woche, und bekamen 600 Euro. Also Hartz 450 +150, das wir durch die 6 Euro am Tag verdienten. Dann noch 100 Euro Fahrgeld, und das, obwohl ich meist 130 Euro an Benzin bezahlen musste.

Die anderten 2 Tage kam so ein Typ zu uns und wir machten Bewerbungstrainings, sozusagen Eingliederungsmaßnahmen in den 1.Arbeitsmarkt. Das war noch schlimmer als die anderen drei Tage, da hiess es nur rumgammeln und die Zeit absitzen. Furchtbar.


Und klar ist das gewollt, das man auf Hartz4 verzichtet, deshalb machen die einem so fertig mit diesen vielen Zetteln auf Fachchinesisch, dieser ganze Bürokratiekram macht einem schon müde und dann noch die unendlichen Diskussionen.

Ich hab mal ein Witz für euch:

Was ist der Unterschied zwischen einem Arbeitslosen und einem Beamten? Der Arbeitslose hat schon mal gearbeitet.

Das was die da auf den Ämtern machen ist für mich nicht arbeiten. Das ist Pessimismus und Hoffnungslosigkeit verbreiten.

Ich hab denen auf dem Amt auch erzählt, nachdem mir unterstellt wurde, ich würde mich nicht um meinen Lebensunterhalt kümmern, dass ich gärtnere und mir mein Gemüse anbaue. Daraufhin die Frau: Was soll denn bitte schön das?

Die Option Selbstversorger ist dort nicht vorgesehen. Als Selbstversorger drückt man ja keine Steuern ab.


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